Die wichtigsten Infos für Azubis auf einen Blick

Start ins Berufsleben: die wichtigsten Infos für Azubis auf einen Blick 

Jeden Sommer fällt für viele Jugendliche und junge Erwachsene der Startschuss fürs Berufsleben. Die Schule ist vorbei, die Suche nach einem Ausbildungsplatz war erfolgreich und der Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb ist oft der erste richtige Arbeitsvertrag, den es zu unterschreiben gilt. 

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Mit dem Beginn der Ausbildung fängt aber nicht nur eine spannende Zeit an, sondern für den Azubi ergeben sich auch eine Reihe von Rechten und Pflichten in dem Unternehmen.

Für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben,
hier daher die wichtigsten Infos für Azubis auf einen Blick:
 

Der Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag bildet die Basis für das berufliche Verhältnis zwischen dem Azubi und seinem Ausbildungsbetrieb. Grundsätzlich gilt für den Ausbildungsvertrag, wie übrigens für alle anderen Verträge auch, dass er sehr genau und sorgfältig gelesen werden sollte, bevor er unterschrieben wird.

In den meisten Fällen unterschreiben allerdings die Eltern den Ausbildungsvertrag, denn die Mehrheit aller Azubis ist noch nicht volljährig, wenn die Ausbildung beginnt. Trotzdem sollte sich natürlich auch der Azubi seinen Ausbildungsvertrag durchlesen, sich vor allem aber vorab darüber informieren, was überhaupt in dem Vertrag stehen muss.

Was auf jeden Fall in einen Ausbildungsvertrag gehört, ist in § 11 Abs. 1 des Berufsausbildungsgesetzes festgelegt.

Demnach muss ein Ausbildungsvertrag insbesondere Angaben und Regelungen zu

·         der Art und dem Ziel der Ausbildung,
·         dem Beginn und der Dauer der Ausbildung,
·         Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der eigentlichen Ausbildungsstätte durchgeführt werden,
·         den täglichen Arbeitszeiten,
·         der Dauer der Probezeit,
·         der Ausbildungsvergütung,
·         dem Urlaubsanspruch des Azubis,
·         den Bedingungen und Fristen im Fall einer Kündigung sowie
·         geltenden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen,

die bei dem Ausbildungsverhältnis Anwendung finden können, enthalten.

Welche Regelungen bei den Arbeitszeiten und dem Urlaubsanspruch berücksichtigt werden müssen, hängt vom Alter des Azubis ab. Ist der Azubi minderjährig, gilt für ihn das Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei einem volljährigen Azubi richten sich die Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz und der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz.

Haben der Azubi oder seine Eltern und der Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag unterschrieben, muss der Betrieb den Vertrag bei der zuständigen Stelle, beispielsweise der IHK, der HWK oder einer Innung, vorlegen. Dort wird das Ausbildungsverhältnis erfasst, was eine Voraussetzung dafür ist, dass der Azubi später zu den Prüfungen zugelassen wird. Für die Anmeldung zu den Prüfungen ist übrigens der Ausbildungsbetrieb zuständig, der auch die Prüfungskosten übernimmt.


Der Ausbildungsplan

Der Ausbildungsbetrieb muss einen Ausbildungsplan erstellen. Aus diesem Plan geht hervor, welche Unternehmensbereiche der Azubi kennenlernen und welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten er im Zuge seiner Ausbildung erwerben soll. Dabei muss der Ausbildungsplan des Betriebs natürlich auch die Inhalte umfassen, die die Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf vorsieht.

Übrigens darf der Ausbildungsbetrieb in aller Regel nicht verlangen, dass der Azubi Tätigkeiten nachgeht, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben. Solche Tätigkeiten wären beispielsweise Putzdienste oder private Botengänge.

Werkzeuge und Maschinen, ein Computer am Arbeitsplatz, Arbeitskleidung und andere Mittel, die für die Ausbildung erforderlich sind, stellt der ausbildende Betrieb zur Verfügung oder trägt die Kosten dafür. Für die Lernmittel für die Berufsschule gilt dies jedoch nicht. Hefte, Stifte und andere Materialien muss der Azubi also selbst bezahlen. Der Ausbildungsbetrieb ist grundsätzlich dazu verpflichtet, seinen Azubi so gut wie möglich darin zu unterstützen, das Ausbildungsziel zu erreichen. Hierzu wiederum gehört nicht nur eine solide und kompetente Ausbildung im Betrieb.

Genauso muss der Ausbildungsbetrieb den Azubi dazu anhalten, am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Für die Teilnahme am Unterricht wird der Azubi deshalb freigestellt, seine Ausbildungsvergütung läuft aber weiter. Gleiches gilt für die Teilnahme an Prüfungen. Außerdem muss der Ausbildungsbetrieb den Azubi in Sachen Berichtsheft unterstützen, unter anderem indem er genug Zeit für das Verfassen der Berichte einplant und die Eintragungen regelmäßig kontrolliert.

Die meisten Ausbildungsordnungen schreiben das Berichtsheft als Ausbildungsnachweis vor. Kann der Azubi kein ordentlich und vollständig geführtes Berichtsheft vorlegen, wird er nicht zu den Prüfungen zugelassen. 

Die Pflichten des Azubis

Der Azubi hat das Recht darauf, dass ihn sein Ausbildungsbetrieb beim Erreichen des Ausbildungsziels unterstützt und die Vereinbarungen aus dem Ausbildungsvertrag einhält. Gleiches gilt aber auch für den Azubi. So ist er beispielsweise dazu verpflichtet, pünktlich und wie eingeteilt am Arbeitsplatz zu erscheinen, die Berufsschule zu besuchen, Lehrgänge zu absolvieren und an den Prüfungen teilzunehmen. Wird der Azubi krank und muss er deshalb zu Hause bleiben, ist er dazu verpflichtet, seinen Ausbildungsbetrieb umgehend darüber zu informieren und seine Krankmeldung abzugeben.

Im Ausbildungsbetrieb selbst hat der Azubi ebenfalls ein paar Pflichten. So muss er beispielsweise die Aufgaben, die ihm übertragen werden, so gut wie möglich erledigen und im Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Materialien Sorgfalt und Vorsicht walten lassen.

Selbstverständlich können bei der Arbeit jedem einmal Fehler unterlaufen und natürlich kann der Azubi noch nicht alles wissen und können, denn dafür absolviert er ja erst noch seine Ausbildung. Deshalb sollte sich auch immer ein Ausbilder oder ein erfahrener Kollege in seiner Nähe befinden. Trotzdem spielt es eine Rolle, ob und in welchem Umfang sich der Azubi fahrlässig verhalten hat, wenn er einen Schaden anrichtet.

Es ist zwar nicht erlaubt, die entstandenen Kosten einfach von der Ausbildungsvergütung abzuziehen, aber wenn der Azubi den Schaden bewusst oder durch die Missachtung einer Anweisung verursacht hat, kann er in die Pflicht genommen werden.

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