Ratgeber zur Ausbildungsvergütung

Aktuelle Infos und Ratgeber zur Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung ist das monatliche Entgelt, das ein Azubi während seiner Ausbildung im Rahmen einer dualen Berufsausbildung erhält. Dabei hat die Ausbildungsvergütung nicht den Status eines Lohnes oder eines Gehalts, sondern ist ein Beitrag zu seinen Kosten inklusive Taschengeld.

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Da sich die Höhe der Ausbildungsvergütung an vielen unterschiedlichen Faktoren wie beispielsweise den Berufsgruppen, dem Branchendurchschnitt in der jeweiligen Region oder den geltenden Tarifverträgen orientiert, gibt es keine bundeseinheitliche Vergütungshöhe.

Das bedeutet, ein Azubi in Sachsen kann deutlich weniger verdienen als ein Azubi in Bayern, auch wenn beide die gleiche Vorbildung mitbringen, den gleichen Beruf erlernen und sich im gleichen Lehrjahr befinden.

Hier nun aktuelle Infos und ein kleiner Ratgeber zur Ausbildungsvergütung mit den wichtigsten Infos in der Übersicht:

Grundlegendes zur Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist der Betrag, den der Azubi pro Monat verdient. Handelt es sich um eine duale Ausbildung, wird die Ausbildungsvergütung vom Ausbildungsbetrieb bezahlt. Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann dabei sehr unterschiedlich ausfallen. So gibt es beispielsweise nach wie vor große Unterschiede zwischen Ost und West, aber auch zwischen den einzelnen Berufsgruppen. Als Grundsatz gilt prinzipiell, dass die Vergütung angemessen sein muss.

Sofern eine verbindliche Tarifregelung vorliegt, müssen diese Vergütungssätze auch im Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Dabei orientiert sich die Höhe der Ausbildungsvergütung am jeweiligen Branchendurchschnitt.

Absolviert der Azubi beispielsweise eine Ausbildung bei einer Bank, ist für ihn die Bankvergütung maßgeblich, findet seine Ausbildung in einem gastronomischen Unternehmen statt, orientiert sich die Höhe seiner Ausbildungsvergütung an der Gastronomievergütung. Diese Orientierung an den ortsüblichen Vergütungen der jeweiligen Branche führt in der Folge dann auch zu den großen Unterschieden.

So verdient ein Azubi bei einer Bank im ersten Lehrjahr beispielsweise im Durchschnitt 769 Euro, während die Ausbildungsvergütung bei einem Floristen im ersten Lehrjahr bei nur 410 Euro liegt.  

Die Höhe der Ausbildungsvergütung verändert sich im Laufe der Ausbildung.

Die Ausbildungsvergütung beginnt im ersten Lehrjahr immer mit der niedrigsten Stufe. §17 des Berufsbildungsgesetzes schreibt allerdings vor, dass die Höhe mit den Ausbildungsjahren steigen muss. Im zweiten Lehrjahr ist die Ausbildungsvergütung also höher als im ersten und im dritten Lehrjahr steigt noch einmal an. Zudem bezieht sich die vereinbarte Ausbildungsvergütung zunächst nur auf die regelmäßige Ausbildungszeit pro Tag.

Arbeitet der Azubi länger, müssen die Überstunden separat vergütet werden, möglich ist aber auch eine Freizeitregelung. Gleiches gilt für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, die in einigen Branchen üblich ist und für die ebenfalls ein Freizeitausgleich gewährt wird. Obwohl die Höhe der Ausbildungsvergütung, die im Lehrvertrag vorgeschrieben ist, um bis zu 20 Prozent unterschritten werden darf und viele Unternehmen von dieser Regelung Gebrauch machen, kritisieren vor allem Betriebe im Niedriglohnsektor die vorgeschriebenen Höhen.

Sie argumentieren damit, dass für sie dadurch ein Azubi im dritten Lehrjahr genauso teuer ist wie eine ausgebildete Fachkraft mit einer sechsstündigen Arbeitszeit. Diese fehlende Ausbildungsbereitschaft wiederum hat dazu geführt, dass in den letzten Jahren die schulische Ausbildung eine zunehmend große Rolle spielt. Bei einer schulischen Ausbildung absolviert der Azubi seine Ausbildung in einer Berufsschule, den praktischen Ausbildungsteil organisiert der Staat in Lehrwerkstätten.

Da es bei diesem Modell keinen Ausbildungsbetrieb gibt, der die Ausbildungsvergütung bezahlt, erhalten diese Azubis dann Bafög. Dieses muss nach der Ausbildung aber in aller Regel nicht zurückgezahlt werden.      

Die Zahlung der Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für den laufenden Kalendermonat muss gemäß §18 des Berufsbildungsgesetzes spätestens am letzten Arbeitstag des Monats ausbezahlt werden. Dabei kann die Auszahlung sowohl durch Überweisung auf ein Girokonto als auch in bar erfolgen, wobei es in letzterem Fall sinnvoll ist, eine zusätzliche Quittung ausstellen zu lassen.

Beginnt oder endet die Ausbildung innerhalb eines Monats, hat der Azubi Anspruch auf die anteilige Ausbildungsvergütung. Für jeden Tag steht ihm dabei 1/30 der monatlichen Vergütung zu. Die Ausbildungsvergütung wird außerdem auch während des Urlaubs sowie dann ausbezahlt, wenn der Azubi freigestellt wird, obwohl er bereitsteht.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn er von seinem Ausbildungsbetrieb nach Hause geschickt wird, weil es aktuell keine Arbeit gibt, die der Azubi verrichten könnte. Anspruch auf die volle Ausbildungsvergütung hat der Azubi außerdem im Krankheitsfall. Erkrankt der Azubi, erhält er sechs Wochen lang seine Ausbildungsvergütung weiter, erst danach bekommt er Krankengeld von seiner Krankenkasse. 

 

Abzüge von der Ausbildungsvergütung

Steht der Azubi in einem Ausbildungsverhältnis, ist er wie ein normaler sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer auf Lohnsteuerkarte tätig. Liegt sein Verdient unter 325 Euro brutto monatlich, muss allerdings nur der Ausbildungsbetrieb Sozialabgaben und Steuern abführen.

Liegt der monatliche Verdienst über 325 Euro brutto, zahlen der Azubi und der Ausbildungsbetrieb die Sozialabgaben jeweils zur Hälfte. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe werden außerdem auch Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag und eventuell Kirchensteuer fällig, wobei deren Höhe vom Einkommen, der Steuerklasse und den länderspezifischen Regelungen abhängt.

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