Auslandspraktikum während der Ausbildung – Infos und Tipps

Auslandspraktikum während der Ausbildung – Infos und Tipps

Unter Studenten ist es nicht ungewöhnlich, für ein Semester ins Ausland zu gehen. Im Unterschied dazu absolvieren Azubis eher selten ein Auslandspraktikum während der Ausbildung. Dabei kann sich so ein Praktikum sehr lohnen, sowohl für die berufliche Karriere als auch für die persönliche Entwicklung.

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Auslandspraktikum während der Ausbildung - Infos und Tipps

Nur wie geht der Azubi ein Auslandspraktikum am besten an? Hier sind Infos und Tipps!:

Ist ein Auslandspraktikum während der Ausbildung überhaupt möglich?

Ein Auslandspraktikum ist kein Bestandteil, der standardmäßig bei einer Berufsausbildung vorgesehen ist. Deshalb hat der Azubi auch keinen Rechtsanspruch darauf, für ein Praktikum ins Ausland zu gehen.

Allerdings erlaubt das Berufsbildungsgesetz ein Auslandspraktikum. In Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb kann der Azubi daher ein Praktikum im Ausland absolvieren.

Wie lange darf das Auslandspraktikum dauern?

Das Berufsausbildungsgesetz sieht vor, dass ein Auslandspraktikum höchstens ein Viertel der gesamten Ausbildungsdauer einnehmen darf.

Ist in der Ausbildungsordnung beispielsweise regulär eine Ausbildungsdauer von drei Jahren vorgesehen, kann er Azubi also maximal neun Monate als Praktikant im Ausland verbringen. Bei einem zweijährigen Ausbildungsberuf wären es sechs Monate.

Dabei muss der Azubi den Auslandsaufenthalt schriftlich mit seinem Ausbildungsbetrieb vereinbaren. Das kann schon im Rahmen des Ausbildungsvertrags erfolgen oder eben nachträglich im Verlauf der Ausbildung geschehen. Die Vereinbarung muss dann auch der Kammer, die für die Ausbildung zuständig ist, vorgelegt werden.

Dauert das Auslandspraktikum länger als vier Wochen, wird es außerdem notwendig, einen gesonderten Ausbildungsplan zu erstellen. Auf diese Weise soll gewährleistet sein, dass der Azubi trotz des Auslandspraktikums keine wichtigen Ausbildungsinhalte verpasst.

Wie kann der Azubi sein Auslandspraktikum organisieren?

Wie schon erwähnt, kann der Azubi nicht einfach so ins Ausland gehen. Denn auch während des Auslandspraktikums läuft sein Ausbildungsverhältnis ganz normal weiter.

Deshalb muss der Ausbildungsbetrieb mit dem Praktikum einverstanden sein. Um das Auslandspraktikum zu organisieren, gibt es dann mehrere Möglichkeiten:

Über die zuständige Berufskammer

Die für die Ausbildungen zuständigen Kammern sind daran interessiert, dass Azubis möglichst gut ausgebildet werden. Außerdem machen sie sich für die Interessen der einzelnen Berufsgruppen stark. Deshalb organisieren sie auch Auslandsaufenthalte.

Dabei werden die Azubis oft in kleinen Gruppen ins Ausland geschickt. Und neben den Praktikantenstellen kümmern sich die Kammern häufig auch um die Unterkunft und ein Freizeitprogramm.

Der große Vorteil für den Azubi ist, dass er sich so vor Ort um das Organisatorische nicht mehr kümmern muss, sondern sich ganz auf sein Praktikum konzentrieren kann.

Über die Berufsschule

Viele Berufsschulen pflegen Freundschaften mit Partnerschulen im Ausland. Über diese Verbindungen werden auch Schüleraustausche und Auslandspraktika organisiert.

Oft reisen die Azubis dann in kleineren Gruppen ins Ausland. Teilweise unterstützen die Berufsschulen die Azubis zudem bei der Suche nach einer Unterkunft.

