Schwanger in der Ausbildung: Was jetzt? Teil 2

Schwanger in der Ausbildung: Was jetzt? Teil 2

Den perfekten Zeitpunkt für ein Baby gibt es zwar nicht. In jeder Lebensphase lassen sich Gründe finden, warum eine Schwangerschaft jetzt gut oder weniger gut passt. Doch ausgerechnet während der Berufsausbildung schwanger zu werden, wirft durchaus einige Fragen auf. Die gute Nachricht ist aber, dass die Schwangerschaft weder den Berufswunsch noch die Lehrstelle gefährdet. Denn das Mutterschutzrecht kommt auch schwangeren Azubis zugute.

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Schwanger in der Ausbildung Was jetzt Teil 2

In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir alles Wichtige und Wissenswerte rund um eine Schwangerschaft in der Ausbildung.

Hier ist Teil 2!:

Die Ausbildungsdauer bei Schwangerschaft verlängern oder verkürzen

Fühlt sich die Auszubildende körperlich wohl und fit genug, kann sie an der Abschlussprüfung teilnehmen, obwohl die Mutterschutzfrist läuft und dadurch ein Beschäftigungsverbot besteht.

Zeichnet sich hingegen während der Schwangerschaft ab, dass die Auszubildende öfter fehlen und deshalb die Prüfung vermutlich nicht schaffen wird, kann sie bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Ausbildungszeit beantragen. Wird der Antrag bewilligt, kann sie ihren Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Die Abschlussprüfungen werden alle sechs Monate abgenommen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Ausbildungszeit verlängert wird, gibt es aber nicht. Ausführliche Informationen zur Verlängerung der Ausbildungszeit und der dazugehörige Antrag finden sich auf den Webseiten der IHK.

Andersherum gibt es auch die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer zu verkürzen. Sinnvoll kann das vor allem dann sein, wenn die Entbindung und das Ende der Ausbildung zeitlich fast zusammenfallen.

Für eine Verkürzung kommen zwei Varianten infrage:

  1. Teilzeitausbildung: In besonderen Fällen kann eine Teilzeitausbildung vereinbart werden. Eine Schwangerschaft ist so ein Sonderfall. Gleiches gilt, wenn junge Eltern ihr Kind versorgen und betreuen müssen. Bei einer Teilzeitausbildung bleibt die ursprüngliche Ausbildungsdauer bestehen, die Ausbildungszeit wird aber auf 25 bis 30 Stunden pro Woche gekürzt. Möglich ist außerdem, die wöchentliche Ausbildungszeit auf 20 Stunden zu senken. Dann verlängert sich die Ausbildungsdauer aber um ein halbes Jahr.
  2. Vorzeitige Prüfung: Hat die Auszubildende mindestens die Hälfte der Ausbildung hinter sich und sind ihre Leistungen überdurchschnittlich gut, kann sie beantragen, vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Der Ausbildungsbetrieb muss dafür aber sein Okay geben.

Elternzeit während der Ausbildung

Wird das Kind während der Ausbildung geboren, können die Mutter oder der Vater in Elternzeit gehen. In dieser Zeit ruht das Ausbildungsverhältnis und verlängert sich um die Dauer der Elternzeit. Zusammen haben beide Elternteile Anspruch auf drei Jahre Elternzeit.

Wie sie die 36 Monate unter sich aufteilen und ob sie die vollen drei Jahre ausschöpfen, können sie selbst entscheiden. Die Elternzeit muss auch nicht an einem Stück genommen werden. Stattdessen ist möglich, sie in bis zu vier Abschnitte aufzuteilen.

Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen. Allerdings ruht nicht nur das Ausbildungsverhältnis. Auch die Ausbildungsvergütung wird nicht bezahlt. Gleiches gilt für die Berufsausbildungsbeihilfe. Dafür besteht aber ein Anspruch auf Leistungen wie Elterngeld und Kindergeld.

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Die finanziellen Hilfen

Bei jugendlichen Auszubildenden sind grundsätzlich die Eltern dazu verpflichtet, finanziell für ihre Kinder aufzukommen. Das gilt auch im Fall einer Schwangerschaft.

Zusätzlich dazu stehen Azubis staatliche Hilfen zu:

  • Während der Mutterschutzfrist, also sechs Wochen vor der Geburt und acht oder zwölf Wochen danach, bekommt die Mutter Mutterschaftsgeld. Es entspricht dem durchschnittlichen Nettoverdienst in den drei vergangenen Ausbildungsmonaten. Die Krankenkasse übernimmt 13 Euro pro Tag und damit maximal 403 Euro pro Monat. War die Netto-Ausbildungsvergütung höher, bezuschusst der Ausbildungsbetrieb das Mutterschaftsgeld, um die Differenz auszugleichen.

  • Bezieht die Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe, wird diese auch im Mutterschutz weitergezahlt.

  • Elterngeld steht auch Azubis zu. Setzt die Mutter die Ausbildung in vollem Umfang fort und ändert sich an der Höhe der Ausbildungsvergütung nichts, bekommt sie den Mindestbetrag an Elterngeld. Er beläuft sich auf 300 Euro monatlich.

  • Für ihr Kind bekommt die Auszubildende Kindergeld. Das Kindergeld wird grundsätzlich ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bezahlt, unter bestimmten Umständen kann es bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden.

  • Sind die finanziellen Mittel knapp, springt das Sozialamt mit zusätzlichen Zuwendungen ein. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Mehrbedarfszuschlag nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder um eine einmalige Beihilfe für die Schwangerschaftskleidung und die Babyausstattung handeln.

Schwanger in der Ausbildung Was jetzt Teil 2 (1)

Der Anspruch auf eine Übernahme nach der Ausbildung

Sobald die Abschlussprüfungen erfolgreich abgelegt sind, ist die Ausbildung beendet. Damit endet auch der Ausbildungsvertrag. Denn er war von Anfang an auf die Dauer der Ausbildung befristet.

Ob die Auszubildende in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wird, hängt von den Vereinbarungen mit dem Ausbildungsbetrieb ab.

Gab es die Absprache, dass nach der Ausbildung eine Übernahme in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgt, bleibt der Anspruch auf den Arbeitsplatz bestehen.

Gab es so eine Vereinbarung hingegen nicht, kann der Arbeitgeber die Auszubildende zwar übernehmen, muss es aber nicht. Eine Schwangerschaft ändert nichts an der Situation. Maßgeblich sind allein die getroffenen Vereinbarungen.

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Mareike Dietzbach, - Personalerin und Ausbilderin, Simon Schneider, Ausbilder und Bewerbungstrainer und Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, Unternehmerin, Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes zum Thema Ausbildung, Berufe, Praktikum, Berichtsheftführung mit vielen Tipps und Ratgebern für Auszubildene, Schüler und Umschüler, Studenten und Jobsuchende.

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