Modernisierte Ausbildungsberufe ab 2011 Teil 2

Übersicht: neue und modernisierte Ausbildungsberufe ab 2011, Teil 2 

Hier nun der zweite Teil der Übersicht mit den modernisierten Ausbildungsberufen, die ab August 2011 in Kraft treten.

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Mediengestalter/in Flexografie

Die erste große Änderung ist schon auf den ersten Blick ersichtlich, denn aus dem Flexografen oder der Flexografin wird der oder die Mediengestalter/in Flexografie. Die neue Berufsbezeichnung soll deutlich machen, dass sich sowohl das Sortiment als auch die Produktion im Bereich der Flexografie in den letzten Jahren erweitert haben.

Dabei besteht das Kerngeschäft nach wie vor in der Herstellung von Stempeln, aber hinzu gekommen sind eine Reihe von neuen Produkten, die ebenfalls für Markierungen, Kennzeichnungen und Identifikationen verwendet werden. Zu diesen neuen Produkten gehören beispielsweise Schaufensterbeschriftungen, Firmen- und Werbeschilder oder auch Gravuren.

Solche Produkte müssen entworfen und gestaltet werden und die Umsetzung der Grafiken macht vielfach den Einsatz von neuen Techniken und technischen Hilfsmitteln erforderlich. Diesen veränderten Anforderungen werden neben der neuen Berufsbezeichnung auch die modernisierten Ausbildungsinhalte gerecht. Im Rahmen der dreijährigen Ausbildung kommen nun Inhalte wie beispielsweise die Gestaltung und Grafik von Medienprodukten, flexografisch-spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten oder auch die Herstellung von Spezialstempeln und Flexodruckplatten zum Tragen.

Ebenfalls neu aufgenommen wurden kaufmännische Aspekte, denn als Dienstleiter steht der Mediengestalter Flexografie in engen Kundenkontakt und muss Kunden sowohl beraten als auch seine Leistungen und Produkte verkaufen können.      

Packmitteltechnologe/in

Die Ausbildungsverordnung zum/r Packmitteltechnologe/in wurde sowohl strukturell als auch inhaltlich verändert. Durch das Berufsprofil des Azubis, das sich aus den Wahlqualifikationen ergibt, sind die Ausbildungsmöglichkeiten für Unternehmen der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie deutlich flexibler.

So haben die Unternehmen nun die Möglichkeit, unterschiedliche Verfahren und spezifische Qualifikationen abgestimmt auf die jeweiligen Herstellungsprozesse zu vermitteln. Dies ist insofern notwendig, als dass in der Wellpappenindustrie Wartungs- und  Instandhaltungsarbeiten von großer Bedeutung sind, während die Schwerpunkte in der Faltschachtelindustrie eher auf der Entwicklung und Gestaltung von Packmitteln liegen.

Eine Grundqualifikation erwerben alle Azubis während der dreijährigen Ausbildung, bereits vor der Zwischenprüfung findet jedoch schon die Spezialisierung statt. In diesem Zuge kann auch gewählt werden, ob der Metallanteil erhöht werden soll oder ob andere Wahlqualifikationen aus Sicht des Ausbildungsbetriebes notwendig sind.   

Technische/r Produktdesigner/in und Technische/r Systemplaner/in

Diese beiden Berufe lösen künftig den Technischen Zeichner ab, den es in dieser Form nicht mehr geben wird. Die Überprüfung des Ausbildungsberufes Technischer Zeichner zeigte einerseits, dass die veränderten Qualifikationsanforderungen unbedingt eine Überarbeitung erfordern. Gleichzeitig zeigte sich, dass die Ausbildungsinhalte in weiten Teilen mit dem bisherigen Technischen Produktdesigner übereinstimmen.

Um den branchenspezifischen Anforderungen jedoch gerecht werden zu können, bleibt es nach wie vor bei zwei Berufsbildern, die jetzt allerdings aus dem Technischen Produktdesigner und dem Technischen Systemplaner bestehen. Das erste Ausbildungsjahr der insgesamt dreieinhalbjährigen Ausbildung wird gemeinsam absolviert. Für den Technischen Produktdesigner werden dann die Inhalte der Fachrichtungen Maschinen- und Anlagetechnik sowie Holztechnik in modernisierter Form vom Technischen Zeichner übernommen.