Über den Ausbildungsbetrieb

Vor allem größere Unternehmen haben oft Filialen im Ausland. An einem dieser Standorte kann der Azubi vielleicht ein Praktikum absolvieren. Manchmal arbeiten Firmen auch eng mit befreundeten Betrieben zusammen. Dann besteht mitunter die Möglichkeit, eine Art Azubi-Austausch für ein Praktikum zu organisieren.

Was die Reise und die Unterkunft vor Ort angeht, muss sich der Azubi aber meist selbst um alles kümmern.

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In Eigenregie

Natürlich kann sich der Azubi auch selbst auf die Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland machen. Wichtig ist dann nur, dass er sich eine Stelle sucht, die inhaltlich zu seiner Berufsausbildung passt. Denn das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass der Aufenthalt im Ausland dem Ausbildungsziel dienen muss.

Das bedeutet, dass die Inhalte, die der Azubi im Ausland lernt, ungefähr mit dem übereinstimmen müssen, was er in seinem Ausbildungsbetrieb in Deutschland lernt. Ist das nicht der Fall, wird das Praktikum nicht als Teil der Berufsausbildung anerkannt.

Neben dem Praktikumsplatz muss der Azubi dann natürlich auch noch alles andere selbst organisieren. Also zum Beispiel die An- und Abreise, die Unterkunft und die Verpflegung.

Nur die Berufsschule kann der Azubi außen vor lassen. Denn während seines Auslandspraktikums gilt keine Berufsschulpflicht. Der Azubi muss sich für die Zeit im Ausland lediglich an der heimischen Berufsschule beurlauben lassen.

Möglich ist so eine Beurlaubung für maximal neun Monate.

Aber: Nach seiner Rückkehr muss der Azubi den versäumten Lernstoff eigenständig nachholen.

Wie sieht es mit den Finanzen während des Auslandspraktikums aus?

In der Zeit, in der der Azubi sein Praktikum im Ausland macht, läuft das Ausbildungsverhältnis wie bisher weiter. Es wird also nicht unterbrochen. Und aus diesem Grund bekommt der Azubi auch sein Lehrlingsgehalt weiterhin von seinem deutschen Ausbildungsbetrieb.

Trotzdem entstehen Kosten. Schließlich muss der Azubi irgendwie ins Ausland kommen, dort wohnen, sich verpflegen und die sonstigen Ausgaben finanzieren. Reicht seine Ausbildungsvergütung dafür nicht aus, kann er ein Stipendium beantragen.

So gibt es zum Beispiel Erasmus+. Dieses Programm ist von der EU aufgelegt und sieht Zuschüsse vor, die der Azubi für die Reise, die Unterkunft und Verpflegung, einen Sprachkurs oder auch ein Visum verwenden kann. Je nach Zielland kann ein Praktikum dabei mit bis zu 520 Euro gefördert werden.

Allerdings kann der Azubi die Förderung nicht selbst beantragen. Vielmehr muss das der Ausbildungsbetrieb, die Berufsschule, die Berufskammer oder eine andere Einrichtung übernehmen.

Und das Geld wird dann auch an den Antragssteller ausgezahlt. Dieser wiederum kann damit die notwendigen Dinge organisieren und bezahlen – oder das Geld an den Azubi weiterleiten.

Und noch etwas:

Weil der Azubi während des Auslandspraktikums Azubi bei seinem deutschen Ausbildungsbetrieb bleibt, ändert sich an seinem steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Status grundsätzlich nichts.

Trotzdem müssen auch die Gesetze des ausländischen Staates berücksichtigt werden. Deshalb muss die Krankenkasse überprüfen, ob der Azubi auch im Ausland den vollen Schutz von Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung hat. Oft wird das der Fall sein.

Trotzdem sollte der Azubi über eine Zusatzversicherung nachdenken. Denn wenn er krank wird, kann sie sehr hilfreich sein.

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Mareike Dietzbach, - Personalerin und Ausbilderin, Simon Schneider, Ausbilder und Bewerbungstrainer und Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, Unternehmerin, Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes zum Thema Ausbildung, Berufe, Praktikum, Berichtsheftführung mit vielen Tipps und Ratgebern für Auszubildene, Schüler und Umschüler, Studenten und Jobsuchende.

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