Die aktuell wichtigsten Infos rund um BAföG

Die aktuell wichtigsten Infos rund um BAföG 

BAföG steht als Kürzel für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, wird im allgemeinen Sprachgebrauch aber auch für die Förderung als solches verwendet.

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Für viele Studierende stellt BAföG nicht nur eine gute Möglichkeit dar, um das Studium mithilfe der staatlichen Förderung zu finanzieren, sondern vor allem bei Studenten aus einkommensschwächeren Elternhäusern ist es nicht selten der einzige Weg, um das Studium überhaupt realisieren zu können.

 

Was sich nun aber konkret hinter BAföG verbirgt, wer es in Anspruch nehmen kann und was für die Rückzahlung gilt, erklärt die folgende Übersicht mit den aktuell wichtigsten Infos rund um BAföG: 

Was verbirgt sich genau hinter BAföG?

BAföG verfolgt die Absicht, gleiche Chancen für alle zu schaffen. Das bedeutet, durch BAföG soll verhindert werden, dass nur Kinder reicher Eltern studieren können, während bei anderen das Studium an den finanziellen Möglichkeiten scheitert.

Ermöglichen die finanziellen Mittel der Eltern kein Studium, hilft der Staat mit einer monatlichen Förderung aus. Dabei ist das BAföG in aller Regel zweigeteilt. Während die eine Hälfte ein staatlicher Zuschuss ist, der nicht zurückbezahlt werden muss, handelt es sich bei der anderen Hälfte um ein zinsloses Darlehen.

Letzteres ist durch die sogenannte Kappungsgrenze auf 10.000 Euro beschränkt. Das bedeutet, der Student, der BAföG bekommen hat, muss später maximal 10.000 Euro zurückzahlen, auch wenn die Hälfte der erhaltenen Förderung diesen Betrag eigentlich übersteigt.   

Wer kann BAföG in Anspruch nehmen?

Möchte ein Student BAföG in Anspruch nehmen, darf er das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn er seinen Master machen möchte, denn hier erhöht sich die Altersgrenze auf 35 Jahre. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist das Alter bei Studienbeginn.

Wer rechtzeitig anfängt, wird nämlich auch dann weiter gefördert, wenn er die Altersgrenze während des Studiums erreicht. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt von BAföG ist der Nachweis, dass der Student sein Ziel innerhalb der Regelstudienzeit erreicht. Hierfür müssen bestimmte Belege vorgelegt werden, beispielsweise entsprechende Prüfungsbescheinigungen.

Bei einem Bachelor-Studium muss der Student nachweisen, dass der die übliche Anzahl an Leistungspunkten erreicht hat. Lässt sich der Student zu viel Zeit mit seinem Studium und überschreitet er die Regelstudienzeit, erhält er, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine Förderung mehr. Eine Neuerung gibt es jedoch im Zusammenhang mit Fachwechseln.

Wechselt der Student das Studienfach bis zum Beginn des vierten Fachsemesters, wird die Förderung für die gesamte Regelstudienzeit des neuen Studienfaches bezahlt. Erfüllt der Student die Voraussetzungen, entscheiden das eigene Einkommen, das Einkommen der Eltern und das Einkommen des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners darüber, ob und in welcher Höhe BAföG gewährt wird.

Eine sogenannte elternunabhängige Förderung kommt in Frage, wenn der Student beispielsweise nach seinem Abitur bereits längere Zeit berufstätig war. Übrigens kann BAföG auch für einen Studienaufenthalt im Ausland in Anspruch genommen werden. Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz wird das gesamte Studium über das Auslands-BAföG gefördert, weltweit wird ein Studienjahr mittels BAföG unterstützt.    

Wie hoch fällt BAföG aus?

Generell soll mithilfe von BAföG die Differenz zwischen den finanziellen Möglichkeiten der Eltern oder des Partners und dem tatsächlichen Bedarf ausgeglichen werden. Dieser Bedarf berücksichtigt jedoch nicht den konkreten Einzelfall, sondern wurde als Pauschalbetrag festgelegt. Demnach erhalten Studenten, die noch zu Hause wohnen, maximal 495 Euro pro Monat.

Für Studenten, die bereits ausgezogen sind, beträgt der monatliche Höchstfördersatz 670 Euro. Anders als früher spielen dabei die Wohnkosten keine Rolle mehr, stattdessen erhalten alle Studenten, die auswärts wohnen, die Wohnkostenpauschale in voller Höhe. Die Höhe der monatlichen Förderung wird individuell ermittelt.

Dazu werden das Einkommen der Eltern oder des Partners abzüglich von Pauschal- und Freibeträgen sowie das Einkommen und Vermögen des Studenten angerechnet. Je nachdem, in welcher Höhe dem Studenten finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wird dann das BAföG nach dem maximalen Fördersatz, anteilig oder gar nicht gewährt.

Studenten dürfen jedoch monatlich bis zu 400 Euro dazuverdienen, ohne dass sich dies auf die staatliche Förderung auswirkt.   

Wie wird BAföG zurückbezahlt?

Fünf Jahre nach Ende der maximalen Förderungsdauer werden die ersten Rückzahlungen des zinslosen Darlehens fällig, sofern das monatliche Einkommen des ehemaligen Studenten zu diesem Zeitpunkt über 1.070 Euro liegt.

Die Rückzahlung von BAföG erfolgt bis zu der Kappungsgrenze von 10.000 Euro in monatlichen Raten von mindestens 105 Euro und muss innerhalb von maximal 20 Jahren abgeschlossen sein. Teilerlasse der BAföG-Schulden für einen schnellen oder guten Abschluss des Studiums gibt es nicht mehr. Im Gegenzug werden aber das neue Deutschlandstipendium und auch andere Stipendien bis zu einer Höhe von 300 Euro monatlich nicht auf das BAföG angerechnet.  

Wo kann BAföG beantragt werden?

Ansprechpartner für die Beantragung von BAföG ist das Amt für Ausbildungsförderung an dem Ort, an dem sich die Hochschule befindet. In aller Regel übernimmt das Studentenwerk der Hochschule diese Aufgabe und hält die amtlichen Antragsformulare bereit.

Diese stehen allerdings auch im Internet zur Verfügung. Bei Fragen und Unklarheiten sollte der Student unbedingt die Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Schwangerschaft vorliegt oder bereits ein Kind vorhanden ist, eine Behinderung besteht, der Student das Studienfach wechseln möchte oder ein Auslandsstudium geplant ist.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass BAföG erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bezahlt wird, rückwirkende Zahlungen sind ausgeschlossen.

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