Mobbing am Arbeitsplatz – was tun?

Mobbing am Arbeitsplatz – was tun? 

Ständige Sticheleien, üble Gerüchte, nur noch sinnlose, teils sogar demütigende Aufgaben oder eine massive Ausgrenzung – manchmal kann der Alltag am Arbeits- oder Ausbildungsplatz zum echten Albtraum werden. Mobbing scheint in Deutschland weit verbreitet zu sein und ist nicht selten Auslöser von psychosomatischen Erkrankungen. Aber niemand muss es sich gefallen lassen, wenn er von seinen Kollegen gezielt schikaniert wird.

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Es ist zwar nicht immer einfach, einen Ausweg aus der Mobbing-Falle zu finden, doch wehren sollte sich das Opfer auf jeden Fall. Aber was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?

Hier die wichtigsten Infos und Tipps dazu in der Übersicht: 

Wann liegt überhaupt Mobbing vor?

Mit den Kollegen oder dem Vorgesetzten kann es immer mal wieder Stress geben. Zudem ist es völlig normal, wenn das Verhältnis zu einigen Kollegen besser ist, während es mit anderen Kollegen nicht ganz so gut klappt. Harmlose Reibereien, ein kleiner Streit oder auch eine schlechte Beurteilung sind aber noch kein Mobbing.

Ein Arbeitnehmer oder Azubi muss es akzeptieren, wenn er auf Fehler hingewiesen wird oder seine Leistungen oder sein Verhalten in gewissem Maß kritisiert werden. Ebenso ist es kein Mobbing, wenn er Arbeiten aufgetragen bekommt, die zwar vielleicht nicht unbedingt anspruchsvoll oder angenehm sind, aber eben erledigt werden müssen.

Mobbing hingegen geht weit über kleinere Meinungsverschiedenheiten oder gelegentliche Streiche hinaus. So wird erst dann von Mobbing gesprochen, wenn das Opfer über einen längeren Zeitraum hinweg gezielt und systematisch schikaniert wird. 

Wie sollte sich das Mobbing-Opfer verhalten?

Die Folgen, die Mobbing haben kann, dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Die ständigen Attacken können nicht nur den Spaß an der Arbeit nehmen, sondern weitaus dramatischere Auswirkungen haben, angefangen bei Bauchschmerzen, Kopfweh und Schlafstörungen über Atemnot und Depressionen bis hin zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit.

Dabei beginnt das Mobbing oft vergleichsweise harmlos und steigert sich dann zunehmend. So kann es beispielsweise sein, dass dem Mobbing-Opfer anfangs immer mal wieder wichtige Nachrichten und Informationen vorenthalten werden. In der nächsten Phase werden ihm Aufgaben übertragen, die sinnlos und eigentlich unnötig sind oder die die anderen nicht machen möchten.

Irgendwann machen dann vielleicht üble Gerüchte die Runde, das Mobbing-Opfer wird diskriminiert, bewusst geschnitten oder komplett ausgegrenzt. Der wichtigste Tipp lautet daher, dass das Mobbing-Opfer frühzeitig reagieren sollte. Wenn es einfach nur abwartet und hofft, dass die Attacken irgendwann wieder aufhören, wird es in den meisten Fällen immer schlimmer werden. Wenn das Mobbing-Opfer weiß, wer für die Schikane verantwortlich ist, sollte es zunächst versuchen, die Situation im direkten Gespräch zu klären.

Spricht das Mobbing-Opfer den oder die Angreifer gezielt an und fragt sie, was das Ganze soll und was sie damit erreichen möchten, genügt das oft schon, um sie aus dem Konzept zu bringen. Mit direkter Gegenwehr rechnen viele Mobber nämlich nicht. Kann oder möchte sich das Mobbing-Opfer der Konfrontation nicht alleine stellen, bringt das Gespräch nichts oder ist die Lage schon zu verfahren, sollte sich das Mobbing-Opfer Hilfe suchen.

