Die wichtigsten Infos rund um die Ausbildungsvergütung

Die wichtigsten Infos rund um die Ausbildungsvergütung

Die Berufsausbildung ist ein wichtiger Meilenstein. Denn zum einen legt sie das Fundament für die berufliche Zukunft. Zum anderen macht der Azubi einen ersten großen Schritt in Richtung finanzielle Unabhängigkeit.

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Schließlich lernt der Azubi durch die Ausbildung nicht nur seinen Beruf, sondern verdient ab jetzt auch sein eigenes Geld. Doch rund um das liebe Geld tauchen so manche Fragen auf.

 

Der folgende Beitrag erklärt deshalb die wichtigsten Infos rund um die Ausbildungsvergütung!:

 

Was ist der Unterschied zwischen Vergütung, Lohn und Gehalt?

Für die Bezahlung durch den Arbeitgeber werden verschiedene Begriffe verwendet. Der Oberbegriff für das Einkommen, das ein Arbeitnehmer erzielt, lautet Arbeitsentgelt. Als Gegenleistung für die geleistete Arbeit bezahlt der Arbeitgeber also jedem seiner Arbeitnehmer ein monatliches Arbeitsentgelt.

Die Höhe dieses Arbeitsentgelts wird im Rahmen des Arbeits- oder Ausbildungsvertrags verbindlich vereinbart.

Dabei gibt es die Bezahlung in drei Varianten:

  • Vergütung: Ein Azubi, der eine duale Ausbildung absolviert, erhält eine Vergütung. Sie wird auch als Ausbildungsvergütung bezeichnet. Die Ausbildungsvergütung ist das Geld, das der Ausbildungsbetrieb dem Azubi als Gegenleistung für seine Arbeit bezahlt. Dabei ist die Höhe der Ausbildungsvergütung meist nach Jahren gestaffelt. Im ersten Ausbildungsjahr ist die Ausbildungsvergütung am niedrigsten, im zweiten und im dritten Lehrjahr fällt sie höher aus. Absolviert der Azubi keine duale, sondern eine schulische Ausbildung, bekommt er keine Ausbildungsvergütung. Während seiner schulischen Ausbildung verdient der Azubi also noch kein eigenes Geld.

 

  • Lohn: Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit Lohn. Die Höhe des Lohns orientiert sich entweder an einem Tarifvertrag oder wird vom Arbeitgeber festgelegt. Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns muss der Arbeitgeber aber mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Abgerechnet wird die Arbeitsleistung nach Stunden. Deshalb wird auch vom Stundenlohn gesprochen, den der Arbeitnehmer bekommt. Die Höhe des monatlichen Lohns fällt jeden Monat etwas unterschiedlich aus, immer abhängig davon, wie viele Stunden der Arbeitnehmer gearbeitet hat.

 

  • Gehalt: Statt eines Lohns kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auch ein Gehalt bezahlen. Der Unterschied zum Lohn besteht darin, dass das Gehalt ein fester Betrag ist. Der Arbeitnehmer bekommt also jeden Monat sein Gehalt in der vereinbarten Höhe, unabhängig davon, wie viele Stunden er tatsächlich gearbeitet hat oder wie lang der Monat war.

Was hat es mit den Begriffen brutto und netto auf sich? 

Die Ausbildungsvergütung wird, ebenso wie der Lohn und das Gehalt, immer in zwei Varianten angegeben. Nämlich zum einen als Bruttoeinkommen und zum anderen als Nettoeinkommen:

  • Brutto leitet sich vom lateinischen Wort brutus ab und bedeutet übersetzt soviel wie unrein oder gesamt. Das Bruttoeinkommen beziffert somit die Höhe der Ausbildungsvergütung, die der Azubi bekommt, bevor die Steuern und Abgaben abgezogen wurden.
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  • Netto stammt aus dem Italienischen und steht für rein. Das Nettoeinkommen ist das Geld, das vom Brutto übrig bleibt, nachdem die Steuern und die Abgaben abgezogen sind. Wenn der Ausbildungsbetrieb am Monatsende die Ausbildungsvergütung ausbezahlt, überweist er dem Azubi also das Netto.

Damit sich der Azubi künftig merken kann, was brutto und was netto ist, gibt es eine Eselbrücke: Brutto beginnt mit B und B kommt im Alphabet vor dem N. Das Brutto ist also das Geld vor den Abzügen. Netto fängt mit N an und N steht im Alphabet nach dem B. Somit ist Netto das Geld nach den Abzügen.

