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Friday, 18 May 2012
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Welche Versicherungen braucht ein Auszubildener wirklich? 

Spätestens wenn die Ausbildung angetreten wird und damit der Eintritt in das Berufsleben erfolgt, stellt sich die Frage, ob und welche Versicherungen notwendig werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass man sich nicht nur auf die staatlichen Sozialleistungen verlassen sollte, denn während der ersten fünf Beitragsjahre sind meist noch keine Leistungen vorgesehen.

 

Allerdings ist es auch nicht notwendig, eine breite Palette an unterschiedlichsten Versicherungen abzuschließen, es reicht, sich zunächst auf günstige Möglichkeiten für die Absicherung von tatsächlich existenzbedrohenden Risiken zu konzentrieren.  

 

 

Hier eine Übersicht über empfehlenswerte und eher nicht so wichtige Versicherungen für einen Azubi:

 

        Berufsunfähigkeitsversicherung.

Seit 2001 gibt es die Regelung, dass erst fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt werden müssen, um überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben und auch diese ist an einige Bedingungen geknüpft.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Fall ab, dass der Azubi aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Tritt dieser Fall ein, bezahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente und gehört insofern zu den sehr empfehlenswerten Versicherungen.

 

        Private Haftpflichtversicherung.

Grundsätzlich gilt, dass jemand, der einen Schaden verursacht hat, in vollem Umfang und mit seinem gesamten Vermögen dafür haftet.

Dabei umfasst das Vermögen nicht nur das aktuelle Vermögen, sondern auch das Einkommen, das künftig erzielt wird. Kleinere Sachschäden sind dabei meist weniger schlimm, Personenschäden können aber zum finanziellen Bankrott führen. Eine Haftpflichtversicherung ist meist recht günstig und daher auch empfehlenswert.

 

        Unfallversicherung.

Arbeitsunfälle sind über die gesetzliche Rentenversicherung und die Beiträge für die Berufsgenossenschaften abgesichert.

Allerdings gilt auch hier wieder die Fünf-Jahres-Grenze. Zudem bezieht sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf Unfälle im Zusammenhang mit der Arbeit, Unfälle in der Freizeit sind nicht abgesichert. Insofern kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein.

 

        Krankenversicherung.

Als Azubi oder als Arbeitnehmer ist man in aller Regel Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, die die Krankheitskosten abdeckt und die medizinische Versorgung im Bedarfsfall sicherstellt. Einige private Krankenversicherungen bieten zwar besonders günstige Zusatzversicherungen für Azubis an, beispielsweise für Zahnarztkosten oder Brillen, inwieweit diese Zusatzversicherungen aber notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab.

Gleiches gilt für Krankentagegeldversicherungen. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt in vollem Umfang weiter, danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen. Diese Zahlungen liegen zwar unter dem vollen Gehalt, eine separate Zusatzversicherung ist während der Lehre aber meist nicht notwendig.

 

        Private Altersvorsorge.

Diese ist zwar zweifelsohne sehr wichtig und umso günstiger, je früher sie abgeschlossen wird, es reicht aber völlig aus, einen Vertrag zwischen 30 und 35 abzuschließen.

 

        Risikolebensversicherung.

Diese erbringt dann eine Leistung, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt. Die Beiträge sind zwar recht günstig, insgesamt bedarf es einer solchen Versicherung aber nur dann, wenn Hinterbliebene vorhanden sind, die abgesichert werden müssen.

In dem Fall kann es aber sinnvoll sein, die Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren.

 

        Hausratversicherung.

Eine Hausratversicherung sichert den Hausrat, also beispielsweise Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Geschirr gegen Schäden wie Wasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl ab. Sinn macht eine solche Versicherung aber nur dann, wenn der Azubi in einer eigenen Wohnung wohnt und die Einrichtungsgegenstände einen bestimmten Wert haben.

 

        Rechtschutzversicherung.

Eine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, sowohl als Beklagter als auch als Kläger. Da es sich bei der Rechtsschutzversicherung aber um eine Versicherung handelt, die sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt, sollten, sofern überhaupt, nur die Risiken abgesichert werden, die die Existenz bedrohen könnten.

Wer also beispielsweise kein eigenes Haus hat, braucht keine Gebäuderechtschutzversicherung und wer weder über ein eigenes Fahrzeug noch über einen Führerschein verfügt, kann auf die Verkehrrechtschutzversicherung verzichten.

 

Thema: Welche Versicherungen brauchen Auszubildene wirklich?

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