Prüfungen während der Ausbildung

Die wichtigsten Infos zu den Prüfungen während der Ausbildung im Überblick 

In den vergangenen Jahren wurden nicht nur neue Ausbildungsberufe ins Leben gerufen und die Ausbildungsverordnungen von bestehenden Ausbildungsberufen modernisiert, sondern es gab auch einige Änderungen im Hinblick auf die Prüfungen.

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Während früher bei nahezu allen Ausbildungen eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung vorgesehen war, wird heute in einigen Ausbildungsberufen eine sogenannte gestreckte Abschlussprüfung abgelegt.

Generell legt dabei die Ausbildungsverordnung, die es für jeden Beruf gibt und die auch die Prüfungsordnung umfasst, fest, welche Prüfungen absolviert werden müssen, welche Inhalte geprüft werden, wann eine Prüfung als bestanden gilt und ob die gesamte Prüfung oder nur einzelne Fächer wiederholt werden müssen, wenn die Prüfung nicht bestanden wird.

Da sich die Prüfungsordnungen aber in den grundlegenden Punkten ähneln, hier die wichtigsten Infos zu den Prüfungen während der Ausbildung im Überblick:  

Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung in der Ausbildung

Sind für den Ausbildungsberuf eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung vorgesehen, findet die Zwischenprüfung etwa nach der Hälfte der Ausbildung statt. Bei der Zwischenprüfung werden sowohl Inhalte aus der praktischen Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb als auch Inhalte aus der theoretischen Berufsausbildung in der Berufsschule geprüft.

Ob die Zwischenprüfung dabei schriftlich, mündlich oder als Kombination aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil erfolgt, steht in der Ausbildungsordnung.  Durch die Leistungen und Noten in der Zwischenprüfung soll der aktuelle Wissenstand ermittelt werden. Das bedeutet, anhand der Ergebnisse aus der Zwischenprüfung kann eingeschätzt werden, ob der Azubi die Ausbildungsziele bis hierhin erreicht hat. Zudem ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Voraussetzung dafür, dass der Azubi zur Abschlussprüfung zugelassen wird.

Da es bei der Zwischenprüfung aber tatsächlich nur darum geht, den aktuellen Ausbildungsstand zu überprüfen, ist es nicht möglich, durch die Zwischenprüfung zu fallen. Selbst wenn die Prüfungsergebnisse sehr schlecht ausgefallen sind, kann der Azubi seine Ausbildung also fortsetzen.

Bei schlechten Leistungen kann es aber durchaus sinnvoll sein, sich bei der Agentur für Arbeit nach ausbildungsbegleitenden Hilfen, einer Art kostenloser Nachhilfe für Azubis, zu erkundigen. Bei sehr guten Leistungen wiederum ist denkbar, die Ausbildungszeit zu verkürzen.  Am Ende der Ausbildung findet dann die Abschlussprüfung statt.

Damit der Azubi an der Abschlussprüfung teilnehmen kann, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Azubi rechtzeitig zu der Prüfung angemeldet worden sein und er muss die Zwischenprüfung abgelegt haben. Außerdem müssen der zuständigen Stelle, also beispielsweise der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer, die Berichtshefte als Nachweis der praktischen Berufsausbildung vorliegen.

Dabei müssen die Berichtshefte vollständig ausgefüllt und vom Ausbilder unterschrieben sein. Daneben muss der Azubi die Ausbildungszeit, die laut Ausbildungsordnung für seinen Ausbildungsberuf vorgeschrieben ist, absolviert haben. Dies ist zwar meist der Fall, aber wenn der Azubi beispielsweise oft und lange krank war, seinen Ausbildungsbetrieb während der Ausbildung gewechselt oder seine Ausbildung später begonnen hat, kann es sein, dass ihm die erforderliche Ausbildungszeit fehlt.

In diesem Fall sollte er sich an die zuständige Stelle wenden, denn wenn weniger als zehn Prozent der Ausbildungszeit fehlen und trotz der Fehlzeiten alle wesentlichen Ausbildungsinhalte vermittelt wurden, kann der Azubi trotzdem zur Abschlussprüfung zugelassen werden.   

Die gestreckte Abschlussprüfung

Ist für die Ausbildung eine gestreckte Abschlussprüfung vorgesehen, findet keine Zwischenprüfung statt. Stattdessen gliedert sich die Abschlussprüfung in zwei Teile. Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung wird nach etwa zwei Jahren abgelegt und hierbei geht es um die Überprüfung der Grundqualifikationen. Der zweite Teil der gestreckten Abschlussprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung und dabei stehen die fachspezifischen Kenntnisse für den Ausbildungsberuf im Mittelpunkt.

