7 Fragen zur Krankenversicherung für Azubis, Teil 2

7 Fragen zur Krankenversicherung für Azubis, Teil 2

Mit dem Ende der Schulzeit und dem Beginn der Ausbildung fängt ein neuer Lebensabschnitt an. Der Azubi wird etwas erwachsener und macht einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Doch auf ihn kommen nun auch neue Pflichten zu. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die Krankenversicherung. In den meisten Fällen wird der Azubi bislang zusammen mit seinen Eltern über die Familienversicherung krankenversichert gewesen sein.

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7 Fragen zur Krankenversicherung für Azubis, Teil 2

Während der Ausbildung kann die Familienversicherung aber nicht weiterlaufen. Vielmehr braucht der Azubi jetzt eine eigene Krankenversicherung und muss dazu in aller Regel Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden.

Aber was heißt das genau? Und worauf gilt es bei der Auswahl einer Krankenkasse zu achten? In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir sieben Fragen zur Krankenversicherung für Azubis. Dabei haben wir in Teil 1 geklärt, welche Risiken die Krankenversicherung absichert, wann der Azubi die Krankenversicherung abschließen muss und wie hoch der Beitrag ist.

Hier ist Teil 2!:

  1. Warum lohnt es sich, die verschiedenen Krankenkassen miteinander zu vergleichen?

Der Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Auch beim Leistungskatalog gibt es kaum Unterschiede. Das liegt daran, dass sowohl der Beitragssatz als auch die Pflichtleistungen, die die Krankenkassen erbringen müssen, gesetzlich festgelegt sind. Trotzdem lohnt es sich, sich die Angebote näher anzuschauen.

So kann der Azubi etwas Geld sparen, wenn er die individuellen Zusatzbeiträge vergleicht. Im Jahr 2021 liegt der Zusatzbeitrag im Durchschnitt bei 1,3 Prozent. Allerdings gibt es Krankenkassen, die einen deutlich höheren Zusatzbeitrag erheben, während andere Krankenkassen ohne oder mit einem geringeren Zusatzbeitrag auskommen.

Weil sich der Gesamtbeitrag nach der Höhe des Einkommens berechnet und die Ausbildungsvergütung meist nicht allzu hoch ausfällt, geht es zwar nicht um große Summen. Doch unterm Strich können eben doch ein paar Euro zusammenkommen.

Daneben sollte sich der Azubi über mögliche Bonusmodelle und Wahltarife informieren. Viele Krankenkassen bieten kostenfreie Zusatzleistungen wie beispielsweise Impfungen für Reisen, Akupunktur, die Kostenübernahme bei der Empfängnisverhütung oder Zuschüsse für Sehhilfen an.

Andere Krankenkassen unterstützen die Gesundheit mit Yogakursen, Rückenprogrammen oder Fitnesstrainings. Außerdem belohnen es manche Krankenkassen mit Prämien, wenn der Azubi auf seine Gesundheit achtet, indem er regelmäßig Sport treibt, einen BMI im normalen Bereich hat und nicht raucht.

Teilweise gibt es außerdem einen Bonus, wenn der Azubi zuerst seinen Hausarzt konsultiert, bevor er einen Facharzt aufsucht. Und nicht zuletzt sollte der Azubi nachfragen, ob es spezielle Tarife für Azubis und junge Leute gibt.

  1. Muss sich der Azubi der Krankenkasse des Arbeitgebers anschließen?

Es gibt Unternehmen, in denen alle oder zumindest sehr viele Mitarbeiter bei einer bestimmten Krankenkasse versichert sind. Dann ist möglich, dass dem Azubi geraten wird, ebenfalls Mitglied bei dieser Krankenversicherung zu werden. Die Entscheidung trifft der Azubi aber alleine.

Natürlich kann er der Empfehlung folgen, wenn ihn die Leistungen der Krankenkasse überzeugen. Aber genauso kann sich der Azubi eine andere Krankenkasse aussuchen. Bei der Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Azubi nämlich frei. Nachteile entstehen ihm im Ausbildungsbetrieb dadurch nicht.

  1. Kann der Azubi die Krankenversicherung kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln?

Hat sich der Azubi für eine Krankenkasse entschieden, ist er nicht für immer an seine Wahl gebunden. Wie fast jeden Vertrag kann er auch die Mitgliedschaft in der Krankenkasse kündigen und zu einer anderen Krankenversicherung wechseln. Voraussetzung für eine Kündigung ist aber, dass der Azubi mindestens zwölf Monate lang Mitglied der jeweiligen Krankenkasse war.

Eine längere Mitgliedschaft kann gelten, wenn der Azubi einen Wahltarif abgeschlossen hat. Dann ist nämlich möglich, dass er länger als zwölf Monate an die aktuelle Krankenversicherung gebunden ist.

Erhöht die Krankenversicherung den Zusatzbeitrag, fällt die Wartezeit weg. Der Azubi muss dann also die zwölf Monate nicht abwarten, sondern kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann der Azubi außerordentlich kündigen.

Setzt er seine Ausbildung bei einem anderen Unternehmen fort, kann er sich bei Bedarf nach einer anderen Krankenkasse umschauen. In diesem Fall muss er sich aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Wechsel des Ausbildungsbetriebs für eine neue Krankenversicherung entscheiden.

  1. Was passiert nach dem Ende der Ausbildung mit der Krankenversicherung?

Wird der Azubi nach Abschluss der Ausbildung übernommen, muss er sich nicht mit der Krankenversicherung befassen. Der bisherige Vertrag läuft einfach weiter. Allerdings bezahlt der Azubi als Arbeitnehmer höhere Beiträge.

Denn der Beitragssatz wird ja prozentual erhoben und weil das Arbeitseinkommen höher ist als die Ausbildungsvergütung, steigt auch der Betrag, der für die Krankenversicherung vom Einkommen abgezogen wird.

Wechselt der Azubi nach der Ausbildung zu einem anderen Arbeitgeber, bleibt die Krankenversicherung ebenfalls bestehen. Als Mitarbeiter muss der Azubi seinem neuen Arbeitgeber lediglich mitteilen, wo er krankenversichert ist.

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Bricht der Azubi seine Ausbildung ab und hat er schon einen neuen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag in der Tasche, kann er die Krankenversicherung einfach fortführen. Ist er zunächst ohne Beschäftigung, kann er hingegen in die Familienversicherung zurückkehren.

Möglich ist das, solange der Azubi noch keine 23 Jahre alt ist. Entscheidet er sich für eine schulische Ausbildung oder ein Studium, kann er bis zum 25. Lebensjahr in die Familienversicherung aufgenommen werden. Seine Eltern müssen dafür einen entsprechenden Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen.

Hat der Azubi in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die Arbeitslosengeldversicherung eingezahlt, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld. In diesem Fall bleibt er bei seiner bisherigen Krankenkasse versichert und die Arbeitsagentur übernimmt die Beiträge.

Wichtig ist aber, dass der Azubi die Arbeitsagentur umgehend informiert, wenn er nach der Ausbildung nicht übernommen wird oder die Ausbildung abbrechen will. Andernfalls riskiert er eine Sperre beim Arbeitslosengeldbezug.

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Mareike Dietzbach, - Personalerin und Ausbilderin, Simon Schneider, Ausbilder und Bewerbungstrainer und Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, Unternehmerin, Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes zum Thema Ausbildung, Berufe, Praktikum, Berichtsheftführung mit vielen Tipps und Ratgebern für Auszubildene, Schüler und Umschüler, Studenten und Jobsuchende.

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