Die wichtigsten Infos zum Aufstiegs-BAföG

Die wichtigsten Infos zum Aufstiegs-BAföG

Wenn vom BAföG die Rede ist, denken die meisten im ersten Moment an die Förderung, die während eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung gewährt werden kann. Doch auch für den Erwerb eines Berufsabschlusses kann BAföG in Anspruch genommen werden.

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Hier die wichtigsten Infos dazu:

Der Staat unterstützt nicht nur Studenten und Azubis, die eine schulische Ausbildung absolvieren, mit einer Ausbildungsförderung. Auch diejenigen, die einen bestimmten Berufsabschluss erlangen möchten, können von Fördermitteln profitieren.

Bisher war die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen als Meister-BAföG bekannt. Jetzt heißt die Förderung Aufstiegs-BAföG. Und seit August 2016 gelten neben dem neuen Namen auch ein paar veränderte Regeln. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Infos zum Aufstiegs-BAföG nach den neuen Regelungen zusammen.

 

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Die Bezeichnung Aufstiegs-BAföG steht für eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG. Mit dem BAföG, das beispielsweise Studenten als Ausbildungsförderung bekommen können, hat das Aufstiegs-BAföG aber nichts zu tun. Denn beide Förderungen basieren auf jeweils eigenen, voneinander unabhängigen Rechtsgrundlagen.

Durch das Aufstiegs-BAföG unterstützt der Gesetzgeber Maßnahmen, die auf einen von über 700 verschiedenen Fortbildungsabschlüssen vorbereiten. Dabei muss es sich bei diesem Fortbildungsabschluss aber nicht zwangsläufig um einen Meistertitel handeln. Auch Fortbildungsmaßnahmen, die beispielsweise auf den Fachwirt, den Techniker oder den Abschluss als Erzieher vorbereiten, werden gefördert.

Ob die Fortbildung bei einem öffentlichen oder einem privaten Träger stattfindet und ob sie in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert wird, spielt mit Blick auf die Förderung keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr, dass der angestrebte Berufsabschluss vom Niveau her höherwertig ist als ein Abschluss als Facharbeiter, Geselle oder Gehilfe oder als ein Abschluss an einer Berufsfachschule.

Außerdem muss die Fortbildung auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung gemäß Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder auf einen gleichwertigen Abschluss vorbereiten.

 

Wer kann das Aufstiegs-BAföG nutzen?

Grundsätzlich kann die Förderung immer dann in Anspruch genommen werden, wenn der Lernende die Voraussetzungen, die für eine Zulassung zur jeweiligen Fortbildung und Prüfung gelten, erfüllt.

Seit August 2016 kann außerdem auch ein Lernender, der sein Studium abgebrochen oder nach seinem Abitur keine Erstausbildung absolviert und abgeschlossen hat, das Aufstiegs-BAföG bekommen. Voraussetzung in diesem Fall ist aber, dass der Lernende Berufspraxis mitbringt und die Prüfungsordnung für den angestrebten Abschluss keine abgeschlossene Berufsausbildung erfordert.

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Hat der Lernende bereits ein Studium mit dem Bachelor abgeschossen und möchte er nun einen Berufsabschluss erwerben, kann er für die Fortbildung ebenfalls Aufstiegs-BAföG erhalten. Bestimmte Altersgrenzen gibt es bei der Vergabe der Förderung nicht.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Das Aufstiegs-BAföG setzt sich aus einem Beitrag zu den Fortbildungskosten und aus einem Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen zusammen. Dabei gliedert sich die Förderung anteilig in ein zinsgünstiges KfW-Darlehen und anteilig in Zuschüsse, die der Lernende nicht zurückzahlen muss.

Der Beitrag zum Lebensunterhalt wird in Abhängigkeit vom Einkommen gewährt. Seit August 2016 beläuft sich der Basisunterhaltsbetrag bei einer Fortbildung in Vollzeit auf 708 Euro monatlich. Zusätzlich dazu gibt es einen Erhöhungsbetrag von monatlich 60 Euro für den Lernenden. Dabei setzt sich der Bedarfssatz wie folgt zusammen:

 

Grundbedarf 372 €
Wohnbedarf 250 €
Zuschlag Krankenversicherung 71 €
Zuschlag Pflegeversicherung 15 €
Erhöhungsbetrag für den Lernenden 60 €
Gesamt 768 €

Ist der Lernende verheiratet oder lebt er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kommen für den Partner 235 Euro monatlich dazu. Hat der Lernende Kinder, erhöht sich die Förderung um weitere 235 Euro pro Kind. Der Beitrag zu den Unterhaltskosten wird für den Lernenden bis maximal 333 Euro als Zuschuss gewährt.

Bei den Zuschlägen für den Partner und die Kinder beläuft sich der Zuschussanteil auf bis zu 50 bzw. 55 Prozent. Ist der Lernende alleinerziehend oder hat er ein behindertes Kind, beteiligt sich der Gesetzgeber mit 130 Euro monatlich je Kind an den Kinderbetreuungskosten. Allerdings werden bei der Berechnung der Förderung und der Zuschussanteile das vorhandene Vermögen und das Einkommen berücksichtigt.

Unabhängig vom Einkommen und Vermögen werden die Fortbildungs- und Prüfungskosten mit bis zu 15.000 Euro gefördert. 40 Prozent der Förderung werden als Zuschuss gewährt, den Rest kann der Lernende über ein zinsgünstiges KfW-Darlehen finanzieren. Für die Materialkosten für das Meisterprüfungsstück kann der Lernende eine Förderung von bis zu 2.000 Euro erhalten. Auch hier werden 40 Prozent der Förderung als Zuschuss gewährt.

Wie hoch die Unterstützung ausfällt, mit der der Lernende pro Monat rechnen kann, und wie sich die Anteile an Zuschüssen und Darlehen verteilen, kann der Lernende über den Online-Rechner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ermitteln.

 

Wo und wie muss das Aufstiegs-BAföG beantragt werden?

Je nach Bundesland sind unterschiedliche Stellen für das Aufstiegs-BAföG zuständig. Zudem muss der Antrag teils mittels Formular in Papierform und teils als Online-Antrag gestellt werden.

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Eine Übersicht mit den zuständigen Behörden, die Antragsformulare und die Links für eine Online-Beantragung sowie viele weitere Infos rund ums Aufstiegs-BAföG findet der Lernende auf den Seiten des Bildungsministeriums.

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Mareike Dietzbach, - Personalerin und Ausbilderin, Simon Schneider, Ausbilder und Bewerbungstrainer und Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, Unternehmerin, Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes zum Thema Ausbildung, Berufe, Praktikum, Berichtsheftführung mit vielen Tipps und Ratgebern für Auszubildene, Schüler und Umschüler, Studenten und Jobsuchende.

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