Die 8 wichtigsten Punkte im Ausbildungsvertrag

Die 8 wichtigsten Punkte im Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag bildet die Grundlage für das Ausbildungsverhältnis. Doch was steht da eigentlich drin? Hier die 8 wichtigsten Punkte im Ausbildungsvertrag in der Übersicht!

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Mit der Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Der Azubi steigt so richtig ins Berufsleben ein und legt gleichzeitig den Grundstein für seine berufliche Zukunft. Die Rahmenbedingungen für die Ausbildung wiederum hält der Ausbildungsvertrag fest.

Er beinhaltet alle Rechte, Pflichten und sonstigen Vereinbarungen, die mit Blick auf die Ausbildung eine Rolle spielen. Wenn der Azubi zum ersten Mal einen richtigen Vertrag vor sich hat, wird es ihm aber mitunter gar nicht so leicht fallen, den Vertrag nachzuvollziehen und zu prüfen.

Die folgende Übersicht nennt deshalb die wichtigsten Punkte, die ihm Ausbildungsvertrag stehen und auf die der Azubi besonders achten sollte:

 

Punkt 1: die Pflichten vom Ausbildungsbetrieb und vom Azubi

Die wesentliche Pflicht des Ausbildungsbetriebs besteht darin, alles Notwendige zu unternehmen, damit der Azubi seine Ausbildung erfolgreich absolviert und abschließt. Dafür werden verschiedene Vereinbarungen getroffen und vertraglich festgehalten.

Diese Vereinbarungen beziehen sich unter anderem auf den Ablauf der Ausbildung, die erforderlichen Ausbildungsmittel und die Ausstattung des Azubis beispielsweise mit Arbeitskleidung. Auch die Anmeldung des Ausbildungsverhältnisses und die Teilnahme an den Prüfungen werden in den Ausbildungsvertrag aufgenommen.

Neben den Regelungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung betreffen, verpflichtet sich das Unternehmen dazu, den Azubi für den Besuch der Berufsschule und die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Außerdem versichert der Ausbildungsbetrieb, dass der Azubi am Ende der Ausbildung ein detailliertes Ausbildungszeugnis bekommt.

Der Azubi verpflichtet sich durch den Ausbildungsvertrag hauptsächlich dazu, alles dafür zu tun, dass er die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die er für seinen Beruf benötigt, erwirbt. Da das Ziel darin besteht, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, versichert der Azubi zum einen, dass er regelmäßig im Ausbildungsbetrieb erscheint, seine Arbeiten erledigt und die Ausbildungsinhalte lernt. Zum anderen verpflichtet sich der Azubi dazu, die Berufsschule zu besuchen und an den Prüfungen teilzunehmen.

 

Punkt 2: die Ausbildungsdauer

Für jeden Ausbildungsberuf ist eine bestimmte Ausbildungsdauer vorgesehen. Je nach Beruf bewegt sie sich zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Auch die reguläre Ausbildungsdauer wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Gleichzeitig enthält der Vertrag aber den Hinweis, dass eine kürzere Ausbildungsdauer beantragt werden kann, wenn der Azubi sehr gute Leistungen erbringt. Andersherum kann die Ausbildungsdauer auf Antrag auch verlängert werden, wenn der Azubi etwas mehr Zeit braucht.

 

Punkt 3: die Probezeit

Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Sie dauert mindestens einen Monat, höchstens aber vier Monate. Die Probezeit soll sowohl dem Azubi als auch dem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit geben, sich gegenseitig kennenzulernen und auszuprobieren, ob beide zueinander passen. Der Ausbildungsbetrieb kann außerdem prüfen, wie die Chancen stehen, dass der Azubi das Ausbildungsziel erreicht.

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Andersherum kann auch der Azubi die Zeit nutzen, um sich ein Bild von seinem Ausbildungsberuf zu machen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit aufgelöst werden. Bestimmte Fristen müssen dabei nicht eingehalten werden und es ist auch nicht notwendig, die Kündigung zu begründen.

Nach Ablauf der Probezeit kann nur noch der Azubi ordentlich kündigen. Eine Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nur durch eine außerordentliche Kündigung möglich. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, der es unmöglich macht, das Ausbildungsverhältnis wie vertraglich vereinbart zu Ende zu bringen.

 

Punkt 4: der Ausbildungsort

Im Ausbildungsvertrag wird der Ort, an dem der betriebliche Teil der Ausbildung hauptsächlich stattfindet, festgehalten. Absolviert der Azubi seine Ausbildung an mehreren Arbeitsorten des Unternehmens, werden die verschiedenen Ausbildungsstätten aufgeführt.

