Freiwilliges Soziales Ökologisches Jahr

Infos zum Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahr  

Ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, kurz FSJ und FÖJ, ist für viele sicher eine interessante Möglichkeit, um wichtige Kompetenzen in den Bereichen Soziales und Personal zu erwerben und so ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern.

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Daneben bietet sich ein FSJ oder FÖJ auch als Alternative zum Zivildienst an.

 

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Infos zum Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr:

•        Die Voraussetzungen.

Ein FSJ oder FÖJ kann jeder absolvieren, der nicht mehr schulpflichtig ist und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Üblicherweise dauert ein FSJ/FÖJ zwölf Monate, allerdings sind auch eine Verkürzung auf sechs Monate oder eine Verlängerung auf 18 Monate möglich.

Im Juni 2008 wurden die Rahmenbedingungen für die Förderung des Jugendfreiwilligendienstes vereinfacht und verbessert, denn während bis dahin unterschiedliche Gesetze und Regelegungen galten, wurden die Bestimmungen für beide Arten des Freiwilligen Jahres nun zusammengefasst.

Außerdem kann der Dienst jetzt individueller gestaltet werden, beispielsweise durch mehrere sechsmonatige Dienste in verschiedenen Bereichen.

•        Die Möglichkeiten.

Ein FSJ/FÖJ kann in unterschiedlichen Einsatzbereichen im In- und Ausland absolviert werden. Für ein FSJ stehen beispielsweise Einrichtungen der Gesundheitspflege, der Kinder- und Jugendhilfe oder der Alten- und Behindertenhilfe zur Verfügung, daneben kann der Dienst in Schulen oder in den Bereichen Kinderbetreuung, Selbsthilfe oder Hospiz stattfinden.

Darüber hinaus stehen Einrichtungen im Zusammenhang mit Kultur, Denkmalpflege oder Sport zur Auswahl.

Das FÖJ ist in vielen Einsatzstellen möglich, die ökologisch ausgerichtete Arbeiten leisten, beispielsweise in Forstämtern, bei Umweltschutzverbänden, in landwirtschaftlichen Betrieben, in Umweltämtern oder bei Vogelschutzwarten.

•        Die Absicherung.

Während des Dienstes ist der gesetzliche Sozialversicherungsschutz gegeben, die Beiträge für die Kranken-, die Arbeitslosen-, die Renten-, die Unfall- und die Pflegeversicherung übernehmen der Träger oder die Einsatzstelle.

Aus rechtlicher Sicht besteht eine ähnliche Stellung wie während der Ausbildung. Während der Dienstzeit wird ein Taschengeld bezahlt.

Zudem sind meist die Unterkunft und die Verpflegung kostenfrei, möglich ist aber auch, diese durch Geldleistungen zu ersetzen.

•        Die Bewerbung.

Um sich für ein FSJ/FÖJ zu bewerben, wendet sich der Interessierte zunächst an die zuständige Anlaufstelle seines Bundeslandes.

Dort erhält er alle benötigen Informationen sowie Kontaktadressen von Trägern, an die er seine Bewerbung schicken kann. In welcher Form und bis zu welchem Datum die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden müssen, legt dabei der jeweilige Träger fest.

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