Nach der Schule ausbildungssuchend melden – Infos & Tipps
Die Schule ist abgeschlossen, die Sommerferien neigen sich allmählich dem Ende zu, doch ein Ausbildungs- oder Studienplatz ist nicht in Sicht? Dann ist es sehr ratsam, sich bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend zu melden. Denn auf diese Weise kann sich der Schulabgänger einige Vorteile sichern. Welche das sind, wie die Meldung abläuft und worauf es zu achten gilt, erklären wir in den folgenden Infos und Tipps!
Inhalt
Warum ist es sinnvoll, sich nach der Schule ausbildungssuchend zu melden?
Hat der Schulabgänger noch keinen Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden und geht er davon aus, dass er für seine Suche auch noch etwas Zeit brauchen wird, sollte er sich ausbildungssuchend melden. Denn die Meldung ist ein sicherer Nachweis dafür, dass er nicht untätig herumsitzt, sondern sich um eine Lehrstelle bemüht.
Außerdem gibt es noch drei weitere Gründe, die für die Meldung sprechen:
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Anspruch auf Kindergeld
Grundsätzlich bekommen die Eltern bis zum 18. Geburtstag Kindergeld für den Schulabgänger. Voraussetzung ist aber, dass dieser zur Schule geht, eine Ausbildung absolviert oder studiert. Hat er die Schule beendet und findet danach keinen Ausbildungsplatz, erlischt der Kindergeldanspruch.
Weist der Schulabgänger aber nach, dass er sich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht, kann das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag ausgezahlt werden. Und die Meldung als ausbildungssuchend ist so ein Nachweis.
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Anrechnung auf die Wartezeit für die Altersrente
Wenn die Schule gerade vorbei ist, ist die Rente natürlich noch in weiter Ferne. Doch es ist wichtig, sich frühzeitig um das Thema zu kümmern, um sich für das Alter eine solide Rente zu sichern.
Meldet sich der Schulabgänger ausbildungssuchend, erhöht sich die spätere Altersrente zwar nicht. Denn er zahlt keine Beiträge in die Rentenkasse ein. Aber die Zeit, in der er ausbildungssuchend gemeldet ist, wird auf die Wartezeiten angerechnet.
Dadurch fehlen dem Schulabgänger später keine Zeiten, die er braucht, damit er in Rente gehen kann. Die Anrechnung erfolgt, wenn der Schulabgänger mindestens einen Monat lang ausbildungssuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet war.
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Unterstützung bei der Ausbildungssuche
Hat die Suche nach einem Ausbildungsplatz bislang nicht geklappt, kann die Beraterin oder der Berater der Arbeitsagentur möglicherweise weiterhelfen. Gemeinsam wird besprochen, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Das können zum Beispiel Einzelgespräche oder ein Bewerbungstraining sein. Außerdem kann die Arbeitsagentur dem Schulabgänger passende Angebote für Lehrstellen als Vermittlungsvorschläge schicken.
Die Berater der Arbeitsagentur stehen in direktem Austausch mit Unternehmen verschiedenster Branchen. Deshalb sind sie frühzeitig darüber informiert, wo es freie Lehrstellen gibt.
Zumal nicht alle Unternehmen ihre Ausbildungsplätze öffentlich in Stellenangeboten ausschreiben. Dementsprechend können die Berater der Arbeitsagentur nicht nur auf eine größere Auswahl zurückgreifen, sondern auch die Kontakte vermitteln.
Wann sollte die Meldung als ausbildungssuchend erfolgen?
Grundsätzlich sollte sich der Schulabgänger gleich nach dem Abschluss der Schule ausbildungssuchend melden. Das gilt vor allem dann, wenn er davon ausgeht, dass zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Beginn einer Ausbildung mehr als vier Monate liegen werden.
Durch die Meldung erhalten die Eltern weiterhin Kindergeld und der Schulabgänger kann die Hilfe der Arbeitsagentur bei der Suche und bei Bewerbungen in Anspruch nehmen. Außerdem zählt die Zeit, die er auf der Suche ist, später zur Rente.
Findet der Schulabgänger eine Lehrstelle, nimmt er die Meldung einfach wieder zurück. Andernfalls kann er die Meldung verlängern. Sind vier Monate vergangen, kann sich der Schulabgänger aber auch arbeitslos melden. In diesem Fall kann die Arbeitsagentur weitere Maßnahmen anbieten, die beim Start ins Berufsleben helfen.
Wo und wie meldet sich der Schulabgänger ausbildungssuchend?
Möchte sich der Schulabgänger ausbildungssuchend melden, wendet er sich an die örtliche Agentur für Arbeit. Dabei vereinbart er zunächst einen Termin. Das ist online, telefonisch oder persönlich vor Ort möglich.
Die Arbeitsagentur ordnet dem Schulabgänger daraufhin eine Beraterin oder einen Berater zu, die oder der die weitere Suche nach einer Lehrstelle unterstützen wird. Er oder sie setzt sich mit dem Schulabgänger in Verbindung und teilt ihm den Beratungstermin mit.
Die Meldung als ausbildungssuchend kann der Schulabgänger nicht ganz alleine vornehmen. Stattdessen müssen auch seine Eltern ein Formular ausfüllen. Zusätzlich dazu braucht die Arbeitsagentur einen Nachweis, dass die Eltern Kindergeld für den Schulabgänger bekommen.
Auch dafür gibt es ein Formular. Die Formulare kann sich der Schulabgänger bei der Arbeitsagentur aushändigen lassen oder sie online herunterladen und bei einem Beratungstermin mit seiner Betreuerin oder seinem Betreuer abgeben.
Wie lange ist die Meldung gültig?
Die Meldung als ausbildungssuchend ist jeweils drei Monate lang gültig. Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht verfällt, muss die Meldung danach erneuert werden. Hat der Schulabgänger innerhalb von vier Monaten keine Lehrstelle gefunden, kann er sich aber auch arbeitslos melden.
Was die bessere Lösung für ihn ist, bespricht er am besten mit seiner Beraterin oder seinem Berater.
So oder so besteht für den Schulabgänger aber eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, dass er sich nicht einfach zurücklehnen und auf Vermittlungsangebote warten kann.
Stattdessen möchte die Arbeitsagentur sehen, dass er sich aktiv um eine Lehrstelle bemüht. Aus diesem Grund sollte der Schulabgänger dokumentieren, wann er sich bei welchen Unternehmen beworben hat. Eine einfache Tabelle reicht dafür aus.
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Thema: Nach der Schule ausbildungssuchend melden – Infos & Tipps
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