Die wichtigsten Infos zur Zwischen- und zur Abschlussprüfung

Die wichtigsten Infos zur Zwischen- und zur Abschlussprüfung

Der überwiegende Teil aller Berufsausbildungen findet als sogenannte duale Ausbildung statt. Dual bedeutet, dass der Azubi zum einen in seinem Ausbildungsbetrieb tätig ist.

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Dort lernt er die praktischen Ausbildungsinhalte und sammelt erste Berufspraxis in seinem Ausbildungsberuf. Zum anderen besucht der Azubi die Berufsschule, wo die theoretischen Ausbildungsinhalte im Vordergrund stehen. Je nach Ausbildungsberuf dauert so eine Berufsausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahre lang.

Nun arbeitet und lernt der Azubi aber nicht nur fleißig, um dann irgendwann seine Ausbildung beendet zu haben und eine ausgebildete Fachkraft zu sein. Stattdessen muss der Azubi im Verlauf seiner Ausbildung auch Prüfungen ablegen.

Meistens handelt es sich dabei um eine Zwischen- und die Abschlussprüfung. Doch was hat es mit diesen Prüfungen auf sich?

Wann finden sie statt?

Und was ist, wenn der Azubi eine Prüfung nicht besteht?

 

Diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Beitrag:

 

Die wichtigsten Infos zur Zwischenprüfung

In sehr vielen Ausbildungsberufen ist eine Zwischenprüfung vorgeschrieben. Ob dies auch für den Azubi gilt, kann er in der Ausbildungsordnung für seinen Ausbildungsberuf nachlesen.

Dort ist auch angegeben, ob die Zwischenprüfung als schriftliche oder als mündliche Prüfung stattfindet und welche Inhalte geprüft werden. Muss der Azubi eine Zwischenprüfung ablegen, so erfolgt dies ungefähr in der Hälfte der Ausbildung. Angemeldet zur Zwischenprüfung wird der Azubi von seinem Ausbildungsbetrieb.

Die Idee hinter der Zwischenprüfung ist, den Leistungsstand des Azubis zu ermitteln. Gleichzeitig gehört die Teilnahme an der Zwischenprüfung zu den Voraussetzungen, um später die Abschlussprüfung ablegen zu können. Kann der Azubi nicht wie vorgesehen an der Zwischenprüfung teilnehmen, beispielsweise weil er krank wird, muss er die Zwischenprüfung deshalb so schnell wie möglich nachholen.

Da die Zwischenprüfung vor allem darauf abzielt, den Leistungsstand zu prüfen, ist es aber nicht so schlimm, wenn der Azubi durchfällt. Selbst wenn er die Prüfung nicht besteht, kann er seine Ausbildung also wie gehabt fortsetzen. Befürchtet der Azubi, dass seine Wissenslücken so groß sind, dass es auch bei der Abschlussprüfung Schwierigkeiten geben könnte, sollte er sich aber unbedingt an seinen Ausbilder wenden.

Daneben kann er sich bei der Arbeitsagentur erkundigen, ob sie den Azubi in Sachen Nachhilfe unterstützen kann. Andersherum kann ein sehr gutes Ergebnis bei der Zwischenprüfung die Möglichkeit eröffnen, die Ausbildungszeit zu verkürzen. In Absprache mit seinem Ausbildungsbetrieb kann der Azubi seine Ausbildung dann beispielsweise schon ein halbes Jahr früher beenden.

 

Die wichtigsten Infos zur Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung findet die Abschlussprüfung statt. Damit der Azubi die Abschlussprüfung ablegen kann, müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Azubi hat an der Zwischenprüfung teilgenommen (sofern eine Zwischenprüfung im jeweiligen Ausbildungsberuf vorgeschrieben ist).
  • Das Berichtsheft des Azubis ist vollständig und wurde der zuständigen IHK oder HWK vorgelegt.
  • Die vorgeschriebene Ausbildungsdauer wurde absolviert. (Jede Ausbildungsverordnung gibt einen bestimmten Zeitrahmen vor, der neben der regulären Ausbildungsdauer auch eine Verkürzung und eine Verlängerung der Ausbildungszeit erlaubt.)
  • Der Ausbildungsbetrieb hat den Azubi zur Abschlussprüfung angemeldet und die Prüfungsgebühren bezahlt. Für die Prüfung selbst wird der Azubi dann von der Arbeit freigestellt.

