Tattoos und Piercings im Bewerbungsprozess und Job

Was gilt für Tattoos und Piercings im Bewerbungsprozess und im Job? 

Tattoos und Piercings sind heute bei weitem nicht mehr so außergewöhnlich wie sie dies noch vor wenigen Jahren waren.

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Galten Stecker in der Nase, in der Augenbraue, in der Lippe oder in der Zunge sowie Tattoos an den Armen, den Beinen oder auf dem Rücken lange Zeit als Kennzeichen von Angehörigen bestimmter Gesellschaftsschichten, so ist die Gesellschaft heute wesentlich toleranter geworden.

Tattoos und Piercings sind zwar noch immer nicht überall salonfähig, stoßen jedoch auch nicht mehr unbedingt auf direkte Ablehnung.

 

Nun stellt sich jedoch die Frage, was für Tattoos und Piercings
im Bewerbungsprozess und im Job gilt:

Tattoos und Piercings im Bewerbungsprozess

Der Bewerbungsprozess dient dem Unternehmen zunächst dazu, den Bewerber kennenzulernen, sowohl im Hinblick auf seine fachlichen Kompetenzen als auch im Hinblick auf seine Persönlichkeit.

Wird der Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, hat er durch seine Bewerbungsunterlagen offensichtlich aufgezeigt, dass er den Anforderungen der Stelle gerecht werden kann. Das Unternehmen ist also der Ansicht, dass der Bewerber prinzipiell als neuer Mitarbeiter in Frage kommt. Nun wird dem Bewerber im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen einerseits geraten, dass er möglichst offen, natürlich und authentisch auftreten sollte, andererseits aber nahegelegt, seine Anpassungsbereitschaft zu verdeutlichen.

So sollte er eine Kleidung wählen, die zu dem Unternehmen, der Branche und der angestrebten Position passt und sein Styling im Zweifel lieber konservativer und dezent gestalten. Im Grunde genommen gilt genau dies so auch für Tattoos und Piercings.

Während ein Tattoo oder ein Piercing in modernen, jungen, kreativen Branchen vermutlich keinen allzu großen Einfluss auf die Entscheidung nehmen wird, wird in klassisch-konservativen Branchen genau das Gegenteil der Fall sein. Der Bewerber sollte also zunächst für sich abwägen, ob sein Körperschmuck tatsächlich ein für ihn so wichtiges Element zum Ausdruck seiner Persönlichkeit ist, dass er nicht bereit wäre, das Piercing während der Arbeitszeit zu entfernen oder das Tattoo zu verdecken.

Grundsätzlich ist aber immer sinnvoller, auf das Präsentieren von Tattoos und Piercings im Bewerbungsprozess zu verzichten und stattdessen im Gespräch abzuklären, ob und in welchem Umfang Körperschmuck im Berufsalltag zulässig ist.  

Tattoos und Piercings im Job

Prinzipiell fallen Tattoos und Piercings unter das Persönlichkeitsrecht, zudem kann der Arbeitgeber keine Vorgaben zum Outfit oder Styling in der Freizeit machen. Im Job allerdings kann es hierzu Vorschriften geben und der Arbeitnehmer muss sich an diese Vorgaben halten.

Arbeitet eine Person beispielsweise am Empfang eines Hotels, bei einer Bank oder einer Versicherung, in einer eleganten Boutique oder in einer repräsentativen Position, kann der Arbeitgeber Piercings und sichtbare Tattoos während der Arbeitszeit verbieten, wenn diese im Widerspruch zu dem Verkaufs- und Branchenkonzept des Unternehmens stehen.

Außerdem gibt es Berufe, die Schmuck aufgrund von Hygienevorschriften oder erhöhten Verletzungsgefahren verbieten. Hierzu gehören beispielsweise medizinische und pflegerische Berufe sowie Berufe mit direktem Kontakt zu offenen Lebensmitteln.

Eindeutige Regelungen gibt es hier zwar nur für Schmuck, der an den Händen getragen wird, allerdings hängt es von der Toleranz des Arbeitgebers ab, ob er anderen Körperschmuck erlaubt.

In erzieherischen Berufen sowie bei Tätigkeiten im Bereich Sport und Sportpädagogik müssen Piercings in aller Regel entfernt oder zumindest abgeklebt werden, da ansonsten ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko besteht.

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