Infos und Tipps rund um die Probearbeit, Teil 1

Infos und Tipps rund um die Probearbeit, Teil 1

Bevor sich ein Arbeitgeber für oder gegen den Bewerber entscheidet, kann er diesen zu einem Probearbeiten einladen. So haben beide Seiten die Möglichkeit, sich kennenzulernen. Doch damit das Arbeiten auf Probe seinen Zweck erfüllt, sollten ein paar Dinge beachtet werden.

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In den vergangenen Jahren hat der Ruf der Probearbeit ziemlich gelitten. Denn so mancher Arbeitgeber verschaffte sich auf diese Weise eine kostengünstige Hilfskraft. Andererseits können beide Seiten vom Probearbeiten profitieren. Der Arbeitgeber kann nämlich besser beurteilen, wie sich der Bewerber anstellt, ob er den Anforderungen gewachsen ist und wie gut er ins Team passt.

Der Bewerber wiederum lernt den Betrieb kennen und kann in den Beruf hineinschnuppern. Außerdem kann er Eigenschaften und Fähigkeiten, die er im Vorstellungsgespräch vielleicht nicht ganz so gut vermitteln konnte, jetzt direkt zeigen und damit wertvollen Boden gutmachen.

Nur: Wie kann das gelingen? Wie lange dauert so ein Probearbeiten? Und wird die Probearbeit eigentlich bezahlt? In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps rund um die Probearbeit zusammengetragen.

Hier ist Teil 1!:

 

Probearbeit: Was ist das überhaupt?

Zunächst einmal ist wichtig, eine Probearbeit nicht mit der Probezeit zu verwechseln. Die Probezeit ist die erste Phase des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses. Wenn der Vertrag unterschrieben ist und der Azubi oder Arbeitnehmer seine Stelle angetreten hat, sind die ersten Wochen die Probezeit. Und nach Ablauf der Probezeit entsteht ein festes Vertragsverhältnis, das nicht mehr ohne Weiteres wieder aufgelöst werden kann.

Mit dem Probearbeiten hat das alles aber nichts zu tun. Ein Probearbeiten findet nämlich schon sehr viel früher statt, und zwar gegen Ende der Bewerbungsphase.

Nach den Vorstellungsgesprächen lädt der Arbeitgeber die Bewerber zur Probearbeit ein, die in der engeren Auswahl sind. Und viel mehr als zwei, drei Kandidaten sind das häufig nicht. Vor allem in der Gastronomie war die Probearbeit früher üblich. Inzwischen gibt es fast überall Probearbeiten, in der Industrie und im Handwerk also beispielsweise genauso wie im Handel und in den sozialen Berufen.

Das Probearbeiten umfasst oft nur einen Tag, manchmal sind es aber auch zwei bis fünf Tage. Das Arbeiten auf Probe soll beiden Seiten die Möglichkeit geben, sich kennenzulernen. Der Arbeitgeber kann sich ein erstes Bild davon machen, wie sich der Bewerber in der Praxis schlägt. Der Bewerber bekommt einen Eindruck von seinem vielleicht künftigen Arbeitsumfeld und seinen Kollegen. Entscheiden sich danach beide Seiten für eine Zusammenarbeit, kommt ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag zustande. Und dann beginnt die Probezeit.

 

Woran erkennt der Bewerber ein seriöses Angebot zur Probearbeit?

Vor allem Probearbeiten über mehrere Tage sind etwas in Verruf geraten. Tatsächlich gab es Unternehmen, die Bewerber zum Probearbeiten einbestellt hatten, obwohl längst klar war, dass diese Bewerber nicht eingestellt werden würden.

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Am Ende waren diese Bewerber somit nichts anderes als kostengünstige Aushilfen. Aber das trifft eben längst nicht auf alle Unternehmen zu. Und andersherum bieten viele Bewerber von sich aus an, zur Probe zu arbeiten, um den Arbeitgeber endgültig zu überzeugen. Worauf sollte der Bewerber also achten? Woran erkennt er ein seriöses und ernstgemeintes Angebot?

Grundsätzlich muss der Bewerber keine Bedenken haben, wenn

  • die Einladung zur Probearbeit nach einem Vorstellungsgespräch erfolgt, das gut gelaufen ist.
  • die Probearbeit nicht länger als fünf Tage dauern soll.
  • der Bewerber ähnlich wie bei einem Praktikum eine erste Einweisung erhält und ansonsten in erster Linie in die Abläufe hineinschnuppert.
  • der Bewerber einen speziellen Vertrag nur für das Probearbeiten bekommt.
  • sich der Arbeitgeber vorher und danach mit dem Bewerber zusammensetzt und das Probearbeiten mit ihm durchspricht.

Diese Merkmale sprechen nämlich dafür, dass der Arbeitgeber durch das Probearbeiten tatsächlich herausfinden will, ob er den richtigen Kandidaten für den Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden hat.

 

Wird die Probearbeit vergütet?

Ob ein Anspruch darauf besteht, dass die Probearbeit bezahlt wird, lässt sich nicht so pauschal beantworten. Zunächst einmal muss nämlich unterschieden werden, ob während der Probearbeit eine weisungsabhängige oder eine weisungsunabhängige Arbeit verrichtet wird.

  • Eine weisungsabhängige Arbeit liegt vor, wenn der Bewerber während der Probearbeit wertschöpfend tätig ist und damit einen Mehrwert für das Unternehmen erwirtschaftet. Arbeitet der Bewerber beispielsweise bei einem Versandunternehmen zur Probe und fährt er nach einer Einweisung selbstständig Auslieferungstouren, übernimmt er weisungsabhängige Tätigkeiten. Gleichzeitig bringt sein Einsatz dem Unternehmen den gleichen Gewinn ein, den ein vollwertiger Mitarbeiter erzielen würde. Für diese Arbeit hat der Bewerber deshalb prinzipiell Anspruch auf eine Vergütung, die für solche Tätigkeiten üblich ist.
  • Bei einer weisungsunabhängigen Arbeit geht es in erster Linie darum, den Arbeitsplatz kennenzulernen. Der Bewerber arbeitet zwar mehr oder weniger mit, seine Arbeit stellt aber keinen Mehrwert für das Unternehmen dar. Denn der Bewerber übernimmt keine Tätigkeiten, die sonst ein anderer Mitarbeiter erledigen würde. Folglich hat er keinen Anspruch auf eine Bezahlung.

In der Praxis ist es aber zum einen so, dass der Bewerber beim Probearbeiten nicht auf Weisung tätig ist. Zum anderen ist im Probearbeitsvertrag meist geregelt, dass keine Vergütung erfolgt. (Eine Vereinbarung zur Bezahlung muss im Vertrag übrigens enthalten sein!)

Jedenfalls ist es unüblich, dass der Bewerber einen Lohn für das Probearbeiten bekommt. Einige Unternehmen honorieren den Einsatz zwar mit einem kleinen Dankeschön. Letztlich geht es beim Probearbeiten aber nicht ums Geld, sondern darum, sich gegenseitig kennenzulernen.

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Das waren die wichtigsten Infos zur Probearbeit als solches. In Teil 2 geben wir Tipps, wie der Bewerber das Probearbeiten für sich nutzen kann.

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Mareike Dietzbach, - Personalerin und Ausbilderin, Simon Schneider, Ausbilder und Bewerbungstrainer und Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, Unternehmerin, Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes zum Thema Ausbildung, Berufe, Praktikum, Berichtsheftführung mit vielen Tipps und Ratgebern für Auszubildene, Schüler und Umschüler, Studenten und Jobsuchende.

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