Die Verkürzung der Ausbildungszeit

Die wichtigsten Infos zur Verkürzung der Ausbildungszeit 

Auch wenn es Ausbildungen gibt, die zwei oder dreieinhalb Jahre lang dauern, beträgt die Ausbildungszeit bei der überwiegenden Mehrheit aller Ausbildungsberufe drei Jahre. Die meisten dieser Ausbildungen werden als duale Ausbildungen durchgeführt.

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Bei einer Ausbildung im dualen System lernt der Azubi zum einen in seinem Ausbildungsbetrieb und zum anderen in der Berufsschule. 

Generell sind die Dauer, die Form und die Inhalte einer Berufsausbildung durch die Ausbildungsverordnung für den jeweiligen Beruf festgelegt. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer zu verkürzen. Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich durch das Berufsbildungsgesetz.

Demnach kann die Ausbildungszeit dann verkürzt werden, wenn der Azubi das Ausbildungsziel aller Voraussicht nach in einer kürzeren Zeit erreichen kann. Welche Möglichkeiten es dabei konkret gibt, erklärt die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos zur Verkürzung der Ausbildungszeit: 

Mögliche Gründe für eine Ausbildungsverkürzung

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen zu den Möglichkeiten, die Ausbildungsdauer zu verkürzen. Grundsätzlich können jedoch folgende Ausgangssituationen eine Verkürzung der Ausbildungszeit rechtfertigen: 

Ausbildungsverkürzung aufgrund der Vorbildung.

Bereits vor Beginn der Ausbildung kann schon vereinbart werden, dass die Ausbildungszeit kürzer ausfallen wird. Möglich ist dies, wenn der bisherige Bildungsweg oder Tätigkeiten, die der Azubi im Vorfeld ausgeübt hat, auf die Ausbildungszeit angerechnet werden können.

Im Zusammenhang mit der schulischen Bildung ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich, wenn der Azubi seine Schullaufbahn mit der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der Fachoberschulreife abgeschlossen hat. Daneben kann die berufliche Vorbildung eine verkürzte Ausbildungsdauer rechtfertigen.

Dies ist dann der Fall, wenn der Azubi ein einschlägiges Praktikum oder ein Berufsbildungsjahr absolviert hat. Außerdem kann eine begonnene Berufsausbildung im gleichen oder in einem ähnlichen Beruf auf die Ausbildungsdauer der jetzigen Ausbildung angerechnet werden. Gleiches gilt, wenn der Azubi bereits längere Zeit in dem Ausbildungsberuf oder in einem damit verwandten Berufsbereich gearbeitet hat.  

Ausbildungsverkürzung infolge guter Leistungen.

Eine Ausbildungsverkürzung kann aber auch vereinbart werden, wenn die Ausbildung bereits begonnen hat. Allerdings sollte dies spätestens erfolgen, bevor das zweite Ausbildungsjahr beendet ist. Voraussetzung für eine Ausbildungsverkürzung sind besonders gute Leistungen, durch die der Azubi unter Beweis stellt, dass er weniger Zeit braucht, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Meist werden dabei zum einen gute praktische Leistungen im Ausbildungsbetrieb und zum anderen ein Notendurchschnitt von 2 oder besser in der Berufsschule verlangt. Soll die Ausbildungszeit wegen guter Leistungen verkürzt werden, muss der Ausbildungsbetrieb zustimmen. Außerdem wird es notwendig, den Ausbildungsvertrag entsprechend zu ändern.  

Ausbildungsverkürzung durch eine vorgezogene Abschlussprüfung.

Eine andere Möglichkeit für eine Verkürzung der Ausbildungszeit während der Ausbildung besteht darin, einen Antrag auf die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen. Dabei kann der Azubi seine Abschlussprüfung um maximal sechs Monate vorziehen und damit auch seine Ausbildung ein halbes Jahr schneller abschließen.

Voraussetzung für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung sind zum einen gute Leistungen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Zum anderen muss der Ausbildungsbetrieb schriftlich bestätigen, dass der Azubi die Inhalte des Ausbildungsplans bereits in vollem Umfang beherrscht. Meist wird von der Berufsschule ebenfalls eine Stellungnahme eingeholt.

Der Azubi wiederum muss das Ergebnis der Zwischenprüfung und sein Berichtsheft, das vollständig sein muss, vorlegen.  

Ausbildungsverkürzung aus mehreren Gründen.

Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist auch durch die Kombination mehrerer Gründe möglich. Bringt der Azubi beispielsweise eine entsprechende Vorbildung mit, kann bereits vor Ausbildungsbeginn eine kürzere Ausbildungszeit festgelegt worden sein.

Erbringt er dann während der Ausbildung besonders gute Leistungen oder kann er seine Abschlussprüfung vorzeitig abgelegen, ist eine weitere Ausbildungsverkürzung möglich. Allerdings ist durch vorgeschriebene Mindestausbildungszeiten festgelegt, wie lange eine Berufsausbildung auf jeden Fall dauern muss.

Demnach kann eine Ausbildung, bei der die reguläre Ausbildungszeit dreieinhalb Jahre beträgt, auf maximal zwei Jahre verkürzt werden. Ist für einen Ausbildungsberuf eine reguläre Ausbildungszeit von drei Jahren vorgesehen, ist eine maximale Verkürzung auf zwei Jahre möglich. Dauert die Ausbildung in einem Beruf regulär zwei Jahre, kann die Ausbildungszeit auf höchstens ein Jahr gekürzt werden.   

Eine Ausbildungsverkürzung beantragen

Möchte der Azubi seine Ausbildungszeit verkürzen, muss er dazu einen schriftlichen Antrag stellen. Normalerweise wird er dies zusammen mit seinem Ausbildungsbetrieb tun. Ist der Azubi minderjährig, müssen auch seine Eltern oder ein gesetzlicher Vertreter zustimmen und den Antrag mitunterschreiben.

Der Antrag auf eine Ausbildungsverkürzung wird bei der Stelle eingereicht, die dafür zuständig ist, die Durchführung der Ausbildung zu überwachen. In aller Regel handelt es sich bei dieser Stelle um die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder eine Kammer der freien Berufe, also beispielsweise die Ärzte-, die Rechtsanwalts- oder die Landwirtschaftskammer.

Auf dem Ausbildungsvertrag befindet sich ein Stempel und aus diesem Stempel kann der Azubi ersehen, welche Stelle konkret für ihn zuständig ist. Der Azubi und sein Ausbildungsbetrieb können sich bei dieser Stelle über die Möglichkeiten einer Ausbildungsverkürzung informieren, sich dazu beraten lassen und erhalten dort auch die erforderlichen Antragsformulare. Einige Kammern stellen die Vordrucke aber auch auf ihren Internetseiten zur Verfügung.

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