Ratgeber zur Bewerbung um einen Ausbildungsplatz, Teil 2
Ob Handel, Handwerk, kaufmännischer Bereich, Gesundheitswesen oder öffentlicher Dienst: In so gut wie allen Branchen suchen Arbeitgeber nach Nachwuchskräften. Auf der anderen Seite gibt es jedes Jahr rund eine Million Azubis, die ihre berufliche Laufbahn mit einer Ausbildung beginnen. Die Berufsausbildungen starten meist gegen September. Doch die Ausbildungsplätze werden schon eine ganze Zeit vorher ausgeschrieben.
Viele Arbeitgeber veröffentlichen ihre Lehrstellen ungefähr ein Jahr vorher, damit genug Zeit bleibt, um die richtigen Kandidaten zu finden und auszuwählen. Für den künftigen Azubi ist die Bewerbung der erste große Schritt auf dem Weg zum Ausbildungsplatz.
Bleibt aber die Frage, wie die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz geschrieben wird und worauf es dabei ankommt. Dazu haben wir einen zweiteiligen Ratgeber erstellt. In Teil 1 haben wir grundsätzliche Aspekte beleuchtet und uns das Bewerbungsanschreiben näher angeschaut.
Hier ist Teil 2!:
Inhalt
Was zählt beim Lebenslauf?
Das Anschreiben ist ein ausformulierter Text, in dem der Bewerber möglichst aussagekräftig und auf den Punkt gebracht ausführt, warum er diese Lehrstelle möchte und was er dafür mitbringt. Im Unterschied dazu listet der Lebenslauf übersichtlich und in Stichworten den bisherigen Werdegang auf. Diese Form des Lebenslaufs wird tabellarischer Lebenslauf genannt und ist der Standard.
Es gibt zwar auch den ausformulierten Lebenslauf. Er ähnelt einem Aufsatz und hier führt der Bewerber in einem Fließtext aus, was er bisher gemacht gemacht und welche Kenntnisse er hat. Der ausformulierte Lebenslauf ist aber die Ausnahme und der Bewerber sollte diese Form nur dann wählen, wenn sie ausdrücklich verlangt wird.
Das Entscheidende am Lebenslauf ist die übersichtliche Form. Der Personaler sollte die Informationen, die ihn interessieren, auf einen Blick erfassen können. Damit das gelingt, gliedert der Bewerber seine Daten und Angaben in mehrere Kategorien. Jede Kategorie bekommt ihre Überschrift.
Darunter führt der Bewerber auf der linken Seite die zeitlichen Daten oder ein Stichwort und auf der rechten Seite die Beschreibung dazu auf.
Normalerweise gilt als Richtlinie, dass ein Lebenslauf maximal zwei Seiten umfassen sollte. Bei einem Schüler oder jungem Erwachsenen, der sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt, werden die beruflichen Erfahrungen aber ziemlich überschaubar sein.
Deshalb darf der Lebenslauf ruhig auch kürzer ausfallen. Gleichzeitig kann der Bewerber stärker auf Kenntnisse, Fähigkeiten und Interessen eingehen, um den Lebenslauf zu füllen und aufzuzeigen, was den Bewerber ausmacht.
Zu den üblichen Kategorien in einem Lebenslauf bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz gehören diese:
-
persönliche Daten
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schulischer Werdegang
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Berufspraxis, zum Beispiel aus Neben- und Ferienjobs oder Praktika
-
Kenntnisse wie Fremdsprachen oder Computerkenntnisse
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ehrenamtliches Engagement
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Hobbys und Interessen
Wichtig ist, auch den Lebenslauf auf die Lehrstelle und den Arbeitgeber abzustimmen. Dazu sollte sich der Bewerber überlegen, welche Kompetenzen im angestrebten Beruf besonders wichtig sind. Außerdem sollte er die Anforderungen, die in der Stellenanzeige genannt sind, im Hinterkopf haben. Anschließend sollte er versuchen, solche Schlüsselbegriffe in seinen Lebenslauf einzubauen.
Und: Der Lebenslauf endet mit dem aktuellen Datum und einer Unterschrift. Also nicht vergessen!
Welche weiteren Unterlagen gehören zur Bewerbung um einen Ausbildungsplatz?
