Die wichtigsten Infos zur Abschlussprüfung

Die wichtigsten Infos zur Abschlussprüfung  

Die Mehrheit aller Azubis, die einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen, absolviert eine sogenannte duale Ausbildung. Duale Ausbildung bedeutet, dass der Azubi zum einen in seinem Ausbildungsbetrieb und zum anderen in der Berufsschule lernt.

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Während im Ausbildungsbetrieb die praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie das Sammeln von erster Berufserfahrung im Vordergrund stehen, werden in der Berufsschule die theoretischen Grundlagen und auch Allgemeinwissen vermittelt. 

Am Ende der Ausbildung steht dann die Abschlussprüfung auf dem Programm. Durch die Abschlussprüfung weist der Azubi nach, dass er die erforderlichen Kenntnisse erworben hat, die für die Ausübung seines Berufs notwendig sind. Gleichzeitig beendet die Abschlussprüfung die Ausbildung.

Hat der Azubi die Abschlussprüfung erfolgreich gemeistert, ist er also ab sofort kein Azubi mehr, sondern kann seine Berufstätigkeit als qualifizierter Arbeitnehmer fortsetzen. Aber welche Regelungen rund um die Abschlussprüfung gibt es eigentlich?

Hier die wichtigsten Infos zur Abschlussprüfung in der Übersicht: 

Die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

Im Laufe seiner Ausbildung erlernt der Azubi die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die er benötigt, um seinen Beruf ausüben zu können. Da genau dieses Können und Wissen in der Abschlussprüfung geprüft wird, ist somit im Grunde genommen die gesamte Ausbildungszeit schon eine Art Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.

Der Ausbildungsbetrieb unterstützt den Azubi aber auch gezielt dabei, das Ausbildungsziel zu erreichen. Dies erfolgt unter anderem dadurch, dass der Ausbildungsbetrieb den Azubi in die alltäglichen Betriebsabläufe einbezieht. Der Ausbilder vermittelt also nicht nur die Inhalte, die im Ausbildungsplan festgelegt sind. Stattdessen sorgt er dafür, dass der Azubi an Betriebsabläufen beteiligt ist, im Alltagsgeschäft mitarbeitet und später auch selbstständig und eigenverantwortlich Aufgaben und Aufträge erledigt, um so sein erworbenes Wissen unter Beweis stellen zu können.

Gleichzeitig lässt der Ausbilder den Azubi Übungsaufgaben lösen, beispielsweise Aufgaben aus früheren Prüfungen. Dadurch gewinnt der Azubi Sicherheit und Routine, die ihm dabei helfen, mit Prüfungssituationen umzugehen und sein Wissen auch unter Prüfungsbedingungen abzurufen.

Ein weiteres Hilfsmittel im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung ist das Berichtsheft. Aus Sicht des Azubis ist das Berichtsheft eine Art Nachschlagewerk, durch das er die erlernten Inhalte noch einmal nachvollziehen kann. Der Ausbilder wiederum kann durch das Berichtsheft kontrollieren, ob der Azubi die Ausbildungsinhalte verstanden und wie sich seine Leistungsfähigkeit weiterentwickelt hat. Bei den meisten Ausbildungsberufen ist ein vollständig geführtes Berichtsheft zudem eine Voraussetzung, um überhaupt zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. 

Sinn und Zweck der Abschlussprüfung

Laut Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, soll durch die Abschlussprüfung festgestellt werden, ob der Azubi die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Das bedeutet, der Azubi muss im Rahmen der Abschlussprüfung unter Beweis stellen, dass er über die notwendigen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse für seinen erlernten Beruf verfügt und die Lehrinhalte beherrscht, die ihm im Berufsschulunterricht vermittelt wurden. Wie die Prüfung genau abläuft, ist in der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Ausbildungsberuf festgelegt.

Meistens umfasst eine Ausbildungsprüfung jedoch drei Prüfungsteile, nämlich einen praktischen, einen mündlichen und einen schriftlichen Prüfungsteil. Abgelegt wird die Abschlussprüfung vor der Stelle, die die Durchführung der Ausbildung überwacht. Üblicherweise handelt es sich bei dieser zuständigen Stelle um die IHK, die HWK oder eine andere Kammer. Von den rund 500.000 Azubis, die jedes Jahr ihre Abschlussprüfung ablegen, sind etwa 90 Prozent erfolgreich.

Besteht ein Azubi seine Abschlussprüfung nicht, kann er sie noch zweimal wiederholen. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich in diesem Fall um den Zeitraum bis zur Nachprüfung, wenn der Azubi dies möchte. Die mögliche Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur erneuten Prüfung ist jedoch auf höchstens ein Jahr begrenzt. 

Das Prüfungs- und das Ausbildungszeugnis

Hat der Azubi seine Abschlussprüfung erfolgreich gemeistert, erhält er zwei Zeugnisse. So stellt zum einen die Stelle, vor der die Prüfung abgelegt wurde, ein Prüfungszeugnis aus. Aus diesem Prüfungszeugnis gehen die erzielten Leistungen in den einzelnen Prüfungsteilen und die Gesamtnote hervor. Zudem steht auf dem Prüfungszeugnis, für welchen Ausbildungsberuf der Azubi die Prüfung abgelegt hat. Zum anderen erhält der Azubi ein schriftliches Zeugnis von einem Ausbildungsbetrieb.

 Dieses Zeugnis ist das sogenannte Ausbildungszeugnis und enthält die wesentlichen Informationen zum Ausbildungsverhältnis. Das bedeutet, das Ausbildungszeugnis informiert über die Art, die Dauer und das Ziel der Ausbildung und über die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die der Azubi im Rahmen der Ausbildung erlernt hat.

Wenn der Azubi möchte, kann das Zeugnis außerdem um Angaben über seine Leistungen und sein Verhalten erweitert werden. Dies wird dann als qualifiziertes Ausbildungszeugnis bezeichnet.   

Die berufliche Weiterbildung

Die Berufsausbildung verfolgt nicht nur das Ziel, dem Azubi alles das zu vermitteln, was er für eine erfolgreiche Ausübung seines Berufs benötigt. Genauso soll die Ausbildung das Interesse und die Motivation des Azubis an einem konstanten Weiterlernen auch über den Abschluss der Berufsausbildung hinaus wecken.

Nur so ist nämlich letztlich sichergestellt, dass der Azubi auch als Arbeitnehmer auf einem aktuellen Stand bleibt und mit den technischen und wirtschaftlichen Weiterentwicklungen Schritt halten kann. Gleichzeitig sichert sich der ehemalige Azubi durch Weiterbildungen die Chancen auf einen beruflichen Aufstieg. Die duale Ausbildung schafft dabei die Grundlagen und bereitet den Azubi auf den Arbeitsmarkt vor.

Daran knüpfen dann die Weiterbildungsangebote an, die von Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, Volkshochschulen und gewerblichen Bildungseinrichtungen angeboten werden. Staatliche Regelungen im Bereich von Weiterbildungs- und Aufstiegsmaßnahmen beziehen sich in erster Linie auf das Prüfungswesen, beispielsweise in Form der Meisterprüfung im Handwerk.

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