Wichtige Regelungen zur Probezeit und Ausbildungszeit

Die wichtigsten Regelungen zur Probezeit und Ausbildungszeit in der Übersicht 

Ein Azubi, der seinen Ausbildungsvertrag in den Händen hält, weiß, wie lange seine Ausbildung dauern wird. So mancher fragt sich aber, ob es nicht möglich ist, die Ausbildungszeit zu verkürzen oder auch zu verlängern, falls sich herausstellen sollte, dass die Ausbildung einfacher oder schwerer ist als gedacht.

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Manch einer fragt sich außerdem, warum es am Anfang eine Probezeit gibt und wie lange die Arbeitszeiten während der Ausbildung eigentlich sein dürfen.

Hier daher die wichtigsten Regelungen zur Probe- und Ausbildungszeit in der Übersicht: 

Welche Regelungen gibt es zur Ausbildungszeit?

Im Ausbildungsvertrag steht sowohl der Zeitpunkt, an dem die Ausbildung beginnt, als auch der Zeitpunkt, an dem die Ausbildung endet. Die Dauer der Ausbildung ist dabei in aller Regel durch die Verordnung für den jeweiligen Ausbildungsberuf geregelt und die meisten Berufsausbildungen dauern zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.

In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, die Ausbildungszeit vor oder während der Ausbildung zu verkürzen oder auch zu verlängern:

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Schon vor Beginn der Ausbildung eine verkürzte Ausbildungszeit zu vereinbaren, kommt in Frage, wenn der Azubi eine entsprechende Vorbildung mitbringt.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Azubi seine Schullaufbahn mit dem Fachabitur oder dem Abitur beendet hat, wenn er ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert hat oder wenn er bereits über eine Berufsausbildung in einem verwandten Beruf verfügt. Außerdem kann die Ausbildungszeit eventuell verkürzt werden, wenn der Azubi bereits älter ist als 21 Jahre.

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Steht fest, dass der Azubi die Ausbildungsinhalte in vollem Umfang auch in kürzerer Zeit erlernen kann, ist es möglich, die Ausbildungszeit während der Ausbildung zu verkürzen. Entscheidendes Kriterium dabei sind die Leistungen in der Berufsschule.

Vereinbaren Azubi und Ausbildungsbetrieb, die Ausbildungszeit zu verkürzen, wird ein neuer Ausbildungsvertrag geschlossen.

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Eine Ausbildungsverlängerung ist möglich, wenn sich zeigt, dass der Azubi etwas mehr Zeit braucht, um das Ausbildungsziel zu erreichen. War der Azubi beispielsweise längere Zeit krank und hat dadurch wichtige Ausbildungsinhalte verpasst, können die Fehlzeiten im Rahmen einer verlängerten Ausbildungszeit nachgeholt werden. Daneben kann der Azubi eine Verlängerung seiner Ausbildungszeit beantragen, wenn er die Abschlussprüfung nicht bestanden hat.

In diesem Fall setzt er aber die Ausbildung nicht nur in seinem Ausbildungsbetrieb fort, sondern muss auch die Berufsschule weiterhin besuchen.Übrigens kann die Ausbildungszeit auch unterbrochen werden, nämlich dann, wenn der Azubi an einer Wehrübung teilnimmt oder in Elternzeit geht. Die Ausbildung verlängert sich dann um die Zeit, für die sie unterbrochen war.

Hat der Azubi also beispielsweise zwei Ausbildungsjahre absolviert und geht für ein Jahr in Elternzeit, verlängert sich seine Ausbildungszeit um ein Jahr. Sowohl eine Verlängerung als auch eine Unterbrechung der Ausbildungszeit müssen dabei schriftlich vereinbart werden.

 

Welche Regelungen gibt es zur Probezeit?

Jede Berufsausbildung startet mit der Probezeit. Durch die Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb überprüfen, ob er sich für den richtigen Azubi entschieden hat. Der Azubi wiederum kann die Probezeit nutzen, um herauszufinden, ob er überhaupt die richtige Berufswahl getroffen hat.

Außerdem können sich beide Seiten kennenlernen und ausprobieren, ob sie sich beide ein erfolgreiches Ausbildungsverhältnis vorstellen können. Vorgeschrieben ist, dass die Probezeit mindestens einen Monat dauern muss, mehr als vier Monate dürfen aber nicht vereinbart werden. Fällt der Azubi mehr als ein Drittel der Probezeit aus, verlängert sich seine Probezeit um die Dauer der Unterbrechung.

Bricht sich der Azubi während der Probezeit beispielsweise ein Bein und ist deshalb acht Wochen lang krankgeschrieben, wird seine Probezeit um diese zwei Monate fortgesetzt, wenn er in den Ausbildungsbetrieb zurückkehrt. War der Azubi hingegen während der gesamten Probezeit nur eine Woche lang krank, verlängert sich seine Probezeit nicht.

 

Was gilt für die Arbeitszeiten und die Pausenzeiten während der Ausbildung?

Als Arbeitszeit gelten die Zeiten, die der Azubi im Ausbildungsbetrieb verbringt, die Pausen gehören allerdings nicht dazu. Außerdem zählen auch die Zeiten in der Berufsschule zur Arbeitszeit. Wie lange ein Azubi arbeiten darf, hängt von seinem Alter ab. Ist er noch nicht volljährig, gilt für ihn das Jugendarbeitschutzgesetz. Demnach darf der Azubi höchstens acht Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten, in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Arbeitszeit von achteinhalb Stunden möglich.

Die Tarifverträge sehen jedoch für die meisten Ausbildungsverhältnisse kürzere Arbeitszeiten vor. Ist der Azubi bereits volljährig, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz. Dieses besagt, dass die Arbeitszeit an Werktagen maximal acht Stunden betragen darf. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag, lediglich Feiertage und Sonntage sind keine Werktage.

Die Arbeitszeit kann aber auch auf bis zu zehn Stunden pro Tag erhöht werden, wenn über einen Zeitraum von sechs Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche 48 Stunden nicht überschreitet.

Unterschiedliche Regelungen gibt es auch für die Pausen während der Arbeitszeit. Ist der Azubi noch nicht volljährig, muss er mindestens eine halbe Stunde lang Pause machen, wenn er mehr als viereinhalb Stunden arbeitet. Arbeitet er mehr als sechs Stunden, muss er mindestens eine Stunde lang Pause machen.

Ist der Azubi bereits volljährig, sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden 45 Minuten Pause vorgeschrieben. Ob der Azubi seine Pause am Stück oder auf kürzere Pausen aufgeteilt macht, kann er in Absprache mit seinem Ausbildungsbetrieb entscheiden. Nicht zulässig ist aber, durchzuarbeiten und dafür dann um die Pausenzeit früher Feierabend zu machen.

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Thema: Die wichtigsten Regelungen zur Probezeit
und Ausbildungszeit in der Übersicht

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