Auszubildene und Krankmeldung

Was ist erlaubt, wenn man krankgeschrieben ist, und was nicht? 

Hin und wieder erkrankt jeder, ob es nun der Chef, ein Kollege oder der Auszubildende ist. Üblicherweise sucht der Kranke dann seinen Arzt auf und sofern die Erkrankung zur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führt, wird dieser den berühmten gelben Schein ausstellen.

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Wichtig zu wissen ist, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unmittelbar von seiner Erkrankung in Kenntnis setzen muss, die Krankmeldung selbst kann auch noch an den beiden Folgetagen abgegeben werden. 

Nun stellt sich aber vielfach die Frage, was eigentlich erlaubt ist, wenn man krankgeschrieben ist, und was nicht.

Hier dazu die wichtigsten Fragen und Antworten:

1.       Gibt es Regelungen im Krankheitsfall?

Grundsätzlich gibt es keine allgemeinen Richtlinien, denn die Art und die Schwere der Erkrankung entscheiden darüber, welches Verhalten sinnvoll ist.

Prinzipiell gilt aber, dass krankgeschriebene Arbeitsnehmer nichts unternehmen dürfen, was ihre Genesung verzögern oder gar gefährden könnte. Im Zweifel sollte sich der Erkrankte daher am besten an seinen Arzt wenden und dessen Weisungen befolgen.

2.       Muss man im Krankheitsfall zwingend das Bett hüten?

Auch hier gelten wieder die Weisungen des Arztes als maßgeblich. Verordnet dieser Bettruhe, sollte diese auch eingehalten werden, rät dieser aber zu Spaziergängen an der frischen Luft, darf sich der Krankgeschriebene auch im Park aufhalten.

3.       Darf man einkaufen gehen?

Grundsätzlich darf man auch im Krankheitsfall einkaufen gehen, denn schließlich müssen auch kranke Menschen essen. Ausgiebige Shopping-Touren sollten aber besser nicht stattfinden.

4.       Darf man ausgehen?

Ob und in welchem Umfang ein Kranker ausgehen darf, hängt von seiner Erkrankung ab. Grundsätzlich ist das Ausgehen erlaubt, wenn es keinen Einfluss auf die Genesung nimmt.

Hat sich der Kranke beispielsweise den Arm gebrochen, werden ein Kino- oder ein Restaurantbesuch die Heilung nicht beeinträchtigen. Besuche von verrauchten Kneipen bei einer akuten Lungenentzündung sind allerdings tabu.

5.       Ist Sport erlaubt?

Ob Sport erlaubt ist, entscheidet der Arzt. Bei einem Bandscheibenvorfall spricht sicher nichts dagegen, schwimmen zu gehen, Joggen mit Gipsbein hingegen ist eher unsinnig.

6.       Darf man verreisen?

Hier lautet die Antwort eindeutig Nein. Die Zeit der Krankschreibung muss dazu genutzt werden, wieder gesund zu werden und nicht, um in Urlaub zu fahren. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Arzt ausdrücklich einen Ortswechsel verordnet.

7.       Was gilt, wenn es zu Streit mit dem Arbeitgeber kommt?

Wichtigstes Mittel in diesem Fall ist das ärztliche Attest. Hat der Arzt beispielsweise Spaziergänge erlaubt, kann der Arbeitgeber nichts unternehmen, wenn er seinen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung bei einem Stadtbummel erwischt.

Kann der Arbeitgeber jedoch belegen, dass der Arbeitnehmer bewusst gegen die ärztlichen Auflagen verstoßen und dessen Weisungen ignoriert hat, droht nicht nur eine Abmahnung, sondern schlimmstenfalls die Kündigung.

8.       Sind Kontrollen zulässig?

Prinzipiell kann der Arbeitgeber Kontrollen durchführen oder durchführen lassen, wenn er Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers hat. Bestätigen sich seine Zweifel, kann er eine Kündigung aussprechen. Beauftragt er allerdings einen Detektiv, ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, seine Fragen zu beantworten.

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Thema: Was ist erlaubt, wenn man krankgeschrieben ist, und was nicht? 

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