 

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Welche Fächer geprüft werden, aus welchen Prüfungsteilen sich die Abschlussprüfung zusammensetzt und welche Aufgaben auf dem Programm stehen, ergibt sich aus der Ausbildungsordnung. Meistens umfasst die Abschlussprüfung einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Prüfungsteil.

Hat der Azubi seine Abschlussprüfung erfolgreich gemeistert, erhält er drei Zeugnisse. Ein Zeugnis stellt sein Ausbildungsbetrieb aus, das zweite Zeugnis erhält er von der Berufsschule. Als drittes Zeugnis händigt die IHK oder HWK ein Abschlusszeugnis aus.

Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung ist die Ausbildung abgeschlossen. Gleichzeitig endet damit das Ausbildungsverhältnis zwischen dem Azubi und seinem Ausbildungsbetrieb. Je nachdem, was der Azubi vereinbart hat, kann er nun entweder als normaler Arbeitnehmer in dem Betrieb weiterarbeiten oder zu einem anderen Arbeitgeber wechseln.

Nun kann es aber natürlich auch passieren, dass der Azubi die Abschlussprüfung nicht bestanden hat. In diesem Fall erhält er von der Stelle, die die Prüfung abgenommen hat (IHK oder HWK), ein Schreiben. In diesem Schreiben wird zum einen die Teilnahme an der Abschlussprüfung bestätigt. Zum anderen ist dort angegeben, in welchen Prüfungsfächern der Azubi durchgefallen ist.

Ist eine Nachprüfung möglich, wird der Azubi darauf hingewiesen. Nachprüfung bedeutet, dass der Azubi die Prüfung in den Fächern, die er nicht bestanden hat, wiederholen kann. Er muss dann also nicht abwarten und die gesamte Abschlussprüfung noch einmal ablegen, sondern kann zeitnah eine Nachprüfung absolvieren. Meistert er die Nachprüfung, hat er die Abschlussprüfung am Ende doch noch bestanden.

Ist eine Nachprüfung nicht möglich, kann der Azubi die Abschlussprüfung ein weiteres Mal wiederholen. Klappt es auch beim zweiten Anlauf nicht, ist sogar ein dritter Versuch möglich. Das Ausbildungsverhältnis kann aber nur um maximal ein Jahr verlängert werden. Beides ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz. Möchte der Azubi seine Ausbildung bis zur nächsten Abschlussprüfung fortsetzen, muss er das mit seinem Ausbildungsbetrieb abklären. In diesem Fall arbeitet der Azubi wie bisher als Azubi in seinem Ausbildungsbetrieb weiter.

Grundsätzlich endet die Ausbildung aber dann, wenn der Azubi an der Abschlussprüfung teilnimmt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Azubi die Prüfung besteht oder ob er durchfällt. Selbst wenn der Azubi die Abschlussprüfung nicht besteht, ist sein Ausbildungsverhältnis also beendet. Deshalb kann der Azubi zwar bei seinem bisherigen Ausbildungsbetrieb bleiben, muss es aber nicht unbedingt.

Genauso gut kann er auch zu einem anderen Arbeitgeber wechseln oder sich einen Job in einem völlig anderen Bereich suchen. In diesem Fall muss er sich dann selbst zur nächsten Abschlussprüfung anmelden, wenn er sie noch einmal ablegen möchte. Nachteilig hierbei ist, dass sich der Azubi nicht nur alleine auf die Prüfung vorbereiten muss. Stattdessen kann es auch passieren, dass er keine Berufsausbildungsbeihilfe und kein Kindergeld mehr bekommt.

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Insgesamt hat der Azubi drei Versuche, um die Abschlussprüfung zu meistern. Scheitert er auch beim dritten Anlauf, hat er keinen Berufsabschluss. Sein Ausbildungszeugnis erhält der Azubi natürlich trotzdem. Das Zeugnis bestätigt dann, dass der Azubi eine Berufsausbildung absolviert, aber ohne Abschluss beendet hat.

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Mareike Dietzbach, - Personalerin und Ausbilderin, Simon Schneider, Ausbilder und Bewerbungstrainer und Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, Unternehmerin, Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes zum Thema Ausbildung, Berufe, Praktikum, Berichtsheftführung mit vielen Tipps und Ratgebern für Auszubildene, Schüler und Umschüler, Studenten und Jobsuchende.

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