Übersicht: Die wichtigsten Gesetze für Azubis

Übersicht: Die wichtigsten Gesetze für Azubis

Ist eine Lehrstelle gefunden und der Ausbildungsvertrag in der Tasche, sollte sich der Azubi auch mit ein paar gesetzlichen Bestimmungen beschäftigen. Denn die Gesetze und Vorschriften können wichtig werden, und das sowohl während der Ausbildung als auch danach.

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Wenn der Azubi seine Ausbildung beginnt, werden verschiedene Gesetze und Vorschriften für ihn wirksam. Sie enthalten Regelungen für den Ausbildungsberuf, für den Ablauf und die Rahmenbedingungen der Ausbildung und auch für das Verhältnis zwischen dem Azubi und seinem Ausbildungsbetrieb.

Neben den Pflichten, die der Azubi von nun an hat, ergeben sich daraus aber auch verschiedene Rechte für ihn. Und diese sollte der Azubi kennen. Deshalb kann es nicht schaden, wenn er sich mit ein paar einschlägigen Paragraphen auseinandersetzt.

Welches die wichtigsten Gesetze für Azubis sind, haben wir in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

 

Das Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, ist die wichtigste Rechtsgrundlage für den Azubi überhaupt. Das Gesetz beinhaltet die Vorschriften, die die Ausbildung und das Ausbildungsverhältnis regeln. Hierzu gehören zum einen allgemeine Vorgaben für die Berufsausbildung und die Anerkennung von Ausbildungsberufen. Zum anderen umfasst das BBiG Bestimmungen zum Ausbildungsverhältnis.

Darunter fallen beispielsweise Vorgaben zum Ausbildungsvertrag, zu den Rechten und Pflichten vom Azubi und seinem Ausbildungsbetrieb, zur Ausbildungsvergütung und zur Kündigung. Die Voraussetzungen, die ein Betrieb erfüllen muss, damit er überhaupt Azubis ausbilden kann, sind ebenfalls im BBiG enthalten. Gleiches gilt für die Vorschriften zu Prüfungen und Zeugnissen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Wenn der Azubi seine Ausbildung beginnt, ist er oft noch nicht volljährig. Solange er noch keine 18 Jahre alt ist, ist für ihn deshalb das Jugendarbeitsschutzgesetz von Bedeutung.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält spezielle Schutzvorschriften, die eigens für jugendliche Beschäftigte gelten. Eine besondere Rolle spielen die Vorgaben zur Arbeitszeit, zu den Freizeit- und Urlaubsregelungen sowie zu den Beschäftigungsverboten und -einschränkungen. Denn ein minderjähriger Azubi darf noch nicht alle Arbeiten ausführen.

Wichtig zu wissen ist aber auch, dass der Gesetzgeber in bestimmten Fällen Ausnahmen zu lässt. So darf ein Jugendlicher beispielsweise grundsätzlich maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ist er aber in der Landwirtschaft tätig, kann er während der Erntezeit neun Stunden täglich und 85 Stunden pro Doppelwoche beschäftigt werden.

 

Das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz

Ist der Azubi schon volljährig, gelten für ihn die Vorschriften aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr. Dafür greifen aber andere Regelungen. Zuständig für die Arbeitszeiten ist das Arbeitszeitgesetz. Es bestimmt unter anderem, wie lange der Azubi pro Tag und pro Woche höchstens arbeiten darf, welche Pausenzeiten und Ruhephasen eingehalten werden müssen und was für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gilt.

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Das Bundesurlaubsgesetz wiederum regelt beispielsweise, welche Ansprüche der Azubi auf Erholungsurlaub hat, wann und wie der Ausbildungsbetrieb den Urlaub gewähren muss und was für die Vergütung während des Urlaubs gilt. Das Arbeitszeit- und das Bundesurlaubsgesetz sind aber keine Gesetze, die nur für Azubis gelten. Stattdessen sind die Regelungen für alle volljährigen Beschäftigten gültig.

 

Das Entgeltfortzahlungsgesetz

Wenn der Azubi erkrankt und deshalb nicht zur Arbeit kommen kann, muss er sich krankmelden. In den ersten sechs Wochen zahlt sein Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung ganz normal weiter. Diese Zahlung im Krankheitsfall nennt sich Lohn- oder Entgeltfortzahlung.

Die Regelungen dazu finden sich im Entgeltfortzahlungsgesetz. Auch dieses Gesetz gilt für Azubis und Arbeitnehmer gleichermaßen. Ist der Azubi nach sechs Wochen noch immer nicht gesund, springt seine Krankenkasse ein. Statt der Ausbildungsvergütung von seinem Ausbildungsbetrieb bekommt der Azubi dann Krankengeld von der Krankenkasse.

Die Ausbildungsverordnung

Zu jedem anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine eigene Ausbildungsverordnung. Sie legt fest, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten während der Ausbildung vermittelt werden müssen. Neben den Inhalten definiert die Ausbildungsverordnung auch den zeitlichen Ablauf der Ausbildung. Außerdem enthält sie die Regelungen zu den Prüfungen.

 

Der Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag schafft die rechtliche Grundlage für das Ausbildungsverhältnis zwischen dem Azubi und seinem Ausbildungsbetrieb. Beim Ausbildungsvertrag handelt es sich aber nicht um ein Gesetz, sondern um einen ganz normalen Vertrag.

In diesem Vertrag werden alle Regelungen und Vereinbarungen rund um das Ausbildungsverhältnis festgehalten. Und sowohl der Azubi als auch der Ausbildungsbetrieb müssen die Vereinbarungen aus dem Ausbildungsvertrag einhalten. Schließlich haben sie durch ihre Unterschriften bestätigt, dass sie den Vertrag so abschließen möchten. Ist der Azubi noch nicht volljährig, müssen seine Eltern dem Vertrag ebenfalls zustimmen. Die Grundlage für den Ausbildungsvertrag bilden aber trotzdem die genannten Gesetze.

Hat der Azubi die Ausbildung abgeschlossen, endet damit automatisch auch der Ausbildungsvertrag. Wird der ehemalige Azubi von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen oder fängt er bei einem anderen Arbeitgeber an, wird er zum Arbeitnehmer. Und als Arbeitnehmer schließt er mit seinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag ähnelt im Prinzip dem Ausbildungsvertrag, nur dass er eben Vereinbarungen zum Arbeitsverhältnis enthält.

 

Der Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag, den Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer miteinander aushandeln und abschließen. Dabei kann ein Tarifvertrag für eine ganze Branche oder nur für einzelne Unternehmen gelten.

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In einem Tarifvertrag können Vereinbarungen getroffen werden, die beispielsweise die Arbeitzeiten, den Urlaub oder die Vergütung betreffen und von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Gibt es einen gültigen Tarifvertrag, wird im Ausbildungsvertrag darauf hingewiesen, dass die Regelungen daraus für das Ausbildungsverhältnis gelten.

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Mareike Dietzbach, - Personalerin und Ausbilderin, Simon Schneider, Ausbilder und Bewerbungstrainer und Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer, Arbeitgeber und Betreiber dieser Webseite, Ferya Gülcan, Unternehmerin, Arbeitgeberin, schreiben hier Wissenswertes zum Thema Ausbildung, Berufe, Praktikum, Berichtsheftführung mit vielen Tipps und Ratgebern für Auszubildene, Schüler und Umschüler, Studenten und Jobsuchende.

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