Die Finanzierung der Ausbildung
Die Ausbildung ist die wichtigste Grundlage für das spätere Berufsleben und allein schon deshalb von sehr großer Bedeutung. Im Regelfall erhält der Azubi zwar eine monatliche Vergütung von seinem Ausbildungsbetrieb, allerdings kommen auch immer Kosten auf ihn zu.
So entstehen beispielsweise Kosten für die Fahrten zu der Arbeitsstätte und wieder nach Hause oder Kosten für die Arbeitskleidung und deren Reinigung.
In einigen Fällen liegt der Ausbildungsbetrieb so weit entfernt, dass zudem ein Umzug und damit Miete, Kosten für die Einrichtung und für die Verpflegung anfallen. Um diese Ausbildungskosten zu finanzieren, gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn die Eltern den Azubi nicht finanziell unterstützen können oder diese Unterstützung inklusive Kindergeld nicht ausreicht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, finanzielle Hilfen des Staates zu beantragen. Wichtig dabei ist, diese Anträge frühzeitig zu stellen, denn eine nachträgliche Beantragung ist in den meisten Fällen ausgeschlossen.
Die Ausbildungsbeihilfe
Eine Möglichkeit von staatlicher Unterstützung ist die Ausbildungsbeihilfe. Diese richtet sich an die Azubis, die eine schulische oder betriebliche Ausbildung absolvieren, jedoch aufgrund der Entfernung zur Ausbildungsstätte aus dem Elternhaus ausziehen müssen.
Daneben kann die Ausbildungsbeihilfe auch dann beantragt werden, wenn der Azubi volljährig oder verheiratet ist und mindestens ein Kind hat. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist allerdings, dass es sich um eine Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf handelt und der Azubi oder seine Eltern die Kosten für die Wohnung und die Verpflegung nicht selbst aufbringen können.
Zuschuss für Fahrtkosten und Aufwendungen
Die Höhe der Beihilfe errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten für den Lebensunterhalt, Fahrten und anderen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausbildung abzüglich dem Einkommen des Azubis und dem Einkommen seines Ehepartners oder seiner Eltern bis zu einer bestimmten Höhe. BAföG kann beantragt werden, wenn der Azubi eine Ausbildung absolviert, für die er keine Vergütung erhält.
Im Gegensatz zur Ausbildungsbeihilfe muss BAföG jedoch zurückbezahlt werden. Ist der Azubi bei der Arbeitsagentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet, kann er zudem Zuschüsse für die Bewerbungskosten oder Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen erhalten.
Mehr Tipps, Vorlagen und Anleitungen zur Berufsausbildung:
- Liste: 2jährige Ausbildungsberufe, Teil III
- Liste: 2jährige Ausbildungsberufe, Teil II
- Aktuelle Liste: 2jährige Ausbildungsberufe, Teil I
- Der Beruf des Detektivs – Vorstellung und Wirklichkeit
- Ausbildung Grafiken und Tabellen
- PDF Dateien zur Ausbildung
Thema: Finanzierung Ausbildung
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Schwanger in der Ausbildung: Was jetzt? Teil 2 - 13. August 2024
- Schwanger in der Ausbildung: Was jetzt? Teil 1 - 12. Juli 2024
- Die Geschichte der Berufsfachschule - 11. Juni 2024