6 Fragen zur Berufsschule während der Ausbildung

6 Fragen zur Berufsschule während der Ausbildung

Mit der Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Der Eintritt ins Berufsleben erfolgt, die Zeit als Schüler ist vorbei. Wobei das strenggenommen so nicht ganz richtig ist. Denn die meisten Ausbildungen hierzulande sind sogenannte duale Ausbildungen. Duale Ausbildung bedeutet, dass der Azubi in seinem Ausbildungsbetrieb und parallel dazu in der Berufsschule ausgebildet wird.

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6 Fragen zur Berufsschule während der Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb lernt er die praktischen Inhalte und arbeitet in seinem Ausbildungsberuf. Die Berufsschule ist für die theoretischen Ausbildungsinhalte zuständig.

Doch wie erfolgt eigentlich die Anmeldung in der Berufsschule? Wie ist der Unterricht gestaffelt? Und was gilt im Krankheitsfall?

Wir beantworten sechs Fragen zur Berufsschule während der Ausbildung!

  1. Wie und bis wann muss sich der Azubi in der Berufsschule anmelden?

Für die Anmeldung in der Berufsschule gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Ausbildungsbetrieb meldet den Azubi in der Berufsschule an, sobald dieser den Ausbildungsvertrag unterschrieben hat.

  2. Der Azubi muss sich mit seinem Ausbildungsvertrag selbst in der Berufsschule anmelden.

In beiden Fällen muss der Azubi also zuerst den Ausbildungsvertrag in der Tasche haben. Ob sich dann sein Ausbildungsbetrieb um die Anmeldung kümmert oder ob sich der Azubi selbst anmelden muss, teilt ihm der Ausbilder rechtzeitig mit.

Freie Wahl hat der Azubi bei der Berufsschule übrigens nicht. Denn in aller Regel arbeitet der Ausbildungsbetrieb mit einer bestimmten Berufsschule zusammen. In dieser Berufsschule muss der Azubi den schulischen Teil seiner Ausbildung absolvieren.

  1. Wann geht der Azubi in die Berufsschule?

Wie der Unterricht in der Berufsschule stattfindet, ist verschieden. Ein Modell ist der Blockunterricht. In diesem Fall arbeitet der Azubi zum Beispiel acht Wochen lang im Ausbildungsbetrieb und geht danach zwei Wochen lang in die Berufsschule.

In der Berufsschulphase steht der Unterricht in Mittelpunkt und der Azubi soll sich darauf konzentrieren, die theoretischen Ausbildungsinhalte zu lernen. Aus diesem Grund muss er während eines Unterrichtsblocks nicht im Ausbildungsbetrieb arbeiten.

Ein anderes Modell teilt die Zeit im Betrieb und in der Berufsschule tageweise auf. Der Azubi hat dabei an einem oder zwei Tagen Berufsschule, zum Beispiel jeden Dienstag ganztags und donnerstags am Vormittag. An den übrigen Tagen ist er im Ausbildungsbetrieb.

Ein drittes Modell sieht vor, dass der Azubi vormittags in der Berufsschule ist und nachmittags im Ausbildungsbetrieb arbeitet. Auf Dauer ist dieses Modell aber anstrengend und schwer zu realisieren. Deshalb kommt es in der Praxis nur selten vor.

  1. Was ist, wenn der Azubi an einem Berufsschultag krank ist?

Wird der Azubi so krank, dass er daheim bleiben muss, muss er sich sowohl in der Berufsschule als auch im Ausbildungsbetrieb krankmelden. Die Krankmeldung in der Berufsschule muss möglichst frühzeitig erfolgen, am besten noch bevor der Unterricht begonnen hat.

Die Krankmeldung im Betrieb kann der Azubi im Laufe des Tages nachholen. Dort muss er dann auch die ärztliche Krankschreibung vorweisen können. Wann der Krankenschein vorliegen muss, kann je nach Betrieb unterschiedlich geregelt sein. Meistens wird er spätestens am dritten Werktag fällig.

Taucht der Azubi einfach nicht in der Berufsschule auf, fehlt er unentschuldigt. Die Fehlzeiten werden notiert und können zum Problem werden, wenn sie sich häufen. Denn dann droht nicht nur Ärger. Im schlimmsten Fall wird der Azubi nicht zu den Prüfungen zugelassen, wenn er zu oft gefehlt hat.

