7 Fragen zur Krankenversicherung für Azubis, Teil 1

7 Fragen zur Krankenversicherung für Azubis, Teil 1

Die Schulzeit ist vorbei und mit dem Beginn der Ausbildung startet der Azubi in einen ganz neuen Lebensabschnitt. Er wird ein Stück erwachsener und unabhängiger. Doch die Unabhängigkeit bringt auch neue Pflichten mit sich. Das betrifft unter anderem die Krankenversicherung. Bisher war der Azubi vermutlich über ein Elternteil im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert.

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7 Fragen zur Krankenversicherung für Azubis, Teil 1

Die Familienversicherung kann während der Ausbildung aber nicht fortgeführt werden. Stattdessen braucht der Azubi seine eigene Krankenversicherung. Und in aller Regel muss er dabei Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden.

Bei der Berufsausbildung handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen, zu denen neben der Krankenversicherung zum Beispiel auch die Pflege- und die Arbeitslosengeldversicherung gehören, richtet sich nach der Höhe des Einkommens.

Weil die Ausbildungsvergütung noch nicht besonders hoch ist, fallen die Beiträge ebenfalls vergleichsweise gering aus. Trotzdem sollte der Azubi vergleichen, um die Krankenkasse zu finden, die am besten zu ihm passt.

In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir sieben Fragen zur Krankenversicherung für Azubis!:

  1. Welche Risiken sichert die Krankenversicherung ab?

Wie der Name schon andeutet, springt die Krankenversicherung ein, wenn es um Erkrankungen geht. Sie übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, medizinische Maßnahmen im Krankenhaus und Medikamente, die notwendig sind, um den Gesundheitszustand des Azubis wiederherzustellen und zu erhalten.

Auch präventive Maßnahmen wie zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen und Routine-Checks sind in den Leistungen eingeschlossen. Allerdings muss der Azubi zum Teil Zuzahlungen leisten.

Fällt der Azubi längere Zeit krankheitsbedingt aus, bezahlt seine Krankenkasse Krankengeld. In den ersten sechs Wochen der Erkrankung ist der Arbeitgeber für die Weiterzahlung des Entgelts zuständig. Ist der Azubi danach noch immer krank, springt ab der siebten Woche die Krankenkasse ein.

Der Leistungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung ist weitestgehend gleich. Im Sozialgesetzbuch V ist der Leistungskatalog nämlich festgelegt. Allerdings schreibt der Gesetzgeber nur die Pflichtleistungen vor.

Und viele Krankenkassen haben die Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 zum Anlass genommen, um ihren Leistungskatalog zu erweitern. Deshalb gibt es bei einigen Krankenkassen Zusatzleistungen wie Akupunktur oder einen erweiterten Schutz bei Auslandsreisen, andere Krankenkassen arbeiten mit Bonusprogrammen.

  1. Wann muss der Azubi seine Krankenversicherung abschließen?

Der Ausbildungsbetrieb braucht die Info, wo der Azubi krankenversichert ist. Denn als Arbeitgeber behält er die Beiträge vom Entgelt ein und führt sie zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Krankenkasse ab.

Bei welcher gesetzlichen Krankenkasse der Azubi versichert sein möchte, kann er selbst entscheiden. Allerdings kann er sich mit der Auswahl nicht ewig Zeit lassen. Spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung muss der Ausbildungsbetrieb den Azubi anmelden.

Die Anmeldung erfolgt in diesem Fall rückwirkend, denn die Pflicht zur Krankenversicherung besteht ab dem ersten Ausbildungstag. Nennt der Azubi dem Ausbildungsbetrieb keine Krankenkasse, wird der Arbeitgeber den Azubi bei der Krankenkasse anmelden, bei der der Azubi bisher versichert war.

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In Deutschland gibt es verschiedene Formen von gesetzlichen Krankenkassen, nämlich

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK),

  • Betriebskrankenkassen (BKK),

  • Innungskrankenkassen (IKK) und

  • Ersatzkrankenkassen (EK).

Die Form der Krankenkasse wird für den Azubi aber kaum einen Unterschied machen. Früher war es so, dass die Krankenkassen nur für bestimmte Arbeitnehmergruppen vorgesehen waren. Nur wer zum Beispiel der jeweiligen Innung angehörte, konnte sich in einer Innungskrankenkasse versichern. Doch inzwischen stehen fast alle Krankenkassen allen Arbeitnehmern offen.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen und die größeren Ersatzkrankenkassen haben meist sehr viele Mitglieder und bieten oft ein recht breites Spektrum an Zusatzleistungen an. Viele Betriebs- und Innungskrankenkassen sind kleiner und punkten mit einer persönlicheren Betreuung.

  1. Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung?

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist einheitlich geregelt und beläuft sich auf 14,6 Prozent (Stand 2021). Diese 14,6 Prozent werden vom Bruttolohn berechnet. Dabei teilen sich der Azubi und sein Ausbildungsbetrieb als Arbeitgeber den Beitrag zur Hälfte.

Der Azubi zahlt also 7,3 Prozent von seinem Brutto-Entgelt als Beitrag für die Krankenversicherung und der Arbeitgeber übernimmt die anderen 7,3 Prozent.

Alle Krankenkassenbeiträge fließen in einen Gesundheitsfonds und werden von dort aus an die Krankenkassen verteilt. Wie viel Geld eine Krankenkasse bekommt, hängt unter anderem davon ab, wie viele Mitglieder sie hat. Auch für Versicherte mit bestimmten Erkrankungen werden höhere Beträge gewährt, damit die Krankenkasse die medizinische Versorgung sicherstellen kann.

Reicht der Krankenkasse das Geld nicht aus, das sie aus dem Fonds bekommt, kann sie einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der Zusatzbeitrag ist deshalb individuell, weil jede Krankenkasse selbst entscheidet, ob und in welcher Höhe sie ihn erhebt.

Es gibt nur sehr wenige Krankenkassen, die keinen Zusatzbeitrag verlangen. Und im Jahr 2021 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,3 Prozent. Auch diesen Betrag teilen sich der Azubi und der Arbeitgeber zur Hälfte.

Erhebt die Krankenversicherung des Azubis zum Beispiel einen Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent, beläuft sich der Gesamtbeitrag für die Krankenversicherung also auf 14,6 Prozent + 1,2 Prozent = 15,8 Prozent. Davon übernehmen der Azubi und der Ausbildungsbetrieb jeweils 7,9 Prozent.

Erwirtschaftet die Krankenkasse Überschüsse, kann sie diese an ihre Mitglieder auszahlen. Das kommt in der Praxis aber eher selten vor. Dafür bieten einige Krankenkassen die Möglichkeit, an Bonusprogrammen teilzunehmen, die mit Prämien belohnt werden.

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Mareike Dietzbach, - Personalerin und Ausbilderin, Simon Schneider, Ausbilder und Bewerbungstrainer und Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, Unternehmerin, Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes zum Thema Ausbildung, Berufe, Praktikum, Berichtsheftführung mit vielen Tipps und Ratgebern für Auszubildene, Schüler und Umschüler, Studenten und Jobsuchende.

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