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Berichtsheft PolstererDer Beruf des Polsterers schaut zurück auf eine lange Tradition im handwerklichen Gewerbe. Auch heute noch kann man sich zum Polsterer ausbilden lassen, auch wenn die Arbeitsmethoden sich teilweise verändert und weniger körperlich anstrengend geworden sind. In den drei Jahren der Ausbildung muss jeder Auszubildende ein Berichtsheft Polsterer führen.
Ausbildungsbetrieb Polsterer
Bei dem Berichtsheft entscheidet sich der Auszubildende zu Beginn der Ausbildung zwischen einem wöchentlichen und einem täglichen Berichtsheft. Die Blattvorlagen sollte er von seinem Ausbildungsbetrieb auf Anfrage kostenlos bekommen. Ebenso sollte dem Auszubildenden von seinem Ausbildungsbetrieb die Zeit zum Führen seines Berichtsheftes zugestanden werden. Die Berichte selber sollen kurz und sachlich darstellen, was der Auszubildende in der Woche beziehungsweise an dem Tag gemacht und gelernt hat.
Jeder Bericht muss von dem Ausbilder unterschrieben werden. Nur so gilt er als komplett. Das Berichtsheft Polsterer wird vor der Abschlussprüfung und in manchen Bundesländern auch vor der Zwischenprüfung bei den Prüfern vorgelegt. Die können sich anhand des Berichtsheftes schon einmal ein Bild von dem Prüfling machen. Zugelassen zur Prüfung wird nur ein Auszubildender mit einem vollständigen Berichtsheft.
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