 

Welche Abzüge gibt es bei der Ausbildungsvergütung?

Vom Arbeitseinkommen brutto werden Steuern und Abgaben abgezogen. Die wichtigste Steuer im Zusammenhang mit dem Arbeitsentgelt ist die Lohnsteuer, die eine Form der Einkommensteuer ist. Wie die Lohnsteuer berechnet wird, hängt von der Lohnsteuerklasse ab.

Ein Azubi, der ledig ist und keine Kinder hat, hat beispielsweise die Lohnsteuerklasse I. Zur Lohnsteuer kommt dann noch der Solidaritätszuschlag dazu. Gehört der Azubi einer Kirche an, fällt außerdem Kirchensteuer an. Aber: Versteuern muss der Azubi seine Ausbildungsvergütung erst dann, wenn sie den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt.

Dieser Grundfreibetrag beläuft sich aktuell auf 8.652 Euro (Stand 2016). Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei. Nur wenn der Azubi mehr verdient als die 8.652 Euro pro Jahr, muss er für den Betrag, der die Grenze übersteigt, Steuern bezahlen.

Neben eventuellen Steuern werden von der Ausbildungsvergütung Sozialabgaben abgezogen. Die Sozialabgaben sind die Beiträge für die Renten-, die Kranken-, die Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung. Der Azubi muss die Beiträge aber nicht alleine stemmen. Stattdessen zahlt er nur die Hälfte und sein Ausbildungsbetrieb übernimmt die andere Hälfte.

Sowohl die Sozialabgaben als auch die Steuern werden automatisch von der Ausbildungsvergütung abgezogen und vom Ausbildungsbetrieb an die zuständigen Stellen abgeführt. Der Azubi muss sich darum also nicht selbst kümmern. Das Geld, das auf seinem Konto landet, ist bereits das Nettoeinkommen und steht ihm zur freien Verfügung.

 

Was ist mit dem Kindergeld während der Ausbildung?

In Deutschland wird für jedes Kind Kindergeld ausgezahlt, und zwar solange, bis das jeweilige Kind 18 Jahre alt ist. Aber auch nach dem 18. Geburtstag kann das Kindergeld weiterbezogen werden. Nämlich dann, wenn das Kind eine Berufsausbildung absolviert. Solange der Azubi also Azubi ist, kann das Kindergeld bis maximal zum 25. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, die der Azubi während seiner Ausbildung verdient, spielt mit Blick auf den Kindergeldanspruch keine Rolle. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden die Kindergeldzahlungen aber zunächst einmal eingestellt. Um das Kindergeld weiterhin zu bekommen, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Mit einem entsprechenden Nachweis über den Ausbildungsplatz ist die Bewilligung aber kein Problem.

Das Kindergeld wird dann solange ausbezahlt, bis der Azubi seine Ausbildung abgeschlossen hat.

 

Welche finanziellen Hilfen gibt es, wenn die Ausbildungsvergütung nicht reicht?

Die Ausbildungsvergütung fällt oft nicht unbedingt üppig aus. Muss der Azubi seinen Lebensunterhalt alleine bestreiten, von der Ausbildungsvergütung also Miete, Strom, Handy, Essen, Kleidung und alles andere bezahlen, kann es ganz schön eng werden. Absolviert der Azubi eine schulische Ausbildung, wird es noch schwieriger.

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Denn während der schulischen Ausbildung verdient der Azubi nichts. Allerdings ist der Azubi nicht auf sich alleine gestellt. Reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um über die Runden zu kommen, bietet der Staat finanzielle Unterstützung. Die wichtigste Einrichtung für Azubis, die ihre erste duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren ist dabei die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB.

Der zuständige Ansprechpartner für die BAB ist die Arbeitsagentur. Sie hält nicht nur die Antragsformulare bereit, sondern kann auch genau erklären, wann der Azubi die Unterstützung in Anspruch nehmen kann. Azubis wiederum, die eine schulische Ausbildung absolvieren, können ähnlich wie Studenten BAföG bekommen. Im Unterschied zur BAB ist das BAföG aber eine Art Darlehen, das der Azubi später zumindest teilweise wieder zurückzahlen muss.

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Mareike Dietzbach, - Personalerin und Ausbilderin, Simon Schneider, Ausbilder und Bewerbungstrainer und Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, Unternehmerin, Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes zum Thema Ausbildung, Berufe, Praktikum, Berichtsheftführung mit vielen Tipps und Ratgebern für Auszubildene, Schüler und Umschüler, Studenten und Jobsuchende.

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