Finanzierung einer schulischen Ausbildung

Infos zu den Finanzierungsmöglichkeiten von einer schulischen Ausbildung 

Die schulische Ausbildung ist das Gegenstück zur dualen Ausbildung. Während der Azubi bei einer dualen Ausbildung die praktischen Inhalte im Ausbildungsbetrieb lernt, werden die theoretischen Inhalte an der Berufsschule vermittelt.

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Bei der schulischen Berufsausbildung hingegen findet sowohl der theoretische als auch der praktische Unterricht an einer Bildungseinrichtung wie beispielsweise einer Berufsfachschule, einem Berufskolleg oder einer Berufsakademie statt. 

Berufspraxis sammelt der Azubi in mehreren, unterschiedlich langen Praktika. Einige Berufe können ausschließlich im Rahmen einer schulischen Ausbildung erlernt werden, wobei hierzu vor allem Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Pädagogik und Gestaltung gehören. Mittlerweile werden schulische Berufsausbildungen aber auch in vielen anderen Bereichen angeboten, beispielsweise Berufe aus den Bereichen Wirtschaft, Technik, Büro und Fremdsprachen.

Dadurch ergibt sich für Azubis, die keinen dualen Ausbildungsplatz bekommen haben, die Chance, den Wunschberuf auf diesem Wege zu erlernen. Zu beachten ist dabei aber, dass die schulischen Ausbildungen durch das Bundes- oder Landesrecht geregelt sind. Aus diesem Grund können einige Berufe bundesweit erlernt werden, andere Berufe hingegen nur in bestimmten Bundesländern. Die Ausbildungsdauer beträgt üblicherweise zwischen einem und drei Jahren, bei einigen Berufen aber auch länger. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsbildung verfügt der Azubi dann über einen gleichwertigen Berufsabschluss.

Das bedeutet, bei den Berufen, die als duale und als schulische Ausbildung angeboten werden, ist der Berufsabschluss gleich viel wert, unabhängig davon, auf welchem Bildungsweg er erworben wurde. Allerdings gibt es einen großen Unterschied zwischen einer dualen und einer schulischen Ausbildung. Bei einer dualen Ausbildung erhält der Azubi eine Ausbildungsvergütung von seinem Ausbildungsbetrieb.

Abgesehen von einigen Ausnahmen wie beispielsweise Berufen im Gesundheitsbereich gibt es bei einer schulischen Ausbildung hingegen in aller Regel keine Ausbildungsvergütung. Hinzu kommt, dass bei einer schulischen Ausbildung an einer privaten Schule Schulgeld bezahlt werden muss.

Allerdings gibt es einige Finanzierungsmöglichkeiten und hier die wichtigsten Infos zur Finanzierung von einer schulischen Ausbildung in der Übersicht:

Was kostet eine schulische Ausbildung?

Schulische Ausbildungen werden sowohl von staatlichen Schulen als auch von privaten Schulen angeboten. Der Besuch einer staatlichen Schule ist grundsätzlich kostenlos. Privatschulen hingegen verlangen in aller Regel Schulgeld, wobei die Höhe davon abhängt, ob es sich um eine Ersatzschule oder eine Ergänzungsschule handelt.

Eine Ersatzschule ist eine private Berufsschule, an der eine Ausbildung absolviert werden kann, die auch an staatlichen Schulen angeboten wird. Die monatlichen Ausbildungsgebühren bewegen sich hier meist zwischen 100 und 200 Euro.

Eine Ergänzungsschule ist eine Privatschule, die solche Ausbildungen anbietet, die es an staatlichen Berufsschulen nicht gibt. Hier ist das monatliche Schulgeld höher als an Ersatzschulen und kann bis zu 600 Euro monatlich betragen.    

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Neben dem eventuellen Schulgeld kommt bei einer schulischen Ausbildung noch ein weiterer Kostenfaktor hinzu. So muss der Azubis für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen. Befindet sich die Schule weiter weg, so dass der Azubi nicht mehr bei seinen Eltern wohnen kann, muss er also die Kosten für eine Unterkunft, für Essen und Trinken, für Kleidung und alles, was sonst noch anfällt, selbst aufbringen. 

Anders als ein Azubi, der eine duale Ausbildung absolviert, hat er ja keinen Ausbildungsbetrieb, der eine monatliche Ausbildungsvergütung auszahlt. Können die Eltern den Azubi finanziell nicht unterstützen und hat er keine Möglichkeit, etwas Geld durch einen Nebenjob zu verdienen, kann er meist dennoch eine schulische Ausbildung absolvieren, indem er auf eine der folgenden Finanzierungsmöglichkeiten zurückgreift:

·         Schüler-BaföG.

Absolviert der Azubi eine Erstausbildung, die mindestens zwei Jahre lang dauert und mit einem anerkannten Berufsabschluss endet, kann er Schüler-BaföG beantragen, sofern er das 30. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat.

Die Höhe hängt davon ab, wie hoch das Einkommen ist, das die Eltern oder der Ehepartner erzielen. Nach Abschluss der Ausbildung muss die zinslose Förderung prinzipiell zurückbezahlt werden, allerdings nur maximal zur Hälfte und nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. In einigen Fällen ist aber auch eine Stundung möglich.  

·         Stipendium.

Einige Schulen vergeben Stipendien an besonders begabte Schüler und an solche Schüler, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen.

Zudem verlosen viele Schulen eine bestimmte Anzahl an Stipendien pro Jahr und teilweise werden Stipendien vergeben, wenn der Azubi besondere Leistungen beispielsweise in Form von sozialem Engagement erbracht hat oder auch, wenn er sich für eine eher exotische Ausbildung entscheidet. Hier lohnt es sich also, an den Schulen nachzufragen. 

·         Ausbildungskredit.

Banken bieten spezielle Kredite für die Finanzierung einer Ausbildung an, allerdings muss hier sehr genau überprüft und gerechnet werden, ob sich ein solcher Kredit lohnt.

Daneben bieten auch einige Privatschulen Ausbildungsdarlehen für ihre Schüler an. Diese werden wie Bankkredite verzinst und müssen am Ende der Ausbildung zurückbezahlt werden. Auch hier gilt aber, dass die tatsächlichen Kosten sorgfältig überprüft werden müssen.  

·         Umschulung.

Hat der Azubi bereits eine Ausbildung absolviert und kann er in diesem Beruf nicht arbeiten, kommt eventuell eine schulische Ausbildung im Sinne einer Umschulung in Frage.

In diesem Fall würde die Ausbildung von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Ob eine solche Umschulung gewährt wird, ist jedoch immer eine Einzelfallfrage.

Meister-BaföG.

Wer bereits eine Ausbildung absolviert hat und nun eine berufliche Weiterbildung in diesem Beruf anstrebt, kann eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz beantragen.

Hierbei gibt es keine Altersgrenze, allerdings darf die Ausbildung in Vollzeit maximal drei und in Teilzeit maximal vier Jahre lang dauern. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom Familienstand ab.

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