Fragen und Antworten zur Berufsausbildungsbeihilfe

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Berufsausbildungsbeihilfe 

Während in einigen Regionen sehr viele Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, gibt es andere Gegenden, in denen es sehr schwierig werden kann, einen Ausbildungsplatz zu finden. Zudem gibt es ein paar Berufe, die nur an bestimmten Orten in Deutschland erlernt werden können.

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Deshalb beschränken sich viele bei ihrer Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz nicht nur auf ihren Wohnort oder den näheren Umkreis, sondern bewerben sich auch in anderen Städten.

Nun verursacht eine Ausbildung in einer fremden Stadt jedoch Kosten, während die Ausbildungsvergütung gleichzeitig oft nicht gerade üppig ist. Damit eine Berufsausbildung nicht an wirtschaftlichen Schwierigkeiten scheitert, gibt es die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB.

Sie kann als finanzielle Unterstützung beantragt werden, wenn ein Azubi eine Ausbildung anfängt und seine Ausbildungsstätte soweit entfernt ist, dass ein Umzug erforderlich wird. Aber wer hat Anspruch auf die BAB, was wird gefördert und wie hoch sind die Leistungen?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten
zur Berufsausbildungsbeihilfe in der Übersicht:

Was wird durch die Berufsausbildungsbeihilfe gefördert?

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist in erster Linie für Berufsausbildungen und für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen vorgesehen.

·         Berufsausbildungen.

BAB kann für betriebliche und für außerbetriebliche Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf gewährt werden. Voraussetzung ist aber, dass ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen und die Ausbildung in das jeweilige Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen wurde.

Zudem ist BAB bei einer Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz möglich. Ausbildungen im Zusammenhang mit einem Studium und schulische Ausbildungen werden hingegen nicht gefördert. Außerdem kann BAB grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung beantragt werden.

In Ausnahmefällen kann der Azubi BAB aber auch bei seiner zweiten Berufsausbildung bekommen, beispielsweise wenn er seine erste Berufsausbildung abgebrochen hat.

·         Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

Neben einer Berufsausbildung kann auch die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme mittels BAB gefördert werden. Hierzu gehören auch solche Bildungsmaßnahmen, durch die der Teilnehmer nachträglich den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss erwirbt. 

Generell wird die Berufsausbildungsbeihilfe für Ausbildungen und Maßnahmen in Deutschland gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch eine Ausbildung oder die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausland gefördert werden.

Allerdings gelten hierfür besondere Regelungen und es wird immer im Einzelfall entscheiden. 

Welche Voraussetzungen muss der Azubi erfüllen?

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit BAB gewährt werden kann, hängt zunächst einmal davon ab, ob eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme gefördert werden soll. Ein Azubi kann die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn er eine Ausbildung in einer anderen Stadt beginnt und die Ausbildungsstätte soweit entfernt ist, dass er nicht mehr zu Hause wohnen und täglich pendeln kann.

Ist der Azubi bereits volljährig, ist oder war er verheiratet oder Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder hat er ein Kind, kann er BAB auch dann bekommen, wenn er in seiner eigenen Wohnung wohnt. Voraussetzung für eine Förderung ist aber, dass er die benötigten finanziellen Mittel nicht selbst aufbringen kann und sie ihm auch nicht anderweitig, beispielsweise durch das Einkommen seiner Eltern oder seines Ehegatten, zur Verfügung stehen.

Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme wird gefördert, wenn der Teilnehmer die landesrechtliche Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und wenn die Maßnahme notwendig ist, um eine Berufsausbildung vorzubereiten oder eine berufliche Eingliederung zu erzielen. Außerdem muss zu erwarten sein, dass der Teilnehmer über ausreichende Fähigkeiten verfügt, um das Ziel der Maßnahme überhaupt zu erreichen. Um dies festzustellen, wird ein ausführliches Beratungsgespräch geführt.

BAB kann der Teilnehmer außerdem bekommen, wenn er im Rahmen einer Bildungsmaßnahme seinen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss nachholt. In diesem Fall darf der Teilnehmer aber nicht schon Leistungen von anderer Stelle beziehen. 

Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Für die Höhe der gewährten Berufsausbildungsbeihilfe sind zwei Faktoren entscheidend, nämlich zum einen der sogenannte Gesamtbedarf und um anderen das anrechenbare Einkommen. Mit dem Gesamtbedarf ist das Geld gemeint, das monatlich für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten und die sonstigen berufsbedingten Aufwendungen benötigt wird.

Allerdings werden die Kosten nicht individuell und in der tatsächlichen Höhe berücksichtigt, sondern es wird mit Pauschalbeträgen gearbeitet.

Diese Pauschalbeträge hängen wiederum von der Ausgangssituation ab.

Absolviert der Azubi beispielsweise eine Berufsausbildung und zieht er dafür in eine eigene Wohnung, wird der Grundbedarf für die Lebenshaltungskosten mit 348 Euro angesetzt. Die Pauschale für die Miete beträgt in diesem Fall 149 Euro, wobei ein Zuschlag von maximal 75 Euro gewährt werden kann, wenn die Mietkosten nachweislich höher sind als 149 Euro. Als Fahrtkosten können bis zu 476 Euro pro Monat gewährt werden.

Dazu kommen dann noch Pauschalen für sonstige Aufwendungen, beispielsweise 12 Euro für die Arbeitsbekleidung oder 130 Euro als Kinderbetreuungskosten. Wohnt der Azubi hingegen in einem Internat oder nimmt er an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teil, werden andere Pauschalbeträge angesetzt. Dem ermittelten Gesamtbedarf wird dann das anrechenbare Einkommen gegenübergestellt.

Zu diesem Einkommen gehört zum einen die Ausbildungsvergütung des Azubis, abzüglich eines Freibetrags. Zum anderen wird das Einkommen der Eltern, des Ehegatten oder des Lebenspartners berücksichtigt. Auch von diesem Einkommen werden aber Freibeträge abgezogen und wenn das Einkommen unter den Freibeträgen liegt, wird es nicht angerechnet.

Übersteigt das Einkommen die Freibeträge, wird es zu 50 Prozent angerechnet. Das anzurechnende Einkommen wird dann vom ermittelten Gesamtbedarf abgezogen und die Differenz, die sich daraus ergibt, erhält der Azubi zusätzlich zu seiner Ausbildungsvergütung als Berufsausbildungsbeihilfe.  

Wie lange wird die Berufsausbildungsbeihilfe gewährt?

Grundsätzlich kann die Berufsausbildungsbeihilfe während der gesamten Dauer der Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bezogen werden. Bewilligt werden die Leistungen in aller Regel aber zunächst nur für einen bestimmten Zeitraum.

So beträgt der Bewilligungszeitraum bei Berufsausbildungen üblicherweise 18 Monate und bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen ein Jahr. 

Wo wird die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt?

Zuständiger Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit am Wohnort des Azubis. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich. Wichtig zu wissen ist, dass die BAB frühestens ab dem Monat gewährt wird, in dem der Antrag gestellt wurde.

Der Azubi kann die BAB also schon vor Beginn der Ausbildung beantragen und erhältlich sie dann ab dem Zeitpunkt, an dem seine Ausbildung beginnt. Beantragt er die BAB hingegen erst nach Ausbildungsbeginn, wird sie nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Antragsmonat bezahlt.

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