  1. Was ist mit Urlaub während der Berufsschulzeit?

Wie Arbeitnehmer haben auch Azubis Anspruch auf bezahlten Urlaub. Während der Berufsausbildung bewegt sich der Jahresurlaub meist in einem Rahmen zwischen 16 und 31 Tagen.

In der Zeit, in der Unterricht in der Berufsschule ansteht, kann der Azubi allerdings keinen Urlaub nehmen. Das liegt daran, dass er sonst Unterrichtsstoff verpassen würde.

Im Ausbildungsbetrieb kann er die praktischen Inhalte auch nach seinem Urlaub noch lernen. Abläufe und Handgriffe kann ihm der Ausbilder jederzeit zeigen, solche Inhalte sind nicht auf einen bestimmten Tag festgelegt. In der Berufsschule hingegen wird der Lernstoff nicht extra für den Azubi wiederholt.

  1. Ist es möglich, die Dauer der Ausbildung zu verkürzen?

Die Ausbildungsverordnungen sehen für jeden Ausbildungsberuf eine bestimmte Dauer der Lehrzeit vor. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, die Ausbildung zu verkürzen.

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Eine Rolle dabei spielt, mit welchem Schulabschluss der Azubi die Ausbildung antritt. Hat der Azubi die Schule mit Abitur oder einem Fachabitur abgeschlossen, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Daneben ist eine Verkürzung möglich, wenn der Azubi

  • sehr gute Noten in der Berufsschule erzielt und sowohl bei den theoretischen Inhalten als auch im Ausbildungsbetrieb mit guten Leistungen glänzt.

  • bereits eine Ausbildung oder ein Studium in einem verwandten Beruf begonnen hatte und sich dabei wichtige Kenntnisse angeeignet hat.

Je nach Beruf kann die Ausbildung dann um ein halbes oder ein ganzes Jahr verkürzt werden. Die Verkürzung bewirkt, dass der Azubi die Prüfungen früher ablegen kann und dadurch auch den Berufsabschluss schneller in der Tasche hat.

Andersherum ist auch möglich, die Ausbildung zu verlängern. Das ist denkbar, wenn der Azubi zum Beispiel Probleme mit dem Lernstoff in der Berufsschule hat oder sich mit den praktischen Inhalten schwerer tut als gedacht.

Zeichnet sich ab, dass er die Prüfungen nicht bestehen wird, kann er die Lehrzeit in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb ausdehnen.

  1. Gibt es auch Ausbildungen ohne Berufsschule?

Eine rein praktische Berufsausbildung im Betrieb ohne den Besuch einer Berufsschule ist äußerst untypisch. Denn die Berufsschule vermittelt die theoretischen Grundlagen, die für den Beruf notwendig sind. Die verschiedenen Unterrichtsfächer behandeln die Inhalte, die das Fundament für die praktischen Tätigkeiten bilden.

Wer zum Beispiel eine Ausbildung zur Bankkauffrau/zum Bankkaufmann macht, hat in der Berufsschule Fächer wie Rechnungswesen, Kontoführung, Zahlungsverkehr oder Betriebswirtschaftslehre.

Die Inhalte daraus sind im Berufsalltag unverzichtbar. Deshalb ist die Berufsschule ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung, der den praktischen Teil vervollständigt.

Während es praktisch keine Ausbildungen ohne Berufsschule gibt, gibt es andersherum aber Ausbildungen ohne Ausbildungsbetrieb. Das sind die sogenannten schulischen Ausbildungen.

Hier lernt der Azubi ausschließlich an einer Berufsfachschule, eventuell ergänzt durch Praktika. Diese Form der Ausbildung ist vor allem in Gesundheits-, Sozial- und Medienberufen verbreitet.

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Mareike Dietzbach, - Personalerin und Ausbilderin, Simon Schneider, Ausbilder und Bewerbungstrainer und Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, Unternehmerin, Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes zum Thema Ausbildung, Berufe, Praktikum, Berichtsheftführung mit vielen Tipps und Ratgebern für Auszubildene, Schüler und Umschüler, Studenten und Jobsuchende.

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