Unterstützung kann von anderen Kollegen, dem Betriebsrat oder dem Vorgesetzten kommen. Außerhalb des Betriebs kann sich das Mobbing-Opfer beispielsweise in Foren informieren, sich an eine Mobbing-Selbsthilfegruppe wenden oder eine Mobbing-Beratungsstelle aufsuchen. Außerdem kann das Mobbing-Opfer einen sogenannten Mediator einschalten. Ein Mediator ist ein neutraler Vermittler, der alle Beteiligten an einen Tisch bringt, das Gespräch leitet und dabei hilft, eine dauerhafte Lösung zu finden, mit der alle leben können. 

Ist es sinnvoll, den Vorgesetzten einzuschalten?

Viele Mobbing-Opfer scheuen den Gang zum Vorgesetzten. Sie befürchten, dass dadurch alles noch schlimmer wird, weil sie dann zusätzlich auch noch als Petze dastehen. Oder sie schalten den Vorgesetzten nicht ein, weil sie glauben, dass er ohnehin nichts ändern kann oder wird. Dies ist allerdings genau der falsche Weg. Ein Mobbing-Opfer sollte sich gerade an den direkten Vorgesetzten, den Ausbilder, die Geschäftsleitung oder auch den Betriebsrat wenden.

Der Arbeitgeber hat nämlich eine Fürsorgepflicht. Er ist somit dafür verantwortlich, dass die Gesundheit und die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter geschützt sind. Im Umkehrschluss heißt das, dass der Arbeitgeber sogar von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist, einzugreifen und Abhilfe zu schaffen, wenn er von einem Mobbing-Fall erfährt.

Um das Mobbing zu unterbinden, wird er meist das Gespräch mit dem Angreifer suchen und ihn auf sein Fehlverhalten hinweisen. Ändert sich daraufhin nichts, stehen dem Arbeitgeber mit der Abmahnung, einer Versetzung und sogar der Kündigung weitere mögliche Maßnahmen zur Verfügung. 

Welche Möglichkeiten bleiben dem Mobbing-Opfer außerdem?

Bringen alle Gespräche nichts, schreitet der Arbeitgeber nicht ein oder beteiligt er sich sogar selbst am Mobbing, hat das Mobbing-Opfer die Möglichkeit, die Arbeit zu verweigern. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall weder eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen noch den Lohn, das Gehalt oder die Ausbildungsvergütung verweigern.

Das Mobbing-Opfer sollte dieses Mittel aber wirklich nur dann nutzen, wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten trotz der berechtigten Beschwerde nicht oder nur unzureichend nachgekommen ist. Zudem sollte das Mobbing-Opfer nicht vorschnell aufgeben und den Angreifern so zu einem leichten Sieg verhelfen. Manchmal bleibt als letzter Ausweg aber nur die Bitte um eine Versetzung oder schlimmstenfalls auch die Kündigung.

Wichtig ist dann aber, dass das Mobbing-Opfer zuvor versucht hat, Unterstützung vom Arbeitgeber zu bekommen. Andernfalls droht nämlich eine Sperre von der Arbeitsagentur.

Tipp:

Um sich effektiv wehren zu können, ist es wichtig, dass das Mobbing-Opfer die Schikane belegen kann. Ratsam ist deshalb, eine Art Mobbing-Tagebuch zu führen, in dem die einzelnen Attacken dokumentiert sind. Sollte es später zu einem Gerichtsverfahren kommen, kann diese Dokumentation ein sehr hilfreiches Beweismittel sein.

Musste das Mobbing-Opfer seinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz aufgeben, kann es unter Umständen Ansprüche auf Schadensersatz und auf Schmerzensgeld geltend machen. Je nach Ausmaß der Attacken kann außerdem eine strafrechtliche Verfolgung in Frage kommen.

Mobbing an sich ist zwar kein eigenständiger Straftatbestand, geht aber üblicherweise mit Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung und Nötigung einher. Hierbei handelt es sich um strafbare Handlungen, die zur Anzeige gebracht werden können.

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