Ausbilder im Betrieb werden – die Voraussetzungen
Der Arbeitsmarkt wandelt sich stetig. Die Berufsbilder entwickeln sich weiter, die Anforderungen an Azubis und Mitarbeiter verändern sich und im Recruiting tauchen regelmäßig neue Trends auf. Trotzdem ist die klassische Berufsausbildung nach wie vor ein echter Dauerbrenner für den Einstieg ins Berufsleben. Dabei ist dieses Modell keineswegs veraltet. Ganz im Gegenteil hast du für deine berufliche Karriere keine Nachteile, wenn du anstelle eines Studiums eine Ausbildung gemacht hast, sondern vielmehr ein solides Fundament.
Zumal du viele Berufe ohnehin nur im Rahmen einer Ausbildung erlernen kannst. Vor allem im Handwerk ist das oft der Fall.
Hast du deinen Berufsabschluss in der Tasche und bereits Berufserfahrung gesammelt, kannst du in deinem Betrieb auch selbst als Ausbilder tätig werden und auf diese Weise die Nachwuchskräfte auf ihrem Weg ins Arbeitsleben begleiten. Dazu musst du aber einige Anforderungen erfüllen.
Wir erklären, wie du zum Ausbilder wirst!:
Inhalt
Ausbilder im Betrieb werden – die Voraussetzungen
Damit du als Ausbilder in einem Betrieb tätig werden kannst, musst du bestimmten Vorgaben und Anforderungen gerecht werden. Die Regelungen und Abläufe für die Anerkennung als Ausbilder sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert. Je nach Beruf und Betrieb können sich die Voraussetzungen zwar etwas voneinander unterscheiden.
Grundsätzlich gelten aber diese Bedingungen:
Fachliche und persönliche Eignung
Als Ausbilder musst du gemäß §§ 28 BBiG ff. sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung mitbringen. Fachliche Eignung im Sinne des Gesetzes meint, dass du beruflich und arbeitspädagogisch über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügst, um die Ausbildungsinhalte vermitteln zu können.
Das setzt voraus, dass du selbst eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in dem Beruf hast. Außerdem musst du in aller Regel mehrere Jahre lang praktische Berufserfahrung gesammelt haben.
Mit persönlicher Eignung ist in erster Linie gemeint, dass es keine Sachverhalte gibt, die dagegen sprechen, dass du eng mit Jugendlichen zusammenarbeitest.
Das wäre der Fall, wenn du zum Beispiel in der Vergangenheit mehrfach gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hättest oder wegen einschlägiger Straftaten vorbestraft wärest.
AdA-Schein
Das Kürzel AdA steht für Ausbildung der Ausbilder. Dahinter verbirgt sich ein Lehrgang, den die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern anbieten.
In dem Lehrgang eignest du dir pädagogisches und rechtliches Wissen an, das du brauchst, um Azubis zu betreuen, ihnen die Ausbildungsinhalte zu vermitteln und sie generell durch die Ausbildung zu begleiten.
Der Lehrgang endet mit einer Ausbildereignungsprüfung. Hast du die Prüfung erfolgreich abgelegt, bekommst du den AdA-Schein als Zertifikat. Damit hast du einen offiziellen Nachweis dafür, dass du als Ausbilder geeignet bist und tätig werden kannst.
Allein der Ausbilderschein reicht aber noch nicht ganz.
Stattdessen musst du dich noch in die Ausbildereignungsliste der zuständigen Kammer eintragen lassen. Das ist aber letztlich nur eine Formsache.
Geeignete Ausbildungsstätte
Auch der Betrieb muss als Ausbildungsstätte geeignet sein. Das ist in § 27 BBiG festgelegt. Demnach muss der Betrieb zum Beispiel so ausgestattet sein, dass die Berufsausbildung dort überhaupt stattfinden kann.
Neben der Art und der Einrichtung der Betriebsstätte spielt außerdem die Anzahl der Fachkräfte, die in der Firma arbeiten, eine Rolle.
Als Ausbilder tätig werden
Als Ausbilder hast du die Aufgabe, einen oder mehrere Azubis während der gesamten Ausbildungsdauer zu betreuen. Dabei stehst du ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, leitest sie bei praktischen Arbeiten an und vermittelst ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie im Beruf brauchen.
Maßgeblich dabei sind die Ausbildungsinhalte, die sich aus der jeweiligen Ausbildungsordnung ergeben.
Aber als Ausbilder übernimmst du nicht nur die Funktion als Ansprechpartner, Betreuer und Lehrer.
Vielmehr bist du auch dafür zuständig,
- die Azubis charakterlich zu fördern und zu motivieren.
- die Aufsichts- und Fürsorgepflicht wahrzunehmen.
- zu überwachen, dass die Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung eingehalten werden.
- die Leistungen der Azubis zu beurteilen und zu bewerten.
- die Berichtshefte zu kontrollieren.
Unterm Strich trägst du durch deine Arbeit also dazu bei, dass die Azubis bestmöglich auf das Arbeitsleben in ihrem Beruf vorbereitet sind und die Lehre erfolgreich abschließen können.
Dazu gehört übrigens auch, dass du dich als Ausbilder regelmäßig fortbildest, damit dein Fachwissen aktuell bleibt und du in pädagogischen und rechtlichen Fragen auf dem Laufenden bist.
Ausbilder im Betrieb werden – Fazit
Du musst einige Anforderungen erfüllen und etwas Arbeit und Zeit investieren, wenn du Ausbilder werden willst. Mit der richtigen Vorbereitung und genug Motivation ist der Weg aber gut zu bewerkstelligen.
Den AdA-Schein zu machen, lohnt sich nicht nur, weil du so deinem Betrieb dabei helfen kannst, für den notwendigen Nachschub an Arbeitskräften zu sorgen. Auch finanziell profitierst du. Denn als Ausbilder bezahlt dir dein Arbeitgeber eine monatliche Zusatzvergütung.
Hinzu kommt, dass du selbst über die neuesten Entwicklungen in deinem Beruf informiert bleibst, dein eigenes Fachwissen vertiefst und frühzeitig über Trends Bescheid weißt.
Gleichzeitig baust du deine pädagogischen und rechtlichen Kenntnisse stetig aus. Das kommt dir zugute, um dich als qualifizierte Fachkraft zu positionieren.
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