Nicht-Übernahme nach der Ausbildung

Was tun nach der Kündigung / der Nicht-Übernahme nach der Ausbildung?

Eigentlich lief alles ganz gut: die Arbeit hat Spaß gemacht, die Feedbacks waren immer in Ordnung und das Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden hat gestimmt. Umso überraschender ist es dann, wenn plötzlich die Kündigung ins Haus flattert, entweder weil die Stelle anderweitig besetzt werden soll, der befristete Arbeitsvertrag nicht verlängert wird oder eine Übernahme nach der Ausbildung nicht möglich ist.

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Auf eine Kündigung folgen in aller Regel gemischte Gefühle. So ist der Gekündigte traurig und enttäuscht, genauso aber auch wütend und kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Hinzu mischt sich dann noch die Angst, wie es denn jetzt wohl weitergehen soll.

Das Wichtigste nach dem Verlust des Arbeitsplatzes überhaupt ist, ruhig zu bleiben und einen kühlen Kopf zu bewahren. Dies ist zwar oft leichter gesagt als getan, durch einen wutentbrannten Auftritt beim Chef oder einem beleidigten Rückzug in die eigenen vier Wände ist aber auch niemandem geholfen. Wesentlich sinnvoller ist, ein möglichst optimales Krisenmanagement nach der Kündigung ins Leben zu rufen.

Hier die wichtigsten Punkte, was nach einer Kündigung oder einer Nicht-Übernahme nach der Ausbildung zu tun ist:

1.       Gefühle zulassen.

Eine Kündigung ist immer eine unangenehme Sache und ist dabei umso schlimmer, je weniger damit gerechnet wurde. Zunächst ist an der Tatsache, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, aber nichts zu ändern.

Hat sich der erste Schock gelegt, ist es wichtig und hilfreich, mit anderen über den Verlust des Arbeitsplatzes zu sprechen. Dabei ist es dann auch durchaus erlaubt, über den Arbeitsgeber zu schimpfen, die eigene Enttäuschung zum Ausdruck zu bringen und sich ein bisschen selbst zu bemitleiden.

All dies hilft dabei, den Kopf wieder frei zu bekommen und sich auf die weiteren Schritte zu konzentrieren, die jetzt erforderlich sind.  

2.       Kündigung prüfen.

Nicht jede Kündigung, die ausgesprochen wird, ist juristisch haltbar. Daher sollte immer überprüft werden, ob alle vereinbarten Kündigungsbedingungen eingehalten wurden und keine formalen Fehler vorliegen. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird.

Hierbei muss der Arbeitgeber nämlich nicht nur den Betriebsrat anhören, sondern auch strenge Kriterien der Sozialauswahl berücksichtigen. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag oder nach dem Ende einer Ausbildung trifft dies allerdings nur bedingt zu.

Um die Kündigung überprüfen zu lassen, kann es sinnvoll sein, sich an den Betriebsrat zu wenden. Dieser kennt die Kündigungsbedingungen in dem Betrieb und weiß, wie Kündigungen zu überprüfen sind. Gibt es keinen Betriebsrat, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen.

3.       Bei der Agentur für Arbeit melden.

Der Gekündigte ist dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Kündigung bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden.

Das bedeutet, sobald klar ist, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet werden wird, sollte sich der Arbeitnehmer oder Azubi an das Amt wenden, auch wenn er das eigentliche Kündigungsschreiben erst später erhält. Versäumt er die Meldefrist, muss er mit einer Sperrfrist rechnen.

Findet der Gekündigte vor dem Ende seines Arbeitsverhältnisses eine neue Stelle, reicht es aus, wenn er die Bundesagentur kurz darüber informiert. Andernfalls hat er vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an Anspruch auf Arbeitslosengeld.

4.       Kündigungsgründe analysieren.

Eine Kündigung oder die Nicht-Übernahme nach der Ausbildung kann viele Gründe haben. Sicherlich kann die finanzielle oder betriebliche Situation des Unternehmens der entscheidende Grund sein. Genauso kann der Gekündigte selbst aber seinen Beitrag dazu geleistet haben, dass der Arbeitgeber die Zusammenarbeit doch lieber beenden möchte.

Die Kündigungsgründe kritisch, ehrlich und objektiv zu analysieren, ist nicht nur wichtig, um die aktuelle Situation verstehen zu können, sondern auch, um daraus Schlüsse für die weitere Berufslaufbahn zu ziehen. Sinnvoll ist daher, zu ermitteln, welche Aspekte gut waren und an welchen Punkten sich der Gekündigte vielleicht besser anders verhalten hätte.

Zudem sollte sich der Gekündigte immer vor Augen halten, dass jede Kündigung auch was Gutes hat. Schließlich kann er jetzt seinen weiteren Berufsweg aktiv gestalten und sich einer neuen Herausforderung stellen.

5.       Das Berufsleben Revue passieren lassen.

Für den weiteren Berufsweg ist außerdem wichtig, die gesamte bisherige Laufbahn unter die Lupe zu nehmen. Oft finden sich immer wieder ähnliche Verhaltensmuster. Wird ein Azubi beispielsweise nicht übernommen, weil es Probleme mit den Vorgesetzten gab, kann es durchaus sein, dass er auch während seiner Schulzeit immer wieder in Konflikte mit seinen Lehrern geraten ist.

Auf solchen Erkenntnissen kann der Gekündigte seine weitere Strategie aufbauen, um zu verhindern, dass auch das nächste Arbeitsverhältnis wieder aus den gleichen Gründen endet.

Gleichzeitig kann er aber auch die Aspekte analysieren, die ihm besonders wichtig sind und die ihm am meisten Freude gemacht haben. Dies wiederum hilft nicht nur dabei, geeignete Positionen zu bestimmen, sondern ist auch eine ideale Vorbereitung für das folgende Bewerbungsverfahren.

6.   Bewerbungen schreiben.  

Viele, die frisch gekündigt wurden, fallen zunächst in eine Art Schockstarre. Allerdings ist dies genau der falsche Weg, denn je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto schwerer ist es, wieder in das Berufsleben einzusteigen. Daher sollte der Gekündigte den Bewerbungsprozess zu seinem aktuellen Hauptberuf machen.

Das bedeutet, er sollte nicht nur nebenher die eine oder andere Bewerbung schreiben, sondern sich tatsächlich intensiv auf die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle machen und dabei die gleiche Zeit investieren, die er ansonsten in seinen Job investiert hat. Zum Bewerben gehört die Recherche nach geeigneten Unternehmen und das Erstellen der Bewerbungsunterlagen.

Dabei sollte sich der Arbeitssuchende jedoch nicht nur auf ausgeschriebene Stellen konzentrieren, sondern mittels Initiativbewerbungen und auch dem Schalten eigener Stellengesuche selbst aktiv werden.

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Thema: Was tun nach der Kündigung / der Nicht-Übernahme nach der Ausbildung?

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