BAföG und andere Förderprogramme für Azubis, 2. Teil
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass nur Studenten BAföG beziehen können. Auch manche Azubis haben unter Umständen Anspruch auf diese Förderung. Generell hat die Bildung in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Gleichzeitig soll die berufliche Ausbildung nicht von den finanziellen Möglichkeiten abhängen oder gar an den wirtschaftlichen Verhältnissen scheitern. Deshalb unterstützt der Gesetzgeber mit verschiedenen Förderprogrammen. Für fast alle Ausbildungsformen gibt es passende Förderungen.
In einem zweiteiligen Beitrag stellen wir BAföG und andere Förderprogramme für Azubis vor. Dabei haben wir im 1. Teil mit BAföG und der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) begonnen.
Hier ist der 2. Teil!:
Inhalt
Der Bildungskredit
Eine weitere Fördermöglichkeit ist der Bildungskredit. Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ermöglicht Schülern und Studenten, unkompliziert einen zinsgünstigen Kredit zu bekommen. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn die Ausbildung schon weiter fortgeschritten ist. Tatsächlich soll der Bildungskredit gerade dabei helfen, fortgeschrittene Ausbildungsphasen zu finanzieren.
Was wird mit dem Bildungskredit gefördert?
Der Bildungskredit kann für alle Ausbildungen gewährt werden, die an den Ausbildungseinrichtungen stattfinden, die auch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkennt.
Dabei gibt es im Wesentlichen zwei Gruppen, an die sich das Förderangebot richtet:
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Studenten, die sich nachweislich in einer fortgeschrittenen Phase ihres Studiums befinden
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Volljährige, die schon einen berufsqualifizierenden Abschluss haben oder diesen Abschluss im Rahmen der aktuellen Ausbildung erwerben werden
Gehört der Azubi zur zweiten Gruppe, muss er sich im vorletzten oder letzten Jahr seiner Berufsausbildung befinden. Außerdem kann er den Bildungskredit nur dann in Anspruch nehmen, wenn er bereits volljährig, aber höchstens 36 Jahre alt ist. Ausnahmeregelungen gibt es beim Bildungskredit nicht.
Wie hoch ist der Bildungskredit?
Der Bildungskredit ist dafür gedacht, die Lebenshaltungskosten während der Schlussphase einer Ausbildung, eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums oder eines Praktikums zu finanzieren.
Der zuständige Ansprechpartner ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Kredithöhe kann zwischen 1.000 Euro und 7.200 Euro liegen. Ausgezahlt wird der Bildungskredit im Voraus in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro. Innerhalb einer Ausbildung sind maximal 24 Monatsraten möglich. Daraus ergibt sich auch der mögliche Höchstbetrag, denn 24 Raten zu 300 Euro sind 7.200 Euro.
Der Azubi muss aber nicht die gesamte Anzahl an Monatsraten in Anspruch nehmen. Sinnvoll ist das zum Beispiel dann, wenn er sich die Möglichkeit offenlassen möchte, zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Kredit zu beantragen, bis die Obergrenze von maximal 24 Monatsraten ausgeschöpft ist.
Eine weitere Aufteilung der Raten ist aber nicht möglich. Gleiches gilt für eine Auszahlung als Einmalbetrag.
Den Bildungskredit muss der Azubi innerhalb einer Frist von vier Jahren zurückzahlen.
Die Frist startet, wenn die erste Kreditrate ausgezahlt wurde. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die Zinsen fällig. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von 120 Euro. Der Azubi kann den Kredit aber auch vorzeitig ganz oder anteilig zurückzahlen.
Gut zu wissen
Anders als beim BAföG spielen beim Bildungskredit das Einkommen des Azubis und das Einkommen oder Vermögen seiner Eltern und seines Ehe- oder Lebenspartners keine Rolle. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass dem Azubi ein Kredit gewährt wird.
Das liegt daran, dass die Mittel begrenzt sind. Die Mittel für die Förderung gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jedes Jahr vor.
Das Weiterbildungsstipendium
Hat der Azubi seine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und möchte er sich nun beruflich weiterentwickeln, kann er durch ein Weiterbildungsstipendium finanzielle Unterstützung bekommen. Die Förderung soll junge, talentierte Fachkräfte dazu ermutigen, durch eine Weiterbildung den Grundstein für ihren beruflichen Erfolg zu legen.
Was wird mit dem Weiterbildungsstipendium gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben.
Als Förderung ist es gedacht für:
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eine fachliche Weiterbildung oder eine Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel zum Meister, Techniker oder Fachwirt
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ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer absolvierten Ausbildung oder der derzeitigen Berufstätigkeit aufbaut
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fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel im Projektmanagement oder in Form von Computer- oder Sprachkursen
Voraussetzung für ein Stipendium ist, dass der Azubi noch keine 25 Jahre alt ist. Außerdem muss er seine Berufsausbildung mit der Note „sehr gut“ abgeschlossen haben.
Keine Förderung ist möglich, wenn der Azubi eine duale Ausbildung absolviert. Denn das Stipendium richtet sich an junge Berufseinsteiger, die sich nach ihrer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung beruflich weiterqualifizieren möchten.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Das Bildungsministerium gewährt im Rahmen des Stipendiums Zuschüsse für die Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen in der Höhe von maximal 8.700 Euro. Weil die Unterstützung auf drei Förderjahre verteilt wird, kann der Geförderte pro Jahr also maximal 2.900 Euro bekommen.
Die Förderung ist zwar an die Bedingung geknüpft, dass sich der Geförderte selbst auch an den Kosten der Weiterbildung beteiligt. Allerdings beträgt sein Eigenanteil nur zehn Prozent je Fördermaßnahme.
Als zusätzliche Starthilfe gibt es obendrauf noch einen IT-Bonus für den Kauf eines neuen Computers. Dieser Bonus beläuft sich auf 250 Euro.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium und auch die Bewerbungsformulare finden sich auf der Webseite des Bundesbildungsministeriums.
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