Allerdings wird im Ausbildungsvertrag natürlich nicht jeder mögliche Arbeitsort genannt, den der Azubi eventuell kennenlernt. Stattdessen gibt der Ausbildungsvertrag nur die entscheidenden Ausbildungsorte wieder.

 

Punkt 5: die Arbeitszeiten

Die regelmäßige Arbeitszeit pro Tag oder pro Woche wird im Ausbildungsvertrag ebenfalls verbindlich vereinbart. Ist der Azubi noch nicht volljährig, müssen dabei die Einschränkungen berücksichtigt werden, die das Jugendarbeitsschutzgesetz vorgibt. So darf der Azubi beispielsweise nur an fünf Tagen pro Woche arbeiten.

Einsätze an Samstagen sind nur in bestimmten Branchen erlaubt, wobei der Azubi dann mindestens zwei Samstage im Monat frei haben sollte. Gleiches gilt für Sonntage. Insgesamt darf die Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden pro Tag und höchstens 40 Stunden pro Woche betragen. Ist der Azubi jünger als 16 Jahre, beschränkt sich seine Arbeitszeit außerdem auf den Zeitrahmen zwischen 6 und 20 Uhr. Ist der Azubi älter als 16 Jahre, kann er in einigen Branchen auch bis 23 Uhr eingesetzt werden.

Der Azubi muss sich natürlich an den Dienstplan halten. Er kann also nicht kommen und gehen, wann er will. Stattdessen muss er so im Ausbildungsbetrieb erscheinen, wie er eingeteilt wurde. Wird der Azubi einmal krank, muss er sich unverzüglich bei seinem Ausbilder oder einem anderen Vorgesetzten melden. Das ärztliche Attest kann er dann nachreichen. Bis wann die Krankschreibung vorliegen muss, steht im Ausbildungsvertrag.

 

Punkt 6: der Urlaub

Wie seine Arbeitskollegen hat auch der Azubi Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viele Urlaubstage pro Kalenderjahr der Azubi hat, steht im Ausbildungsvertrag. Dabei hängt die Urlaubsdauer von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise die Regelungen im geltenden Tarifvertrag und das Alter des Azubis.

Gibt es keine konkreten Bestimmungen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Maßgeblich ist dann für minderjährige Azubis das Jugendarbeitsschutzgesetz und für volljährige Azubis das Bundesurlaubsgesetz.

Im Ausbildungsvertrag steht oft, dass der Azubi seinen Urlaub in einer Zeit nehmen muss, in der in der Berufsschule Ferien sind. Diese Einschränkung ist zulässig. Denn sie soll vermeiden, dass der Azubi in seinem Urlaub Inhalte verpasst, die für die Ausbildung wichtig sind.

 

Punkt 7: die Ausbildungsvergütung

Während seiner Ausbildung verdient der Azubi Geld. Dabei erhöht sich die Ausbildungsvergütung in aller Regel von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr. Im Ausbildungsvertrag ist angegeben, welche monatliche Ausbildungsvergütung der Azubi in den verschiedenen Ausbildungsjahren erhält.

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Außerdem steht im Ausbildungsvertrag, wann die Ausbildungsvergütung ausbezahlt wird, also ob am Monatsanfang oder zur Monatsmitte. Diese Angabe ist deshalb wichtig, weil der Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet ist, die Ausbildungsvergütung pünktlich zu bezahlen.

 

Punkt 8: die Unterschriften

Alle Vereinbarungen zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Azubi werden durch die Unterschriften unter dem Ausbildungsvertrag festgehalten und bestätigt. Dabei wird der Ausbildungsvertrag zum einen von einem Vertreter des Ausbildungsbetriebs unterschrieben.

Zum anderen unterschreibt der Azubi den Ausbildungsvertrag, wenn er volljährig ist. Ist der Azubi noch keine 18 Jahre alt, muss ein gesetzlicher Vertreter, meist ist das ein Elternteil, für ihn unterschreiben.

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Mareike Dietzbach, - Personalerin und Ausbilderin, Simon Schneider, Ausbilder und Bewerbungstrainer und Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, Unternehmerin, Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes zum Thema Ausbildung, Berufe, Praktikum, Berichtsheftführung mit vielen Tipps und Ratgebern für Auszubildene, Schüler und Umschüler, Studenten und Jobsuchende.

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