Checkliste: Was vor dem Start ins Berufsleben zu erledigen ist
War die Suche nach einem Ausbildungsplatz erfolgreich und ist der Ausbildungsvertrag unterschrieben, ist der wichtigste Schritt für den Start ins Berufsleben bereits geschafft. Bevor es aber richtig losgehen kann, müssen noch ein paar Formalitäten erledigt werden.
Für viele Azubis ist das allerdings Neuland. Teilweise können sie mit den ganzen Begrifflichkeiten nicht viel anfangen, mitunter wissen sie gar nicht, welche Unterlagen sie überhaupt brauchen und wo sie diese herbekommen.
Die folgende Checkliste erklärt deshalb kompakt und übersichtlich, was vor dem Start ins Berufsleben zu erledigen ist:
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Inhalt
Die Gesundheitsbescheinigung
Bei Azubis, die noch keine 18 Jahre alt sind, unterliegt das Ausbildungsverhältnis dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses Gesetz schreibt unter anderem eine ärztliche Untersuchung vor Beginn der Ausbildung vor.
Bei der Untersuchung wird geprüft, ob der jeweilige Azubi aus gesundheitlicher Sicht auch tatsächlich für den Beruf geeignet ist. Dabei kann jeder Hausarzt die Untersuchung durchführen und die Gesundheitsbescheinigung ausstellen. Rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn gilt es also, einen Termin beim Hausarzt zu vereinbaren.
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Die elektronische Lohnsteuerkarte
Mit Beginn der Ausbildung wird der Azubi lohnsteuerpflichtig. Allerdings muss er sich nicht selbst um die Abführung der Lohnsteuer kümmern. Dies erledigt sein Ausbildungsbetrieb für ihn.
Der Ausbildungsbetrieb als Arbeitgeber zieht die fällige Lohnsteuer automatisch von der Ausbildungsvergütung ab und leitet den Betrag ans Finanzamt weiter. Um die Höhe der fälligen Lohnsteuer zu berechnen, gab es früher die Lohnsteuerkarte. Sie wurde inzwischen abgeschafft und durch ein elektronisches Verfahren namens ELStAM (Elektronische LohnSteuer Abzugs Merkmale) ersetzt. Damit der Ausbildungsbetrieb die Anmeldung vornehmen kann, muss der Azubi
- seine Steueridentifikationsnummer,
- sein Geburtsdatum und
- seine Religionszugehörigkeit
angeben. Außerdem muss der Azubi bestätigen, dass es sich bei der Ausbildung um sein Hauptarbeitsverhältnis handelt. Ist der Azubi verheiratet oder hat er bereits Kinder, muss er das seinem Ausbildungsbetrieb ebenfalls mitteilen.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine Nummer aus elf Ziffern, die lebenslang gültig ist. Bei der Einführung 2007 haben alle damals in Deutschland gemeldeten Bürger ihre persönliche Steueridentifikationsnummer zugeschickt bekommen.
Seitdem wird die Nummer automatisch verschickt, sobald ein Bürger in Deutschland angemeldet wird. Sollte der Azubi noch keine Steueridentifikationsnummer bekommen oder sie verloren haben, kann er die Nummer über ein Onlineformular beim Bundeszentralamt für Steuern erneut beantragen.
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Die Krankenversicherung
Wer Azubi ist, ist nicht mehr über seine Eltern krankenversichert. Stattdessen muss der Azubi seine eigene Krankenversicherung abschließen. Dabei kann sich der Azubi die gesetzliche Krankenkasse selbst aussuchen. Die Beitragssätze sind bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich. Allerdings erheben einige Krankenkassen Zusatzbeiträge, die unterschiedlich hoch ausfallen können. Außerdem kann es kleinere Unterschiede geben, was die Leistungen angeht. Ein Vergleich kann sich also lohnen.
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Der Sozialversicherungsausweis
Neben Steuern und den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung werden vom Ausbildungsgehalt auch Beiträge für die anderen Sozialversicherungen abgezogen. Zu den Sozialversicherungen gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die Unfallversicherung.
Damit der Arbeitgeber die Beiträge abführen kann, braucht er den Sozialversicherungsausweis oder genauer gesagt die Sozialversicherungsnummer.
Diese erfährt der Azubi von seiner Krankenversicherung, sobald er dort aufgenommen wurde. Der Azubi muss den Sozialversicherungsausweis also nicht selbst beantragen. Das erledigt seine Krankenversicherung für ihn.
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Ein Girokonto
Die Ausbildungsvergütung, die der Azubi während seiner Ausbildung erhält, zahlt der Ausbildungsbetrieb nicht bar aus. Stattdessen überweist er das monatliche Entgelt auf ein Konto. Spätestens jetzt sollte der Azubi also sein eigenes Girokonto einrichten.
Ob sich der Azubi für eine Filialbank vor Ort entscheidet oder sein Konto bei einer Direktbank im Internet eröffnet, bleibt ihm selbst überlassen. Viele Banken haben spezielle Angebote für Azubis. Ratsam ist auch hier deshalb ein Vergleich vorab. Ist der Azubi noch nicht volljährig, müssen seine Eltern aber den Kontoantrag mit unterschreiben.
Seine Bankverbindung, bestehend aus dem Namen des Azubis als Kontoinhaber, der IBAN und dem Namen der Bank, muss der Azubi dann seinem Ausbildungsbetrieb nennen.
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Weitere Erledigungen
Bei einigen Ausbildungen ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Muss der Azubi seinem Ausbildungsbetrieb ein solches Zeugnis vorlegen, muss er es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anfordern.
Zieht der Azubi wegen der Ausbildung um oder kommt er ohne finanzielle Unterstützung nicht über die Runden, sollte er sich an seine örtliche Arbeitsagentur wenden. Hier kann er in Erfahrung bringen, ob er Ausbildungsbeihilfe oder andere Zuschüsse bekommen kann.
Möchte der Azubi von Anfang an etwas für seine Altersvorsorge tun, kann er seinen Ausbildungsbetrieb auf vermögenswirksame Leistungen ansprechen. In diesem Fall wird ein bestimmter Betrag der Ausbildungsvergütung abgezogen und in einem Geldanlageprodukt angelegt. Die meisten Ausbildungsbetriebe beteiligen sich am monatlichen Beitrag, manchmal bezahlen sie ihn auch komplett. Allerdings muss der Azubi hier nichts übers Knie brechen, sondern sollte sich über verschiedene Geldanlagen beraten lassen.
Sinnvoll und wichtig sind zudem eine Haftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn der Azubi einem Dritten einen Schaden zufügt. Teilweise bleibt der Azubi aber über die Versicherung seiner Eltern abgesichert.
Bevor er also einen eigenen Vertrag unterschreibt, sollte er erst einmal nachfragen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Fall ab, dass der Azubi erkrankt oder einen Unfall hat und nicht mehr arbeiten kann. Auch hier sollte sich der Azubi aber Zeit nehmen und verschiedene Angebote in aller Ruhe prüfen.
Mehr Anleitungen, Tipps und Ratgeber:
- Übersicht: Neue Ausbildungsberufe 2015, Teil II
- Übersicht: Neue Ausbildungsberufe 2015, Teil I
- Spartipps für Azubis
- Bewährte Tipps bei Prüfungsangst
- Infos und Tipps: So geht Zitieren richtig
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