Infos und Tipps zur Verbundausbildung
Der Begriff Verbundausbildung beschreibt die Zusammenarbeit von mehreren Betrieben im Rahmen einer Berufsausbildung.
Die Betriebe, die an dem Verbund beteiligt sind, ergänzen sich gegenseitig, indem sie die praktischen Ausbildungsinhalte vermitteln, die die jeweiligen Verbundpartner aufgrund ihrer geschäftlichen Ausrichtung nicht vermitteln können.
Aus diesem Grund wird im Zusammenhang mit der Verbundausbildung auch von einer Ausbildungspartnerschaft gesprochen. Was aber ist eine Verbundausbildung konkret und wie verläuft sie?
Hier die wichtigsten Infos und Tipps zur Verbundausbildung auf einen Blick:
Der Hintergrund der Verbundausbildung
Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe leisten einen wichtigen Beitrag, denn sie gehören häufig zu den wichtigsten Arbeitgebern in der jeweiligen Region. Aber viele dieser Betriebe, allen voran Handwerksbetriebe, sind auf bestimmte Leistungen spezialisiert. Selbst wenn ein solcher Betrieb nun gerne ausbilden würde, ist dies teilweise nicht möglich.
Dies liegt daran, dass die Ausbildungsverordnungen der jeweiligen Berufe genau festlegen, welche Inhalte im Zuge der Ausbildung vermittelt werden müssen. Kann ein Betrieb nicht gewährleisten, dass alle Pflichtbestandteile der Ausbildungsverordnung vermittelt werden, weil er sich eben auf bestimmte Leistungen spezialisiert hat, darf er auch nicht ausbilden.
Abhilfe in diesem Konflikt schafft die sogenannte Verbundausbildung. Diese wird von den Bundesländern geregelt und auch die Förderbedingungen fallen teils unterschiedlich aus. Gemeinsam ist jedoch allen Initiativen, Projekten und Ausrichtungen das Grundprinzip.
Dieses besteht darin, dass sich mehrere Betriebe zu einem Verbund zusammenschließen, um die Berufsausbildung gemeinsam zu realisieren. So absolviert ein Auszubildender einen Teil seiner Ausbildung in einem Betrieb und wechselt anschließend zu einem weiteren Betrieb, um dort die noch fehlenden Inhalte zu erlernen.
Die Organisation einer Verbundausbildung
In Deutschland gibt es im Wesentlichen vier Grundformen der Verbundausbildung, nämlich den Leitbetrieb mit Partnerbetrieben, die Auftragsausbildung, das Ausbildungskonsortium und den Ausbildungsverein. Möglich sind neben diesen Grundformen aber auch Mischformen, die sich an den regionalen Besonderheiten orientieren, sowie eine grenzüberschreitende Verbundausbildung.
Bei der grenzüberschreitenden Verbundausbildung, kurz GVA, arbeiten Betriebe im In- und Ausland zusammen. Sie schließen einen Vertrag ab, der die gemeinsame Ausbildung regelt und die Inhalte definiert, die während des Auslandsaufenthaltes vermittelt werden sollen.
Die Verbundausbildung als Leitbetrieb mit Partnerbetrieben
Bei diesem Modell schließt der Leitbetrieb, der auch als Stammbetrieb bezeichnet wird, den Ausbildungsvertrag mit dem Azubi ab. Der Leitbetrieb trägt dadurch die Gesamtverantwortung und übernimmt auch die Kosten. In den Abschnitten der Ausbildung, die der Leitbetrieb nicht selbst vermitteln kann, wird der Azubi dann in den jeweiligen Partnerbetrieben ausgebildet.
Dieses Modell wird üblicherweise dann gewählt, wenn der Leitbetrieb eigene Azubis einstellen und den Großteil der Ausbildung selbst übernehmen möchte, aber einige wenige Inhalte nicht selbst vermitteln kann.
Für die Partnerbetriebe ergibt sich der Vorteil, dass sie ihre eigene Ausbildungsqualität durch den Erfahrungsaustausch und die Nutzung der jeweils anderen Räumlichkeiten verbessern können. Zudem können sie sich ihren eigenen Nachwuchs sichern, ohne selbst vollständig ausbilden zu müssen, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der Azubi nach Beendigung seiner Ausbildung zu einem der Partnerbetriebe wechselt.
Die Verbundausbildung als Auftragsausbildung
Bei dieser Variante werden Ausbildungsabschnitte außerhalb des Ausbildungsbetriebes absolviert. Der Azubi schließt seinen Ausbildungsvertrag mit dem Stammbetrieb ab, der auch für die Ausbildungsvergütung zuständig ist.
Der Stammbetrieb beauftragt dann gegen Erstattung der Kosten andere Betriebe oder Bildungszentren damit, in bestimmten Abschnitten auszubilden. Der Stammbetrieb kann auf diese Weise mehr Azubis ausbilden, während der beauftragte Betrieb seine Ausbildungskapazitäten ausschöpfen kann.
Die Verbundausbildung als Ausbildungskonsortium
Hierbei schließen sich mehrere kleine oder mittelständische Betriebe zusammen und die Ausbildung basiert auf dem Rotationsprinzip. Das bedeutet, die einzelnen Betriebe stellen jeweils Azubis ein, die in die anderen Betriebe wechseln, um dort die Inhalte zu erlernen, die der eigene Betrieb nicht vermitteln kann. Dabei muss ein Ausbildungskonsortium aber nicht nur aus Betrieben bestehen, sondern auch Bildungszentren können beteiligt sein.
Die einzelnen Kooperationspartner arbeiten gleichberechtigt zusammen, haben aber auf diese Weise dennoch die Möglichkeit, ihre eigenen Azubis auszubilden, was ohne die Kooperation mit anderen Betrieben nicht möglich wäre.
Die Verbundausbildung im Ausbildungsverein
Ein Ausbildungsverein liegt vor, wenn mehrere Betriebe eine Organisation gründen, die für die organisatorischen Aufgaben im Rahmen der Ausbildung zuständig ist, während die Stammbetriebe die Ausbildung übernehmen. Der Ausbildungsvertrag kommt in aller Regel zwischen dem Azubi und dem Ausbildungsverein zustande.
Organisiert wird der Verein durch eine Mitgliederversammlung und einen ehrenamtlichen Vorstand, eine Satzung regelt die Rechte und die Pflichten der Mitglieder.
Die Kosten, die beispielsweise für die Ausbildungsvergütung, die Prüfungsgebühren oder die Geschäftsführung entstehen, werden durch Mitgliederbeiträge, Fördermittel und teilweise auch Spenden finanziert.
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Thema: Infos und Tipps zur Verbundausbildung
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