Informationen zum Ausbildungszeugnis

Informationen zum Ausbildungszeugnis 

Das Ausbildungszeugnis ist ein Dokument, das, wie das Abschlusszeugnis der Schule und mögliche Zeugnisse von Praktika oder Zusatzqualifikationen, in keiner Bewerbung fehlen darf.

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Grundsätzlich ist der Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, nach Beendigung der Berufsausbildung ein Ausbildungszeugnis zu erstellen, wobei dieses Zeugnis dem Grundprinzip des Wohlwollens folgen muss.

In anderen Worten bedeutet das, dass das Ausbildungszeugnis in aller Regel so verfasst werden muss, dass es sich auf den Berufsweg des ehemaligen Azubis nicht negativ auswirkt. Hinsichtlich des Inhalts muss ein Ausbildungszeugnis Angaben über die Art, die Dauer und das Ziel der Ausbildung sowie über die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten des Azubis enthalten, daneben können und werden meist Angaben über das Verhalten sowie eine Leistungsbewertung eingefügt.

Der Aufbau eines Ausbildungszeugnisses lässt sich dabei in sechs Absätze gliedern:

1.       Angaben zur Person und den Ausbildungsberuf.

2.       Beschreibung der durchlaufenen Abteilungen und Auflistung der Lehrinhalte.

3.       Beurteilung der Leistung mit Erwähnung besonderer Stärken. 

4.       Angaben zu dem Verhalten des Azubis im Unternehmen, zu Vorgesetzen, Kollegen und Kunden.

5.       Angaben zum Ergebnis der Abschlussprüfung. Daneben kann in diesem Abschnitt erläutert werden, ob der Azubi übernommen wird oder aus welchen Gründen er nicht weiterbeschäftigt werden kann.

6.       Dankesformel sowie Wünsche für die Zukunft

Wichtig für den Azubi ist, darauf zu achten, dass das Zeugnis keine Fehler enthält und eine einheitliche sprachliche Ausdrucksweise verwendet wurde. Zudem sollte das Ausbildungszeugnis die Aufgabengebiete und die vermittelten Inhalte der Ausbildung vollständig auflisten, wobei als Grundregel gilt, dass das Zeugnis nicht kürzer sein sollte als 1½ DIN A4-Seiten.

 

Schlussformulierung 

Die Schlussformulierung sollte positiv verfasst sein und Dank sowie gute Wünsche für die Zukunft beinhalten und es sollte eindeutig hervorgehen, wer das Zeugnis unterzeichnet hat, was bedeutet, dass neben der handschriftlichen Unterschrift auch der Name und die Position des Unterzeichneden sowie das Datum aufgeführt sein sollten.

Die Zeugnissprache

Neben diesen formalen Anforderungen und trotz der grundsätzlichen Verpflichtung, das Zeugnis wohlwollend zu gestalten, hat der Arbeitgeber jedoch durchaus die Möglichkeit, seine Beurteilung zum Ausdruck zu bringen, auch wenn diese vielleicht weniger positiv ausfällt.

Eine Möglichkeit hierfür ergibt sich durch eine Zeugnissprache, die dem Notensystem der Schule ähnelt:

Dies sieht dann beispielsweise so aus:Herr / Frau xxx erfüllte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben– stets zu unserer vollsten/vollen Zufriedenheit. = Schulnote 1/ 1-2– zu unserer vollsten/vollen Zufriedenheit. = Schulnote 2 / 3– zu unserer Zufriedenheit. = Schulnote 4– im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. = Schulnote 4-5Eine Formulierung wie “er/sie hat sich bemüht, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen“ entspricht einer schlechten 5.

Neben dem Schulnotensystem kann der Arbeitgeber auch auf rhetorische Mittel zurückgreifen. Allerdings müssen diese nicht immer zwangsläufig negativ gemeint sein.

Die gängigsten Stilmittel sind:

•        Umkehrung der Reihenfolge.

Ein typisches Beispiel für eine Formulierung ist “das Verhalten von Herr/Frau xxx gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei”. Wird die Reihenfolge im Zeugnis umgedreht, stehen Kunden und Kollegen also vor den Vorgesetzen, bedeutet das, dass es zu Konflikten mit den Vorgesetzen kam oder der Azubi insgesamt als eher schwierig gilt.

•        Verneinungen.

Eine positive Formulierung lautet ”Das Verhalten von Herr/Frau xxx war vorbildlich und er/sie war stets pünktlich.” Kritik und eine negative Bewertung kann in diesem Beispiel durch eine Formulierung wie “Das Verhalten von Herr/Frau xxx führte nie zu Beanstandungen und er/sie war nie unpünktlich.” ausgedrückt werden.

•        Auslassungen.

Werden wesentliche Bestandteile von feststehenden Formulierungen ausgelassen, wird sofort ersichtlich, wo es zu Problemen kam. Ein Beispiel für eine solche zusammenhängende Formulierung ist “fleißig, pünktlich und ehrlich”.

•        Viele passive Formulierungen.

Besser als “Herr/Frau xxx wurde in den Bereichen xx, xx und xx eingesetzt” ist “Herr/Frau xxx arbeitete in den Bereichen xx, xx und xx.”

•        Einschränkungen.

Zu den klassischen Formulierungen gehören auch Aussagen wie “Im Rahmen seiner Fertigkeiten wurde Herr/Frau in xx eingesetzt”. Eine solche Formulierung besagt jedoch zeitgleich, dass der Azubi über nur begrenzte Fertigkeiten verfügt.

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