Welche Betriebe dürfen eigentlich ausbilden?

Welche Betriebe dürfen eigentlich ausbilden? 

Fachspezifische Kenntnisse werden in der heutigen Arbeitswelt immer wichtiger und viele Unternehmen haben jetzt schon Schwierigkeiten, geeignetes Fachpersonal zu finden. Insofern liegt es nahe, den benötigten Nachwuchs selbst auszubilden.

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Haben die Mitarbeiter in einem Unternehmen gelernt, verfügen sie nicht nur über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen, sondern auch über betriebsspezifisches Wissen. Für das Unternehmen kann dies ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein. 

Eine Besonderheit im deutschen Ausbildungssystem ist, dass der praktische Teil der Berufsausbildung, der im Ausbildungsbetrieb stattfindet, mit der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule kombiniert wird. Dieses System wird als duales System bezeichnet und ein Großteil aller Ausbildung wird nach diesem System durchgeführt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft dabei das Berufsausbildungsgesetz, kurz BBiG. Hinzu kommen aber noch zahlreiche weitere Vorschriften und Regelungen, die ein Unternehmen beachten muss. Damit ein Unternehmen zum Ausbildungsbetrieb werden kann, muss es somit einer ganzen Reihe an Anforderungen gerecht werden.

Was heißt das nun aber konkret,
also welche Betriebe dürfen eigentlich ausbilden?:

Die rechtlichen Grundlagen einer Berufsausbildung

Azubis, die jünger sind als 18 Jahre, dürfen in Deutschland nur dann eine Ausbildung beginnen, wenn es sich um eine staatlich anerkannte Berufsausbildung handelt. Die Einzelheiten dazu sind auf Grundlage des Berufsausbildungsgesetzes in der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf festgelegt.

So steht in der Ausbildungsordnung unter anderem, wie die Ausbildung aufgebaut ist, wie lange sie dauert, welche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden müssen und welche Prüfungen der Azubi ablegen muss. Außerdem kann die Ausbildungsordnung regeln, ob und welche zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten über den Ausbildungsberuf hinaus zu vermitteln sind, welche Richtlinien bei betriebsübergreifenden Ausbildungen gelten und welche schriftlichen Ausbildungsnachweise erforderlich sind.

Je nach Ausbildungsberuf und Bundesland müssen in einigen Branchen noch weitere Vorschriften und Gesetze beachtet werden. So gilt beispielsweise bei einer Ausbildung in einem handwerklichen Beruf zusätzlich die Handwerksordnung.

Viele Azubis sind noch nicht volljährig, wenn sie ihre Ausbildung beginnen. Für die Ausbildungsbetriebe bedeutet das, dass sie auch die Regelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einhalten müssen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt unter anderem, welche Arbeitszeiten für Jugendliche zulässig, welche Ruhezeiten einzuhalten und welche Arbeiten für minderjährige Azubis tabu sind.    

Die Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb

Grundsätzlich darf jeder Betrieb, der die Fähigkeiten und Kenntnisse, die gemäß Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind, vermitteln kann und über eine entsprechende Erlaubnis von der zuständigen Kammer, also beispielsweise der IHK oder der HWK, verfügt, Azubis ausbilden.

Wie groß ein Unternehmen ist, spielt dabei prinzipiell keine Rolle. Allerdings muss der Ausbildungsbetrieb natürlich die erforderliche Ausstattung aufweisen. Außerdem muss der Ausbilder eine Prüfung ablegen, durch die er seine berufs- und seine arbeitspädagogische Eignung unter Beweis stellt. In Ausnahmefällen kann ein Betrieb von dieser Nachweispflicht jedoch auch befreit werden.

Betriebe, die klein sind oder sich auf einen bestimmten Bereich spezialisiert haben und deshalb die Ausbildung nur in Teilen übernehmen können, dürfen ebenfalls Azubis einstellen. Sie haben nämlich die Möglichkeit, zusammen mit anderen Ausbildungsbetrieben einen sogenannten Ausbildungsverbund zu bilden. 

Die Pflichten des Ausbildungsbetriebs

Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, einen Ausbildungsplan zu erstellen. Aus diesem Plan muss hervorgehen, welche Unternehmensbereiche der Azubi im Zuge seiner Ausbildung kennenlernen wird und welche Kenntnisse und Fähigkeiten er dabei erwerben soll. Tätigkeiten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, dürfen dem Azubi nicht auferlegt werden.

Die Kosten für Werkzeuge, Geräte, die Arbeitsbekleidung und andere für die Ausbildung benötigte Mittel muss der Ausbildungsbetrieb übernehmen. Eine grundsätzliche Pflicht des Ausbildungsbetriebs besteht darin, den Azubi so gut wie möglich darin zu unterstützen, das Ausbildungsziel zu erreichen.

Hierzu gehört nicht nur die praktische Ausbildung im Betrieb, sondern der Ausbildungsbetrieb muss den Azubi unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung freistellen, damit dieser auch am Berufsschulunterricht und an den Prüfungen teilnehmen kann.

Außerdem muss der Ausbildungsbetrieb den Azubi in Sachen Berichtsheft unterstützen, unter anderem indem er regelmäßig kontrolliert, ob der Azubi sein Berichtsheft richtig und vollständig führt. Das Berichtsheft ist in vielen Ausbildungsordnungen vorgeschrieben und üblicherweise eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.    

Die Anforderungen an den Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag bildet die Grundlage für das Verhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Azubi und enthält Regelungen zu den Rechten und Pflichten beider Seiten. Ist der Azubi bei Ausbildungsbeginn noch minderjährig, müssen seine Eltern dem Ausbildungsvertrag zustimmen und ihn ebenfalls unterschreiben.

Der Ausbildungsbetrieb muss den Ausbildungsvertrag anschließend bei der Kammer, der Innung, dem Berufsverband oder einer anderen zuständigen Stelle vorlegen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen. Andernfalls wird der Azubi beispielsweise zu den Prüfungen nicht zugelassen.

Hat alles seine Richtigkeit, versieht die zuständige Stelle den Ausbildungsvertrag mit ihrem Stempel und schickt ihn an den Ausbildungsbetrieb zurück. Steht eine Prüfung an, wird der Ausbildungsbetrieb von der zuständigen Stelle über den Termin informiert. Für die Anmeldung des Azubis zur Prüfung ist dann der Ausbildungsbetrieb zuständig, der auch die Prüfungsgebühren übernimmt.

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