Die Zulassungsbedingungen für die gestreckte Abschlussprüfung entsprechen weitestgehend den Voraussetzungen, die für die Zulassung zur herkömmlichen Abschlussprüfung gelten. Um an Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung teilnehmen zu können, muss der Azubi allerdings die vorgeschriebene Ausbildungszeit absolviert haben. Voraussetzung für die Zulassung zu Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung ist zudem, dass der Azubi an Teil 1 teilgenommen hat.

Konnte der Azubi den ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung nicht ablegen, ohne dass er dies verschuldet hat, also beispielsweise weil er krank war und sein Fehlen entschuldigt hat, kann er dennoch am zweiten Teil der Prüfung teilnehmen. In diesem Fall muss er dann aber beide Prüfungsteile auf einmal ablegen.


Das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung

Hat der Azubi die Abschlussprüfung bestanden, endet seine Ausbildung an dem Tag, an dem der Prüfungsausschuss dieses Ergebnis bekanntgibt. Der Azubi erhält daraufhin ein Zeugnis von seinem Ausbildungsbetrieb, ein Zeugnis von der Berufschule und ein Zeugnis von der zuständigen Stelle. Die Ergebnisse aus den Prüfungen werden nicht in Noten, sondern in Punkten ausgedrückt.

Maximal können 100 Punkte erreicht werden, was der Note sehr gut entspricht. Um die Abschlussprüfung zu bestehen, muss der Azubi mindestens 50 Punkte erzielen, wobei die Punkte aus den Prüfungsfächern entsprechend der Ausbildungsverordnung miteinander verrechnet werden. Erreicht der Azubi die mindestens geforderten 50 Punkte nicht, ist er durchgefallen. In diesem Fall hat er aber die Möglichkeit, die Abschlussprüfung zu wiederholen.  

Wiederholen der Abschlussprüfung

Ist der Azubi durchgefallen, wird er von der zuständigen Stelle schriftlich darüber informiert, welche Fächer er nicht bestanden hat und ob er eine Nachprüfung in diesen Fächern ablegen kann. Ist es nicht möglich, nur die nichtbestandenen Fächer zu wiederholen, hat der Azubi zwei weitere Versuche, um die Abschlussprüfung zu bestehen.

Bis zur erneuten Teilnahme an der Abschlussprüfung kann der Azubi seine Ausbildungszeit zweimal um insgesamt höchstens ein Jahr verlängern. Allerdings muss der Azubi seine Ausbildung nicht verlängern, sondern kann sich auch selbst für die Prüfungswiederholung anmelden. Um eine Nachprüfung in einzelnen Fächern abzulegen, hat der Azubi zwei Jahre lang Zeit, muss er die gesamte Abschlussprüfung noch einmal ablegen, muss dies innerhalb von fünf Jahren geschehen. 

Wiederholen der gestreckten Abschlussprüfung

Ist der Azubi durch den ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung gefallen, kann er diesen Teil nicht separat wiederholen, sondern muss erst den zweiten Teil der Abschlussprüfung ablegen. Die Ergebnisse aus dem ersten Teil fließen zu einem bestimmten Prozentsatz in die Gesamtnote ein und erst wenn beide Prüfungsteile absolviert sind, zeigt die Gesamtnote, ob die gestreckte Abschlussprüfung bestanden ist.

Hat der Azubi die gesamte gestreckte Abschlussprüfung nicht geschafft, kann er sie unter den gleichen Bedingungen wiederholen wie die herkömmliche Abschlussprüfung. Zusätzlich dazu gilt bei der gestreckten Abschlussprüfung aber, dass der Azubi beide Prüfungsteile wiederholen muss, wenn er durch beide Teile durchgefallen ist. Hat der Azubi nur den zweiten Teil der gestreckten Abschlussprüfung nicht bestanden, muss er auch nur diesen zweiten Teil wiederholen. 

Dreimal durchgefallen während der Ausbildung

Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden, insgesamt hat der Azubi also drei Versuche. Fällt der Azubi zum dritten Mal durch, kann er keinen Abschluss mehr in seinem Ausbildungsberuf machen. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, ohne Abschluss in seinem erlernten Beruf zu arbeiten oder eine neue Ausbildung zu beginnen.

Entscheidet er sich dabei für einen ähnlichen Ausbildungsberuf, können die Inhalte aus der ersten Ausbildung möglicherweise angerechnet werden. Dadurch wiederum kann sich die Ausbildungsdauer eventuell verkürzen und der Azubi kann die Abschlussprüfung für seinen zweiten Beruf vielleicht etwas früher ablegen.

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Thema: Die wichtigsten Infos zu den Prüfungen während der Ausbildung

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