Das Anschreiben und der Lebenslauf liefern alle wichtigen Infos, die der Arbeitgeber braucht, um sich einen Eindruck vom Bewerber zu verschaffen. Um eine Ausbildung antreten zu können, müssen aber meist auch ein paar formale Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört in erster Linie der Bildungsabschluss.
Je nach Branche und Beruf können dann noch weitere Dinge dazukommen. Möchte der Bewerber zum Beispiel eine Laufbahn als Beamter einschlagen, zählen auch die Staatsbürgerschaft, sein Alter und der Gesundheitszustand.
Aus diesem Grund gehören auf jeden Fall Schulzeugnisse in die Bewerbungsmappe. Hat der Bewerber die Schule schon beendet, fügt er sein Abschlusszeugnis ein. Ist er noch Schüler, bewirbt er sich mit den beiden letzten Schulzeugnissen. Das Abschlusszeugnis reicht er dann erst später nach.
Außerdem sollte der Bewerber Zeugnisse von Jobs und Praktika beilegen, wenn er welche hat. Auch andere Belege für wichtige Qualifikationen sollte er in die Mappe nehmen. Dabei verwendet der Bewerber ausschließlich Kopien. Die Originale bleiben bei ihm. Ob der Arbeitgeber weitere Unterlagen möchte, steht in der Stellenanzeige.
Ein weiterer Bestandteil der Bewerbung kann ein Foto sein. Ein Bewerbungsfoto ist zwar kein Muss, in Deutschland aber üblich. Sein Foto platziert der Bewerber am besten im Lebenslauf neben seinen persönlichen Daten. So ist alles zusammen und nebenbei hat der Bewerber gleich etwas Platz ausgefüllt.
Auf ein Deckblatt sollte der Bewerber im Zweifel verzichten. Bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz ist der Lebenslauf in aller Regel ohnehin nicht besonders umfangreich.
Deshalb ist es nicht notwendig, die Kontaktdaten und das Foto auf eine Extraseite auszulagern. Außerdem mögen viele Personaler das Deckblatt nicht, weil sie es für eine überflüssige Seite halten, die keine neuen Informationen liefert, die nicht auch woanders untergebracht werden könnten.
Was tun, wenn auf die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz eine Absage folgt?
Ist die Bewerbung abgeschickt, heißt es abwarten und Daumen drücken. War die Bewerbung erfolgreich, bekommt der Bewerber eine Einladung. Je nach Ausbildungsbetrieb werden die künftigen Azubis durch ein Vorstellungsgespräch, einen schriftlichen Einstellungstest oder ein Assessment-Center mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen ausgewählt.
Während es im Vorstellungsgespräch hauptsächlich um das persönliche Kennenlernen geht, zielen die Testverfahren darauf ab, die Kenntnisse und Fähigkeiten zu überprüfen, um so die Eignung für den Beruf festzustellen.
Nun kann es aber natürlich sein, dass der Bewerber anstelle einer Einladung eine Absage bekommt. Das ist zwar schade, aber ein Stück weit normal. In den wenigsten Fällen reicht eine Bewerbung aus, um direkt einen Ausbildungsplatz in der Tasche zu haben. Zumal es die verschiedensten Gründe geben kann, warum sich ein Arbeitgeber für einen anderen Azubi entscheidet.
Der Bewerber kann beim Arbeitgeber nachfragen, wieso seine Bewerbung aussortiert wurde. Auf diese Weise weiß er vielleicht, was er beim nächsten Mal anders oder besser machen sollte. Allerdings muss der Arbeitgeber keine Gründe nennen.
Und viele Arbeitgeber werden auch nicht zu tief ins Detail gehen, um nicht gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen. Trotzdem kann es nicht schaden, nach dem einen oder anderen Tipp zu fragen.
Ansonsten muss der Bewerber einfach am Ball bleiben und weiter fleißig Bewerbungen schreiben. In Deutschland werden Fachkräfte gebraucht und gesucht. Die Chancen, eine Lehrstelle zu bekommen, stehen deshalb sehr gut.
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Thema: Ratgeber zur Bewerbung um einen Ausbildungsplatz, Teil 2
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