Infos und Tipps zum FSJ, Teil 1

Infos und Tipps zum FSJ, Teil 1

Die Gründe, sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr – kurz FSJ – zu entscheiden, können sehr unterschiedlich sein. Manchmal ist das Ende der Schulzeit in greifbare Nähe gerückt, doch der Schüler weiß noch nicht so richtig, was er beruflich machen möchte.

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FSJ Jugendliche

In anderen Fällen hat sich der Schüler zwar schon für eine berufliche Richtung entschieden, möchte aber nicht gleich mit einer Ausbildung oder einem Studium weitermachen. Denkbar ist natürlich auch, dass der Schüler keinen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommen hat und deshalb jetzt eine bestimmte Zeit überbrücken muss.

Vielleicht möchte sich der Schulabgänger aber einfach sozial engagieren und persönlich weiterentwickeln. Ein Freiwilligenjahr ist bei jungen Leuten jedenfalls recht beliebt und wird nicht selten zu einer wichtigen Station im Lebenslauf. Nur: Wie läuft das Ganze eigentlich ab? In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps zum FSJ zusammenstellt.

Hier ist Teil 1.:

 

Was ist eigentlich ein FSJ?

Die Abkürzung FSJ steht für Freiwilliges Soziales Jahr und bezeichnet einen Freiwilligendienst. In Deutschland ist dieser Dienst gesetzlich geregelt, nämlich im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten. Derjenige, der ein Freiwilligenjahr macht, arbeitet in einer sozialen, gemeinnützigen, kulturellen oder politischen Einrichtung mit. Bei dieser Einrichtung kann es sich zum Beispiel um

  • eine Kita, einen Kindergarten oder ein Jugendzentrum,
  • ein Krankenhaus,
  • ein Altenheim oder einen Pflegedienst,
  • eine Kultureinrichtung,
  • eine politische Organisation oder
  • eine Einrichtung im Bereich der Denkmalpflege

handeln. In seiner Einrichtung lernt der Freiwillige verschiedene Bereiche kennen und übernimmt unterschiedliche Aufgaben. Auf diese Weise erhält er Einblicke in den Arbeitsalltag und sammelt Infos über die Berufsbilder. Gleichzeitig kann er für sich herausfinden, welche Tätigkeiten ihm liegen. Auch eigene Projekte kann der Freiwillige umsetzen. Die Erfahrungen während eines Freiwilligenjahres haben oft nicht nur berufliche Auswirkungen, sondern tragen auch zur persönlichen Entwicklung bei. Insofern profitiert der Freiwillige in mehrerlei Hinsicht von dem Freiwilligendienst.

 

Wer kann ein FSJ machen?

Das Freiwillige Soziale Jahr richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene. Aus diesem Grund gibt es Altersgrenzen. So muss der Freiwillige mindestens 15 oder 16 Jahre alt sein. Denn eine Voraussetzung ist, dass die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Je nach Bundesland ist das der Fall, wenn der Freiwillige die 9. oder 10. Klasse abgeschlossen hat. Und zu diesem Zeitpunkt ist er meist eben 15 oder 16 Jahre alt. Das Höchstalter wiederum liegt bei 26 Jahren. Ganz genau besagt die Regelung, dass der Freiwillige den Dienst vor seinem 27. Geburtstag beendet haben muss.

Abgesehen von den Altersgrenzen, gibt es keine sonstigen Voraussetzungen. Der Schulabschluss oder der Notendurchschnitt spielen keine Rolle. Gleiches gilt für den bisherigen Werdegang. Ob der Freiwillige direkt von der Schule kommt, schon eine Ausbildung gemacht hat oder über Berufserfahrung verfügt, ist also egal. Entscheidend ist lediglich, dass er sich aktiv in die Arbeit der jeweiligen Einrichtung einbringen und Neues lernen will.

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Wie lange dauert ein FSJ?

Wie sich schon aus dem Namen ergibt, dauert ein FSJ im Normfall ein Jahr. Dabei leistet der Freiwillige den zwölfmonatigen Dienst an einem Stück. Dazu arbeitet er in Vollzeit in seiner Einrichtung. Vollzeit heißt, dass der Freiwillige üblicherweise an fünf Tagen pro Woche mit acht Stunden pro Tag im Einsatz ist. Allerdings muss er das Jahr nicht komplett durcharbeiten, sondern hat mindestens 24 Tage lang Urlaub.

