Sozialversicherung für Auszubildene

Alles Wichtige zum Thema Sozialversicherung für Auszubildene 

Mit Beginn einer Berufsausbildung wird auch die Sozialversicherung zum Thema, denn jeder Auszubildende und abhängig beschäftigte Arbeitnehmer ist prinzipiell sozialversicherungspflichtig.

Bei der Sozialversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die sich in die Bestandteile Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung gliedert.

 

Hier nun alles Wichtige zum Thema Sozialversicherung für Azubis in der Übersicht:

•        Krankenversicherung.

Die Aufgabe der Krankenversicherung besteht darin, die Kosten für medizinische Behandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und anderen Therapeuten sowie für Medikamente und Heilmittel zu übernehmen, die notwendig sind, um den Gesundheitszustand wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern. In den meisten Fällen sind Kinder über ihre Eltern krankenversichert.

Mit Beginn der Berufsausbildung und dem Verdienen von eigenem Geld wird der Azubi dann aber versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse kann der Azubi frei wählen, muss sich jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Ausbildungsbeginn versichern.

Derzeit beträgt der Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen 14,9%. Darin ist ein Sonderbeitrag von 0,9% enthalten, den der Azubi alleine bezahlen muss, die restlichen 14% teilen sich der Azubi und der Ausbildungsbetrieb jeweils zur Hälfte.

•        Arbeitslosenversicherung.

Ist eine Person arbeitslos und auf der Suche nach einem neuen Job, bezahlt die Arbeitslosenversicherung Arbeitslosengeld.

Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit und auch Azubis gehören zu den Pflichtmitgliedern.

Der monatliche Beitrag liegt derzeit bei 2,8% des Bruttolohnes, wobei sich Azubi und Arbeitgeber auch diesen Beitrag zur Hälfte teilen.

•        Unfallversicherung.

Durch die gesetzliche Unfallversicherung ist der Azubi im Fall eines Unfalls versichert, den er während seiner Arbeitszeit oder auf dem Weg zu oder von seinem Ausbildungsbetrieb erleidet.

Träger der Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft, der der Ausbildungsbetrieb angehört.

Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber alleine, der Azubi muss keine eigenen Beiträge entrichten.

•        Rentenversicherung.

Durch die Beiträge zur Rentenversicherung sichert sich der Azubi seine Anrechte auf eine spätere Rente. Dabei werden seine Beiträge nicht für ihn selbst angespart, sondern verwendet, um damit die aktuellen Renten zu finanzieren.

Die Höhe der eingezahlten Beiträge wird aber in Punkte umgerechnet und daraus errechnet sich die Höhe seiner späteren eigenen Rente, die dann wieder von den nachfolgenden Generationen finanziert wird.

Die monatliche Beitragshöhe zur Rentenversicherung beträgt 19,9% und wird zu gleichen Teilen von Azubi und Ausbildungsbetrieb bezahlt.

•        Pflegeversicherung.

Wird eine Person zum Pflegefall, erbringt die Pflegeversicherung Leistungen in Form von Geld oder Sachmitteln.

Derzeit werden für die Pflegeversicherung monatlich 1,95%  vom Einkommen fällig, die Azubi und Ausbildungsbetrieb sich teilen. Ist der Azubi älter als 23 Jahre und hat er keine Kinder, muss er aber einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 0,25% bezahlen.

•       

Alle Beiträge zusammengenommen werden für den Azubi jeden Monat 20,225% vom Monatslohn als Beitrag für die Sozialversicherung fällig.

Diesen Beitrag muss der Azubi aber nicht selbst überweisen, denn der Ausbildungsbetrieb behält den Beitrag ein und leitet ihn automatisch an die Sozialversicherung weiter.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Azubi weniger als 325 Euro monatlich verdient. In diesem Fall bezahlt der Ausbildungsbetrieb die Beiträge vollständig, so dass der Azubi keine Abzüge hat.

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