Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau

Portrait zum neuen Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau 

Bislang war es so, dass Nachwuchskräfte für Werkfeuerwehren normalerweise eine handwerkliche oder technische Ausbildung absolviert haben mussten, um sich anschließend bei der entsprechenden Werkfeuerwehr weiterqualifizieren zu können.

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Mit Wirkung zum 01. September 2009 erfolgte eine bundesweit einheitliche Regelung und die Anerkennung des Berufes Werkfeuerwehrmann/-frau als Ausbildungsberuf.

 

•        Die Aufgaben und Tätigkeiten.

Werkfeuerwehrleute sind für den vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz zuständig, entwickeln Schutzmaßnahmen, die auf die Besonderheiten des Betriebes abgestimmt sind und tragen dafür Sorge, dass die Geräte und Einsatzfahrzeuge immer betriebsbereit und sofort einsatzfähig sind.

Im Einsatzfall führen sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Brandbekämpfung durch, sichern die Gefahrenstelle ab, übernehmen Bergungsarbeiten und sind zuständig für die medizinische Notfall- und Erstversorgung.

Ebenfalls in ihren Aufgabenbereich fallen technische Hilfeleistungen sowie ABC-Einsätze, also Einsätze mit dem Ziel, atomare, biologische oder chemische Gefahren abzuwehren. Werkfeuerwehrleute sind vor allem in größeren Industriebetrieben und in Kraftwerken sowie an Flughäfen und Häfen tätig.

•        Die Ausbildung.

Die dreijährige Ausbildung erfolgt als duale Ausbildung, findet also im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt, allerdings ohne Spezialisierungen auf bestimmte Fachrichtungen und ohne besondere Schwerpunkte.

Während der ersten 18 Monate im Ausbildungsbetrieb werden vor allem integrative Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, beispielsweise im Hinblick auf Arbeitsorganisation oder handwerkliche Tätigkeiten.

Die zweiten 18 Monate haben dann speziell auf den Beruf und dessen Anforderungen abgestimmte Inhalte zum Thema.

•        Die Voraussetzungen.

Prinzipiell ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben und da es sich um einen neuen Ausbildungsberuf handelt, liegen auch noch keine Daten vor, welche Schulabschlüsse bevorzugt werden.

•        Die Prüfungen.

Die Abschlussprüfung, die vor den Industrie- und Handelskammern abgelegt wird, gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und beinhaltet das Prüfungsfach Handwerkliche Arbeiten.

Die Prüfung wird mittels praktischer Arbeitsaufgabe, einem Fachgespräch und einem schriftlichen Test durchgeführt und macht 30 Prozent der Gesamtnote aus. Am Ende der Ausbildung folgt der zweite Teil der Abschlussprüfung, der die Gesamtnote zu 70 Prozent bestimmt.

Dieser Prüfungsteil setzt sich aus vier Bereichen zusammen, nämlich Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz, Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

•        Interessen.

Angehende Werkfeuerwehrleute sollten gerne mit technischen Geräten und Maschinen arbeiten, bei einem Einsatz tatkräftig zupacken können und gerne auch körperlich tätig sein.

Zudem sollten sie sorgfältig und gewissenhaft arbeiten, körperlich fit und geistig stabil sein sowie die Bereitschaft zeigen, Verantwortung und als Truppführer auch Vorgesetztenfunktionen zu übernehmen.

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