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Berichtsheft FachlageristBei der Ausbildung zum Fachlageristen muss man regelmäßig in sein Berichtsheft eintragen. Zu Beginn der Ausbildung trifft der Auszubildende die Entscheidung zwischen einem wöchentlichen und einem täglichen Berichtsheft. Dementsprechend muss er entweder wöchentlich oder täglich seine kurzen und sachlichen Berichte schreiben. Jeder Bericht muss von dem Ausbilder unterzeichnet werden. Nur so gilt er als vollständig.
Vor der Abschlussprüfung – in manchen Bundesländern auch vor der Zwischenprüfung – muss das Berichtsheft Fachlagerist bei den Prüfern eingereicht werden. Diese überprüfen es auf Vollständigkeit und machen sich damit ein Bild von dem Auszubildenden.
Außerdem überprüfen sie, ob der Ausbildungsbetrieb die Ausbildung nach den Vorschriften durchführt. Sollte das Berichtsheft nicht vollständig sein, kommt es zu einem Ausschluss des Auszubildenden zum Fachlageristen von der anstehenden Prüfung.
Deswegen ist es wichtig von Anfang an regelmäßig und ordentlich in das Berichtsheft einzutragen. Die Vorlagen sollte man kostenlos von seinem Ausbildungsbetrieb gestellt bekommen. Genauso wie der Auszubildende die Zeit von dem Betrieb in der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt bekommen sollte.
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