Abbruch der Ausbildung: Gründe und Hinweise
Mit der Berufsausbildung beginnt üblicherweise die berufliche Karriere. Zwar haben viele Azubis bereits praktische Berufserfahrung in Ferien- oder Nebenjobs gesammelt und auch das eine oder andere Praktikum können sie meistens vorweisen.
Doch die eigentliche Berufslaufbahn läutet die Ausbildung ein. Allerdings bringen längst nicht alle Azubis ihre Ausbildung zu Ende. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass sich fast jeder fünfte Azubi dazu entschließt, seinen Ausbildungsvertrag vorzeitig wieder aufzulösen.
Doch was sind die Gründe für einen Abbruch der Ausbildung?
Und was sollten Azubis bedenken, bevor sie sich zu einem solchen Schritt entschließen?
Inhalt
Abbruch der Ausbildung: die häufigsten Gründe
Wenn ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig wieder aufgelöst wird, so geht die Initiative dafür in der Mehrheit aller Fälle vom Azubi aus. Nur bei etwa einem Drittel spricht sich der Ausbildungsbetrieb für den Abbruch der Ausbildung aus, die seltenste Variante ist eine Trennung in gegenseitigem Einvernehmen.
Dabei sind die Gründe, die Azubis zu einem Ausbildungsabbruch bewegen, sehr verschieden. In sehr vielen Fällen begründen Azubis ihre Entscheidung, die Ausbildung nicht zu Ende zu bringen, mit dem Betriebsklima. Auch Konflikte mit den Vorgesetzten oder Ausbildern und Unstimmigkeiten mit den Arbeitskollegen sind ein häufiger Grund.
Einige Azubis nennen persönliche Gründe, andere Azubis bemängeln die Art, wie ihnen die Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Wieder andere Azubis entscheiden sich für einen vorzeitigen Ausstieg, weil sie das Gefühl haben, ständig Tätigkeiten übernehmen zu müssen, die nichts mit ihrer Ausbildung zu tun haben. Häufige Überstunden, ungünstige Arbeitszeiten oder die Angst, nach der Ausbildung nicht übernommen zu werden, sind ebenfalls Gründe, die Ausbildung abzubrechen.
Nicht zuletzt kann auch die Unzufriedenheit mit der Berufswahl den Ausschlag für einen Ausbildungsabbruch geben. So erklären einige Azubis, dass sich der Ausbildungsberuf doch nicht als ihr Wunschberuf herausgestellt hat, während andere Azubis einsehen müssen, dass ihre Vorstellungen vom Ausbildungs- und Berufsalltag deutlich von der Realität abweichen.
Abbruch der Ausbildung: die juristische Komponente
Entscheidet sich ein Azubi dafür, seine Ausbildung abzubrechen, dann fällt diese Entscheidung meistens schon im ersten Ausbildungsjahr. Nur etwa ein Drittel aller Azubis steigt im zweiten oder im dritten Ausbildungsjahr aus. Allerdings scheidet die Mehrheit aller Azubis nach einer vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsvertrags nicht komplett aus dem Ausbildungssystem aus.
Stattdessen wechseln viele Azubis zu einem anderen Ausbildungsbetrieb und erlernen dort einen anderen Beruf. Dabei hat ein Ausbildungsabbruch immer auch einen juristischen Aspekt, denn schließlich geht ein Vertragsverhältnis zu Ende. In der Probezeit ist es kein Problem, das Ausbildungsverhältnis zu lösen. Eine Kündigungsfrist muss dabei nicht eingehalten werden und auch die Angabe einer Begründung ist nicht notwendig.
Dies gilt sowohl für den Azubi als auch für den Ausbildungsbetrieb. Deutlich komplizierter wird es da schon, wenn die Probezeit bereits abgelaufen ist. Azubis stehen dann nämlich unter einem besonderen Kündigungsschutz. Für den Ausbildungsbetrieb bedeutet das, dass er nur noch eine fristlose Kündigung aussprechen kann.
Sie setzt allerdings einen wichtigen Grund voraus. Zudem muss einer fristlosen Kündigung in vielen Fällen mindestens eine Abmahnung vorausgehen. Der Azubi wiederum kann sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen. In beiden Fällen muss es aber einen Grund für den Ausbildungsabbruch geben.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss außerdem eine vierwöchige Kündigungsfrist eingehalten werden. Den Ausbildungsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen, indem ein Auflösungs- oder Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, ist hingegen jederzeit möglich.
Abbruch der Ausbildung: ein paar Hinweise
Generell sollte der Azubi eine Kündigung des Ausbildungsvertrags nur als allerletzte Lösung sehen. Stattdessen sollte er zunächst versuchen, einen anderen Weg zu finden.
Gibt es beispielsweise Probleme im oder mit dem Ausbildungsbetrieb, hilft oft ein klärendes Gespräch weiter. Mitunter zeigt sich bei einem solchen Gespräch, dass die Konflikte auf Missverständnissen oder unterschiedlichen Erwartungshaltungen beruhen. Manchmal schätzt der Azubi die ganze Situation auch anders ein als sein Ausbilder, etwa indem er einer Unstimmigkeit eine viel höhere Bedeutung beimisst.
Nach einem klärenden Gespräch sieht die Welt oft wieder ganz anders aus. Traut sich der Azubi nicht, seinen Ausbilder anzusprechen oder das Gespräch alleine zu führen, kann er sich an einen Ausbildungsberater wenden. Gleiches gilt für den Fall, dass er sich fachlich nicht gut angeleitet fühlt oder ständig ausbildungsfremde Arbeiten aufgetragen bekommt.
Die IHK, die HWK, die Landwirtschaftskammer und die anderen berufsständischen Kammern überwachen nicht nur den ordnungsgemäßen Ablauf einer Ausbildung, sondern stehen mit eben jenen Ausbildungsberatern unterstützend zur Seite. Als weitere Ansprechpartner für den Azubi kommt der Betriebsrat des Ausbildungsbetriebs oder ein Berufsberater bei der Arbeitsagentur in Frage.
Steht für den Azubi fest, dass er die Ausbildung auf keinen Fall beenden möchte, sollte er sich vor einem Abbruch Gedanken darüber machen, wie es beruflich für ihn weitergehen soll. Auch hier kann ein Ausbildungsberater der zuständigen Kammer oder ein Berufsberater der Bundesagentur die richtige Anlaufstelle sein. Generell sollte der Azubi seine Beweggründe für den Ausbildungsabbruch aber ernsthaft hinterfragen.
Ist er mit seiner konkreten Berufswahl nicht ganz glücklich, obwohl die Richtung eigentlich stimmt, ist es oft besser, die Ausbildung erst einmal zu Ende zu bringen. Im Anschluss daran kann der Weg dann über entsprechende Weiterbildungen oft einfacher zum Wunschberuf führen, als noch einmal komplett von vorne anzufangen. Fühlt sich der Azubi in seinem Ausbildungsbetrieb unwohl und lassen sich die Konflikte nicht beilegen, sollte er sich zuerst einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen und den bestehenden Vertrag erst dann kündigen, wenn ihm der neue Vertrag sicher ist.
Andernfalls riskiert der Azubi nämlich, dass er eine Zeit lang komplett ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz dasteht. Dabei sollte sich der Azubi aber vor Augen führen, dass es auch im neuen Ausbildungsbetrieb Konflikte geben kann. Außerdem muss der Azubi damit rechnen, dass er bei Vorstellungsgesprächen eine gute und schlüssige Erklärung dafür braucht, warum er seine Ausbildung abbrechen will oder bereits abgebrochen hat.
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