Die wichtigsten Infos zum Meister-BAföG

Die wichtigsten Infos zum Meister-BAföG 

Was sich hinter dem Begriff Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder der Abkürzung AFBG verbirgt, werden viele auf Anhieb vermutlich nicht wissen.

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Den Begriff Meister-BAföG hingegen dürften die meisten schon einmal gehört haben. Vergleichbar mit dem normalen BAföG, bei dem es sich um eine Förderung von Schülern oder Studenten während ihrer schulischen Ausbildung handelt, ist auch das Meister-BAföG eine Förderungsvariante.

Dabei werden durch das Meister-BAföG Handwerker und Fachkräfte, die eine Aufstiegsfortbildung anstreben, in Form von finanzieller Unterstützung gefördert. Aber wer genau kann wofür Meister-BAföG beantragen und wie hoch fällt die Förderung aus?

Hier die wichtigsten Infos zum Meister-BAföG in der Übersicht: 

Was ist Meister-BAföG genau?

Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz solchen solche Arbeitnehmer finanziell unterstützt werden, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren und damit auch den Grundstein für eine mögliche spätere Existenzgründung legen möchten.

Obwohl sich umgangssprachlich die Bezeichnung Meister-BAföG etabliert hat und die meisten diese Förderung mit Handwerkern in Verbindung bringen, handelt es sich beim Meister-BAföG um ein umfassendes Förderinstrument, das bei der beruflichen Fortbildung in allen Berufsbereichen Anwendung findet. Außerdem kann die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen in verschiedensten Formen in Anspruch genommen werden, für Maßnahmen in Voll- und Teilzeit somit ebenso wie für schulische oder außerschulische, mediengestützte oder per Fernunterricht durchgeführte Maßnahmen.

Daneben muss die Aufstiegsfortbildung nicht zwangsläufig in Deutschland erfolgen, denn grundsätzlich kann die Förderung auch für Maßnahmen gewährt werden, die vollständig oder anteilig in einem Mitgliedsstaat der EU stattfinden. Allerdings ist die Bewilligung von Meister-BAföG an einige persönliche, qualitative und zeitliche Voraussetzungen geknüpft.   

Wer kann durch das Meister-BAföG gefördert werden?

Meister-BAföG können Handwerker und Fachkräfte erhalten, die sich durch die Teilnahme an einer Fortbildung auf einen Abschluss als Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachkaufmann, Programmierer, Betriebsinformatiker, Fachkrankenpfleger oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten.

Dabei müssen Handwerker oder Fachkräfte entweder über eine abgeschlossene Berufsausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannt ist, oder über einen gleichwertigen Berufsabschluss verfügen.

Gleichzeitig kann Meister-BAföG aber nur dann gewährt werden, wenn die bereits vorhandene berufliche Qualifikation auf einer Ebene unterhalb des angestrebten Abschlusses angesiedelt ist. Jemand, der beispielsweise ein Studium an einer Universität abgeschlossen hat, kann also kein Meister-BAföG mehr bekommen, wenn er nun noch seinen Handwerksmeister machen möchte.  

In welcher Höhe wird Meister-BAföG gewährt?

Die finanzielle Unterstützung setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen. Der erste Baustein ist der sogenannte Unterhaltsbeitrag. Um diesen zu ermitteln, wird zunächst der Bedarfssatz zugrunde gelegt.  

Der Bedarfssatz beträgt 697 Euro und umfasst

·         348 Euro als Grundbedarf,
·         224 Euro als Wohnbedarf,
·         62 Euro als Zuschlag für die Krankenversicherung,
·         11 Euro als Zuschlag zur Pflegeversicherung und
·         52 Euro als Erhöhungsbetrag für den Antragsteller.

Bei Verheirateten kommen 215 Euro dazu, für jedes Kind erhöht sich Bedarfssatz um weitere 210 Euro. Ist der Antragsteller alleinerziehend, wird zusätzlich ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind gewährt. Auf den ermittelten Bedarfssatz wird anschließend das Einkommen und Vermögen des Antragsstellers und seines Ehepartners, das bestimmte Freibeträge überschreitet, angerechnet.

Der Betrag, der übrig bleibt, wenn das anrechenbare Einkommen vom Bedarfssatz abgezogen wurde, ist der Betrag, der als Unterhaltsbeitrag gewährt wird. Diese monatlichen Leistungen werden dann in zwei verschiedenen Formen bewilligt. So werden zum einen 238 Euro als Zuschuss gewährt, pro Kind erhöht sich der Zuschuss um 105 Euro. Die monatlichen Zuschüsse müssen später nicht zurückbezahlt werden. Der andere Teil der monatlichen Leistungen wird als zinsgünstiges Darlehen ausgezahlt.

Der zweite Baustein ist der Maßnahmebeitrag. Der Maßnahmebeitrag ist für die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vorgesehen. Er wird bis zu einer Höchstgrenze von 10.226 Euro in Höhe der tatsächlichen Gebühren und unabhängig vom Einkommen gewährt.

Bewilligt wird der Maßnahmebeitrag zu 30,5 Prozent als Zuschuss und zu 69,5 Prozent als zinsgünstiges Darlehen. Muss im Rahmen der Fortbildung ein Prüfungsstück angefertigt werden, kann die Hälfte der entstehenden Kosten ebenfalls über ein zinsgünstiges Darlehen finanziert werden. Die Höchstgrenze für dieses Darlehen liegt bei 1.534 Euro. 

Wie lange wird Meister-BAföG gewährt?

Bei einer Fortbildungsmaßnahme in Vollzeit ist die Förderung auf maximal 24 Monate, bei einer Maßnahme in Teilzeit auf höchstens 48 Monate beschränkt. In Ausnahmefällen kann die Förderung aber um bis zu zwölf Monate verlängert werden.

Gleichzeitig ist die Förderung an einen Zeitrahmen gebunden, in dem die Maßnahme absolviert werden muss. Dieser Zeitrahmen beläuft sich auf 36 Monate für Maßnahmen in Vollzeit und 48 Monate für Maßnahmen in Teilzeit.

Wird die Fortbildungsmaßnahme nicht als zusammenhängender Lehrgang, sondern in einzelnen Abschnitten oder in verschiedenen Zeit- und Unterrichtsformen durchgeführt, legt die zuständige Behörde die zeitlichen Voraussetzungen fest. Das Alter des Arbeitnehmers spielt im Zusammenhang mit dem Meister-BAföG übrigens keine Rolle.  

Wo wird Meister-BAföG beantragt?

Die Zuständigkeit für das Meister-BAföG ergibt sich aus den Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Meist müssen die Anträge jedoch bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung der Kreise und Städte am Wohnsitz des Arbeitnehmers gestellt werden.

Diese Behörden übernehmen dann auch die Auszahlung der Zuschüsse. Im Unterschied dazu werden die als Darlehen gewährten Leistungen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ausgezahlt. Der Arbeitnehmer schließt hierfür einen entsprechenden Vertrag mit der KfW ab.  Grundsätzlich ratsam ist, das Meister-BAföG rechtzeitig zu beantragen.

Der Unterhaltsbeitrag wird zwar frühestens ab Beginn der Maßnahme bewilligt, entscheidend ist aber immer der Monat, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingegangen ist. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Beginnt die Fortbildung also beispielsweise im Mai, der Antrag geht aber erst im Juni ein, wird der Unterhaltsbeitrag ebenfalls erst ab Juni gewährt. Beim Maßnahmebeitrag hingegen reicht es aus, wenn der Antrag dafür mit Ende der Maßnahme beim Amt vorliegt.

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