Übersicht zu neuen und modernisierten Ausbildungsberufen
Fachverbände, Spitzenorganisationen der Arbeitgeber, Gewerkschaften und das Bundesinstitut für Berufsbildung setzen sich dafür ein, dass die Ausbildungsberufe den Anforderungen der Wirtschaft gerecht werden.
Aus diesem Grund werden im jährlichen Rhythmus neue Ausbildungsverordnungen vereinbart oder bestehende Verordnungen entsprechend angepasst, so dass jedes Jahr neue Ausbildungsberufe entstehen und bereits bestehende Ausbildungsberufe modernisiert werden. Diese Verordnungen treten dann jeweils zum 01. August eines Jahres in Kraft.
Hier nun eine Übersicht über die sieben neuesten und die drei zuletzt überarbeiteten Ausbildungsberufe:
1. Automatenfachmann/-frau.
Automatenfachleute führen alle die Schritte durch, die notwendig sind, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der jeweiligen Automaten sicherzustellen. Das bedeutet, sie stellen die Automaten auf und schließen sie an, übernehmen kleinere Reparaturen, warten und reinigen die Automaten, überprüfen die Befüllung und die Zahlmittel und erklären Kunden, wie die Automaten zu bedienen sind. Zudem sieht die Ausbildung, die drei Jahre lang dauert, auch erweitere Qualifikationsmöglichkeiten im kaufmännischen oder im technischen Bereich vor.
2. Fachkraft für Automatenservice.
Hierbei handelt es sich um ein ähnliches Berufsbild wie bei Automatenfachleuten, allerdings in etwas reduzierter Form und mit nur zweijähriger Ausbildungsdauer. Entschließt sich der Azubi die Ausbildung fortzuführen und eine Ausbildung zum Automatenfachmann zu absolvieren, wird die Ausbildung zur Fachkraft im Automatenservice in vollem Umfang angerechnet.
3. Fotomedienfachmann/-frau.
Die Hauptaufgabenfelder von Fotomedienfachleuten bestehen in fotobezogenen Dienstleistungen, der Beratung, dem Vertrieb und dem Marketing, wobei sie beispielsweise im Einzelhandel, in Fotolaboren, bei Fotografen oder in anderen Dienstleistungsunternehmen arbeiten. Hintergrund für den neuen, dreijährigen Ausbildungsberuf ist die schnelle Entwicklung im Hinblick auf die Produkte der Foto- und Bildmedien, die ein entsprechendes fachliches Know-how erforderlich machen.
4. Personaldienstleistungskaufmann/-frau.
Hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Beruf für den Personalbereich, die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt beispielsweise in Unternehmen der privaten Arbeitsvermittlung, bei Zeitarbeitsfirmen oder in Personalabteilungen von Unternehmen und die Aufgaben liegen in der Beratung, der Vermittlung, der Rekrutierung und der Entwicklung von Personal sowie der Arbeitnehmerüberlassung. Zudem werden sie durch Kalkulationen, Angebotserstellungen oder das Abschließen von Verträgen auch kaufmännisch tätig.
5. Produktionstechnologe/-technologin.
Die dreijährige Ausbildung verfolgt eine prozessorientierte, informations- und produktionstechnische Ausrichtung und vermittelt übergreifende Kompetenzen in den Bereichen Technologien, Organisation und Kommunikation. Die Aufgaben eines Produktionstechnologen liegen in der Gestaltung und Sicherung von Produktionsprozessen auf Facharbeiterebene.
6. Servicekraft für Schutz und Sicherheit.
Hierbei handelt es sich um einen Ausbildungsberuf mit zweijähriger Dauer, der bei einer Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit angerechnet wird. Die Aufgaben der Servicekräfte bestehen in erster Linie in der Durchführung präventiver Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen, privaten und betrieblichen Ordnung, sofern erforderlich ergreifen sie zudem Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
7. Speiseeishersteller/-in.
Der zweijährige Ausbildungsberuf wurde entwickelt, um selbstständigen Speiseeisherstellern zu ermöglichen, Fachkräfte zu rekrutieren. Neben der eigentlichen Herstellung von Speiseeis und kleinen Gerichten spielen die Kundenorientierung, Verkauf und Service sowie betriebswirtschaftliches Planen und Handeln zentrale Rollen in der Ausbildung.
Überarbeitet wurden daneben die Berufe Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Friseur/-in sowie Seiler/-in:
1. Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Die 2002 ins Leben gerufene Ausbildung wurde modernisiert, um sie den Erfordernissen des Sicherheitsgewerbes besser anzupassen. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre, kann bei einer vorhergehenden Ausbildung zur Servicekraft jedoch reduziert werden.
2. Friseur
Die wesentlichen Änderungen bei der dreijährigen Ausbildung zum Friseur beziehen sich vor allem auf die Bereiche Kundenmanagement, Betriebsorganisation und Marketing, die neben den Kenntnissen auf dem Gebiet der Friseurdienstleistungen verstärkt vermittelt werden. Zudem erfolgt auch keine Zwischenprüfung mehr, sondern eine Abschlussprüfung, die sich in zwei Teile mit zeitlichem Abstand gliedert.
3. Seiler
Eine Modernisierung des Berufsbildes des Seilers wurde aufgrund der Entwicklungen im Hinblick auf Materialen, Techniken und Einsatzgebiete sowie aufgrund der veränderten Anforderungen im Bezug auf Kundenorientierung, Qualitätssicherung und IT notwendig. Zudem sieht die neue Ausbildungsverordnung eine Aufteilung mit den Schwerpunkten Seilherstellung, Seilkonfektion und Netzkonfektion vor.
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