Der Freiwillige muss aber nicht zwangsläufig ein ganzes Jahr Freiwilligendienst machen. Denn es gibt auch die Möglichkeit, den Dienst zu verkürzen. Nur müssen es mindestens sechs Monate sein. Andersherum kann der Freiwillige sein FSJ um ein halbes Jahr auf dann 18 Monate verlängern.

Als Gegenleistung für seine Arbeit bekommt der Freiwillige ein monatliches Taschengeld. Außerdem übernimmt der Träger des FSJ die Sozialversicherungsbeiträge. Der Freiwillige ist dadurch – für ihn ohne Zusatzkosten – in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung abgesichert. Je nach Einrichtung stellt der FSJ-Träger außerdem die Unterkunft und die Verpflegung zur Verfügung oder beteiligt sich an diesen Kosten.

 

Wo ist ein FSJ möglich?

Die Einrichtung, in der der Freiwillige sein FSJ macht, ist die sogenannte Einsatzstelle. Dabei muss die Einrichtung oder Organisation gemeinwohlorientiert arbeiten. Sonst lässt sie der Gesetzgeber als Einsatzstelle nicht zu. Gemeinwohlorientiert heißt, dass die Einrichtung nicht auf den finanziellen Gewinn ausgerichtet ist, sondern die Unterstützung von Menschen in den Vordergrund stellt.

In Abhängigkeit davon, in welchem Bereich die Einsatzstelle tätig ist, wird zwischen fünf Varianten vom FSJ unterschieden:

  1. Das FSJ erfolgt in einer sozialen Einrichtung. Dafür kommen zum Beispiel Kindergärten, Pflegeheime oder Betreuungseinrichtigen für Behinderte als Einsatzstellen in Frage.
  2. Das FSJ Kultur findet in kulturellen Einrichtungen statt. Denkbar dabei sind beispielsweise ein Kulturzentrum für Jugendliche, eine Musikschule, ein Theater oder ein Museum.
  3. In den Bereich vom FSJ Sport gehören Einrichtungen und Vereine, die Sport-, Spiel- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren. Neben Sportvereinen können das zum Beispiel Schulen sein.
  4. Das FSJ Politik wird in Einrichtungen des politischen Lebens durchgeführt. Menschrechtsorganisationen, Bürgerbüros und auch kirchliche Verbände sind dabei mögliche Einsatzstellen.
  5. Kirchen, Schlösser, altehrwürdige Rathäuser, historische Gärten und Parkanlagen oder Friedhöfe zählen zu Denkmälern. Ein FSJ Denkmalpflege ist bei Vereinen, Museen, Ämtern und Büros möglich, die sich um den Erhalt und die Pflege solcher Denkmäler kümmern.

Das FSJ muss aber nicht zwangsläufig in Deutschland stattfinden. Da viele Organisationen international engagiert sind, kann der Freiwillige für sein Jahr auch ins Ausland gehen.

Und: Das FSJ ist nur eine Möglichkeit für einen Freiwilligendienst. Es gibt noch einige andere, darunter den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) mit dem Natur- und Umweltschutz als Schwerpunkt. Wer unsicher ist, welcher Freiwilligendienst am besten zu ihm passt, kann den Typencheck der Hamburger Diakonie machen. Bei diesem kleinen Online-Test beantwortet der Interessent mehrere Fragen und sieht dann eine kleine Einschätzung.

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In Teil 2 schauen wir uns, wie ein FSJ organisiert ist und wie die Bewerbung abläuft.

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Mareike Dietzbach, - Personalerin und Ausbilderin, Simon Schneider, Ausbilder und Bewerbungstrainer und Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, Unternehmerin, Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes zum Thema Ausbildung, Berufe, Praktikum, Berichtsheftführung mit vielen Tipps und Ratgebern für Auszubildene, Schüler und Umschüler, Studenten und Jobsuchende.

Ein Gedanke zu „Infos und Tipps zum FSJ, Teil 1“

  1. Ich wusste ja gar nicht, dass man sein FSJ auch in der Politik machen kann… Spitze, ich denke, das wird’s dann für mich sein. Ich war schon immer sehr am Zeitgeschehen in der Welt und vor allem Deutschland interessiert und ich glaube, das wäre durchaus was für mich – tolle Eindrücke, danke!
    LG

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