Tipps zu ausbildungsbegleitenden Hilfen

Infos und Tipps zu ausbildungsbegleitenden Hilfen 

Es ist gar nicht so selten, dass Azubis zwar durchaus gute praktische Leistungen erzielen, ihnen die Theorie aber größere Schwierigkeiten bereitet. Solange die Leistungen in der Berufsschule und bei Prüfungen  noch im unteren Durchschnitt liegen, ist alles noch im grünen Bereich und der Azubi kann mit guten mündlichen und praktischen Leistungen viel ausgleichen.

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Es kann aber auch vorkommen, dass die theoretischen Leistungen so schlecht sind, dass dadurch das Bestehen und erfolgreiche Abschließen der Ausbildung in Gefahr ist. 

An dieser Stelle setzen die sogenannten ausbildungsbegleitenden Hilfen an.

Was sich genau dahinter verbirgt, wer sie erhält und wo sie beantragt werden müssen, fasst die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos und Tipps zu ausbildungsbegleitenden Hilfen zusammen: 

Was sind ausbildungsbegleitende Hilfen?

Bei ausbildungsbegleitenden Hilfen, kurz abH, handelt es sich um eine Bildungsmaßnahme, die die Bundesagentur für Arbeit fördert. Die Maßnahme richtet sich an Personen, die ihre Erstausbildung absolvieren oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind und zu den sogenannten förderungsbedürftigen oder benachteiligten Azubis gehören.

Dies ist dann der Fall, wenn eine Lernbeeinträchtigung oder eine soziale Benachteiligung vorliegt. Durch die abH soll der Erfolg der Ausbildung gesichert werden, weshalb die wesentlichen Elemente der Maßnahme zum einen aus Förderunterricht und zum anderen aus sozialpädagogischen Hilfen bestehen. Daneben bieten die Träger der Maßnahme aber vielfach auch Freizeitaktivitäten an, um dem Azubi so das Lernen in Situationen zu ermöglichen, die nicht ausschließlich leistungsbezogen sind.

Träger von abH-Maßnahmen sind von der Agentur für Arbeit damit beauftragte regional oder bundesweit tätige, private, kommerzielle, öffentliche oder gemeinnützige Wohlfahrtsverbände und Bildungseinrichtungen. 

Was bedeutet Förderunterricht?

Bei dem Förderunterricht handelt es sich prinzipiell um eine Art Nachhilfe in den Berufsschulfächern. Möglich ist der Förderunterricht sowohl bei gewerblich-technischen als auch bei kaufmännischen Berufen. Neben Grundlagenfächern wie Mathematik oder Deutsch ist er somit auch in Fächern wie beispielsweise Buchhaltung, Betriebslehre, Wirtschaftskunde oder Mechanik möglich.

Außerdem kann durch den Förderunterricht eine gezielte Vorbereitung auf Prüfungen erfolgen. Für den Azubi wird ein individueller Förderplan erstellt und die zusätzlichen Unterrichtsstunden finden meist nachmittags oder abends zusätzlich zu dem Unterricht in der Berufsschule und der Ausbildung im Betrieb statt. Die Lerngruppen bestehen normalerweise aus höchstens acht Azubis, die den gleichen Beruf erlernen und sich in dem gleichen Lehrjahr befinden.

Durchgeführt wird der Förderunterricht von Lehrern, Ausbildern und erfahrenen Handwerkern. Um als Förderlehrer arbeiten zu können, müssen die Lehrkräfte neben einer Berufs-, einer Fachschul- oder einer Hochschulausbildung mindestens drei Jahre Praxis in ihrem Beruf und im Bereich Pädagogik mitbringen.  

Was sind sozialpädagogische Hilfen?

Die Berufsausbildung ist nicht nur ein wichtiger Abschnitt im Leben, sondern fällt auch in eine Zeit, in der sich im Zuge des Erwachsenwerden vieles ändert und bewegt. Nicht alle Azubis haben jedoch in ihrem Umfeld Familienmitglieder oder Freunde, die ihnen bei beruflichen und privaten Problemen die Hilfe und Unterstützung bieten können, die sie benötigen.

Sozialpädagogen im Rahmen der abH fungieren als Begleiter, Unterstützer und Vermittler. Sie stehen zwischen dem Azubi und seinen Eltern, Ausbildern und Lehrern, weshalb eine enge Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld des Azubis erfolgt. Konkret bestehen die Hilfsmaßnahmen in Gruppen- und Einzelgesprächen, aber auch in der Kommunikation mit beispielsweise karikativen Einrichtungen, Ämtern  und Behörden. Hinzu kommt, dass die Sozialpädagogen psychologische Dienste leisten, etwa um Lernblockaden oder Prüfungsängste zu überwinden. 

Steht fest, dass der Azubi nicht übernommen werden wird, helfen sie außerdem bei Bewerbungen. 

Bei den sozialpädagogischen Hilfen im Rahmen der abH steht somit im Mittelpunkt, die persönliche Entwicklung des Azubis zu fördern und zu stützen.   

Wo können ausbildungsbegleitende Hilfen beantragt werden?

Um abH zu beantragen, muss sich der Azubi an die für ihn zuständige Berufsberatung der Agentur für Arbeit wenden. Dies sollte dann auch so früh wie möglich erfolgen, denn je später der Azubi reagiert, desto schlechter sind seine Chancen, die Ausbildung doch noch erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Grundsätzlich werden die Maßnahmen aber nur dann gewährt, wenn der erfolgreiche Ausbildungsabschluss tatsächlich in Gefahr ist.

Daher muss der Azubi das aktuelle Zeugnis der Berufsschule vorlegen, zudem werden für den Antrag der Ausbildungsvertrag, das schulische Abschlusszeugnis und ein Lebenslauf benötigt.Ein Antrag auf abH ist aber auch dann möglich, wenn eine Einstiegsqualifizierung zur Ausbildungsvorbereitung absolviert wird. Hat der Azubi seine Ausbildung abgebrochen oder bereits abgeschlossen, können unter Umständen sozialpädagogische Hilfen gewährt werden, bis der Azubi eine Arbeitsstelle findet oder eine weitere betriebliche Ausbildung aufnimmt.

Dabei spielt es für die Gewährung der abH keine Rolle, ob der Azubi bereits Zuschüsse wie beispielsweise die Berufsausbildungsbeihilfe erhält. Neben den eigentlichen Maßnahmen kann auch ein Ausbildungsbegleiter zur Seite gestellt werden, der dem Azubi unterstützend zur Seite steht.

Die abH beziehen sich aber nur auf betriebliche Ausbildungen, bei schulischen Ausbildungen sind ausbildungsbegleitende Hilfen nicht möglich.

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