Die Ausbildung zum Technischen Produktdesigner erfolgt anschließend entweder in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion oder in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion. Beim Technischen Systemplaner bleiben die Ausbildungsinhalte in den Bereichen Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik, Stahl- und Metallbautechnik sowie Elektrotechnik vom Technischen Zeichner in modernisierter Form erhalten.

Der Beruf des Technischen Systemplaners wird in drei Fachrichtungen ausgebildet, nämlich Versorgungs- und Ausrüstungstechnik, Stahl- und Metallbautechnik oder Elektrotechnische Systeme.  

Textilgestalter/in im Handwerk

Bislang gab es die textilen Handwerksberufe Sticker, Stricker und Weber. In den Bereichen Klöppeln, Filzen und Posamentieren hingegen wurde bisher keine geregelte Ausbildung angeboten.

Diese unterschiedlichen Handwerkskünste werden nun im Berufsbild des Textilgestalters im Handwerk zusammengefasst. Dadurch ergibt sich ein Ausbildungskonzept, das sich über ein erweitertes Berufsspektrum erstreckt und den Ausbildungsbetrieben gleichzeitig mehr Handlungsspielraum gibt, weil nun die Begrenzung auf nur eine Technik nicht mehr gegeben ist.

Bereits zu Beginn der dreijährigen Ausbildung entscheidet sich der Azubi für eine der sechs Fachrichtungen Sticken, Stricken, Weben, Klöppeln, Filzen oder Posamentieren. Absolviert der Azubi seine Ausbildung beispielsweise in der Fachrichtung Weben, lautet seine Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung entsprechend Textilgestalter/in im Handwerk – Fachrichtung Weben. In jeder Fachrichtung wird eine eigenständige Gesellenprüfung abgenommen.

Neben den Fachrichtungen gibt es außerdem die Zusatzqualifikation Parametik, durch die der Azubi die spezifischen Inhalte in diesem Bereich schon während seiner regulären Ausbildung erlernen kann. Für die Zusatzqualifikation findet eine gesonderte Prüfung statt. Anders als die praktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben ist die theoretische Ausbildung in der Berufsschule nicht fachspezifisch ausgerichtet. Das bedeutet, der Azubi erhält im Zuge des Berufsschulunterrichts einen Überblick über alle sechs textilen Handwerkstechniken.

Geplant ist dabei eine Bundesfachklasse in Münchberg und der Unterricht soll als Blockunterricht stattfinden. Besucht der Azubi eine Berufsschule vor Ort, wird der Unterricht voraussichtlich zusammen mit artverwandten Berufen durchgeführt werden.   

Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen)

Beim Tourismus handelt es sich um eine sehr dynamische Branche, die unterschiedliche Qualifikationsanforderungen stellt. Im Zuge der Neuordnung wird der Ausbildungsberuf Reiseverkehrskaufmann/-frau daher künftig durch den/die Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen) ersetzt.

Die wesentlichen Neuerungen und Änderungen bestehen darin, dass die Bereiche Kundenorientierung, Kundenbindung und Marketing sowie das Geschäftsreisemanagement stärker berücksichtigt werden. Zudem sieht die neue Ausbildungsverordnung Wahl- und Zusatzqualifikationen vor.

Als Wahlqualifikation kann der Azubi zwischen Reisevermittlung, Reiseveranstaltung und Geschäftsreisen wählen, wobei die Wahlqualifikationen, die nicht ausgewählt werden, als Zusatzqualifikationen absolviert werden können. Dadurch kann der Azubi sein berufliches Kompetenzprofil schon während der Berufsausbildung ausbauen.

Der schulische Rahmenplan der dreijährigen Ausbildung ist so gestaltet, dass das erste Ausbildungsjahr grundsätzlich gemeinsam mit Tourismuskaufleuten für Tourismus und Freizeit stattfinden kann, falls die Anzahl der Azubis für eine eigene Fachklasse nicht ausreichen sollte.

Mehr Tipps, Vorlagen und Anleitungen zur Berufsausbildung:

 

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