Neugeordnete Berufe – welche Folgen hat das für Azubis?

Neugeordnete Berufe – welche Folgen hat das für Azubis? 

Ausbildungsberufe werden immer wieder neu geordnet. Teilweise werden dabei bestehende Ausbildungsberufe modernisiert. Manchmal entstehen aber auch komplett neue Ausbildungsberufe, während andere, alte Ausbildungsberufe wegfallen.

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Die Gründe für eine Neuordnung sind unterschiedlich. Oft sind es technische Weiterentwicklungen oder Veränderungen in den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen, die eine Neuordnung erforderlich machen. 

Genauso können aber auch Gesetzesänderungen dazu führen, dass ein Beruf neu ausgerichtet werden muss. Daneben kann sich in der Praxis zeigen, dass andere oder neue Fähigkeiten gebraucht werden, während andere Fähigkeiten keine Rolle mehr spielen. Nun stellt sich aber die Frage, welche Folgen neugeordnete Berufe eigentlich für Azubis haben.

Hier die wichtigsten Infos dazu in der Übersicht:

Wie ist der Ablauf, wenn ein Ausbildungsberuf neu geordnet wird?

Die Grundlage für die Ausrichtung von Ausbildungsberufen und Berufsbildern im Allgemeinen bilden die Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis. Schließlich zeigt sich im Arbeitsalltag, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten unbedingt erforderlich sind, welche Anforderungen neu hinzukommen und welche Inhalte nicht mehr benötigt werden.

Stellt sich heraus, dass ein Beruf in der Form, in der er ausgebildet wird, nicht mehr zeitgemäß ist, wird es Zeit für eine Modernisierung. Mitunter wird es auch notwendig, neue Ausbildungsberufe zu etablieren, um bestimmten betrieblichen Erfordernissen gerecht werden zu können.

Der eigentliche Impuls für eine Neuordnung von Berufen geht von den Berufsverbänden, den Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften, den Kammern oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung, kurz BIBB, aus. Zunächst hört das zuständige Fachministerium, meist ist dies das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, alle Beteiligten an.

Ist das Fachministerium der Meinung, dass eine Neuordnung der Ausbildungsordnung notwendig ist und sind gleichzeitig genug Ausbildungs- und Arbeitsstellen in dem Beruf vorhanden, wird ein mehrstufiges Verfahren eingeleitet. In der ersten Stufe erarbeiten Sachverständige und Experten des BIBB eine modernisierte oder neue Ausbildungsordnung.

In der nächsten Stufe wird zusammen mit den Kulturministerien der Länder beraten und vereinbart, wie die Berufsschulen die neuen Bestimmungen umsetzen können. Sind sich die Beteiligten einig und ist auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung einverstanden, wird die neue Ausbildungsordnung verabschiedet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Ausbildung nach den neuen Richtlinien. 

Welche Folgen hat eine Neuordnung für die Azubis?

Informationen darüber, bei welchen Ausbildungsberufen Neuordnungen vereinbart wurden und bei welchen Ausbildungsberufen Änderungen geplant sind, gibt es beim Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und bei den Kammern. Allerdings müssen sich Azubis keine großen Sorgen machen. Azubis, die ihre Ausbildung nach der Neuordnung beginnen, werden von Anfang an nach den neuen Richtlinien ausgebildet.

Für Azubis, die ihre Ausbildung bereits begonnen haben, ändert sich zunächst nichts. Das bedeutet, sie setzen ihre Ausbildung zu den bisherigen Bedingungen fort und legen auch die Prüfungen so ab, wie es in der alten Ausbildungsordnung vorgesehen ist.

Erst nach Beendigung der Ausbildung kommt für sie die Neuordnung zum Tragen, denn sie müssen sich dann auf den neuen Beruf bewerben. Auch hier gibt es aber keine größeren Probleme, denn kaum ein Berufsbild verändert sich so stark, dass ein frisch ausgelernter Azubi den Anforderungen nicht mehr gerecht werden könnte. Außerdem sind Stellenausschreibungen ohnehin nicht nur auf einen ganz bestimmten Beruf begrenzt.

Stattdessen muss sich jeder, der eine neue Stelle antritt, zunächst in seinen neuen Tätigkeitsbereich einarbeiten. Dies gilt letztlich unabhängig von seinem Abschluss, denn allein schon die Abläufe sind in jedem Betrieb ein wenig anders. Durch seine Berufstätigkeit sammelt ein Arbeitnehmer außerdem kontinuierlich praktische Erfahrung und erwirbt neues Fachwissen, so dass er automatisch auf einem aktuellen Stand bleibt. 

Gibt es bestimmte Trends bei den Neuordnungen?

Wird ein Ausbildungsberuf neu geordnet, ändern sich in erster Linie die Inhalte. So werden beispielsweise neue Technologien in den Ausbildungsstoff aufgenommen, aktuelle Entwicklungen berücksichtigt und veraltete Arbeitsmethoden gestrichen. Dabei geht der Trend dahin, mehrere Fachrichtungen in einem Beruf zusammenzufassen und gleichzeitig Wahlqualifikationen zu definieren, die individuell kombiniert werden können. Monoberufe mit einer starken Spezialisierung sind oft zu eng begrenzt und können außerdem an den Berufsschulen häufig nur bedingt umgesetzt werden.

Durch Wahlqualifikationen lässt sich diese Problematik umgehen, denn im Zuge der Ausbildung wird eine breitere Wissensgrundlage vermittelt, während unterschiedliche Module gleichzeitig für die erforderliche Differenzierung und fachliche Qualifizierung innerhalb des Berufes sorgen.

Neben der inhaltlichen und strukturellen Neuordnung erhalten Ausbildungsberufe im Zuge der Neuordnung häufig auch neue Namen. Dabei wird darauf geachtet, dass die Berufsbezeichnung die Tätigkeit möglichst genau benennt und aussagekräftig beschreibt.

Zusätzlich dazu soll die Berufsbezeichnung aber auch modern, frisch und jung klingen. Diese Strategie scheint übrigens auch aufzugehen. Ein Beispiel hierfür ist der Drucker. Seit der Ausbildungsberuf in Medientechnologe Druck umbenannt wurde, sind die Bewerberzahlen deutlich gestiegen. Am Berufsalltag selbst ändert sich in vielen Fällen aber nicht allzu viel. So klingt etwa die Berufsbezeichnung Technischer Systemplaner chic, der Aufgabenbereich entspricht jedoch nach wie vor weitestgehend dem des Technischen Zeichners. 

Wie wirken sich die Neuordnungen auf den Arbeitsmarkt aus?

Was die Chancen auf einen Arbeitsplatz angeht, ergeben sich durch eine Neuordnung meist keine nennenswerten Änderungen. Dies liegt in erster Linie daran, dass die Berufsausbildung nur den Grundstein legt und das fachliche Wissen und Können erst im Laufe der Berufstätigkeit kontinuierlich wächst. Auswirkungen ergeben sich aber mitunter auf das Angebot an Ausbildungsplätzen.

Die Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis zeigen den Bedarf an Modernisierungen und Neuausrichtungen zwar auf und meist sind es die Unternehmen, die die Neuordnungen anregen. Für manche Betriebe sind die Neuordnungen dann aber zu umfassend und nicht jede Firma kann die neuen Richtlinien komplett umsetzen.

Die Folge davon ist, dass die Unternehmen entweder dazu übergehen, nur noch in einzelnen, auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmten Berufen auszubilden, oder dass sie sich mit anderen Firmen zusammenschließen und Ausbildungen im Verbund anbieten.

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