Muster der Ausbildung
Das Berichtsheft arrow Berichtsheft Ausbildung arrow Finanzierung der Ausbildung  
Saturday, 04 February 2012
Artikel speichern
Bookmark and Share
Umfrage
Du bist in welchen Lehrjahr?
 
Grafiken
Grafiken, Tabellen und Diagramme
Bei Berichtsheft Online
Wir haben 34 Gäste online
Menü
Das Berichtsheft
Berichtsheft Vorlage
Berichtsheft Ausbildung
Berichtsheft Software
Inhalt Berichtsheft
Berichtsheft Berufe
Berichtsheft Fachinformatiker
Berichtsheft Industriemechaniker
Berichtsheft Polsterer
Berichtsheft Tischler
News
Azubi Fragen
Fachartikel
Azubi Gästebuch
Azubi Versicherungen
Berichtsheft TEST
Ausbildung Webkatalog
Unser Online-Shop
Impressum
Sitemap
Ausbildung Statistik
Members: 1
News: 199
Web Links: 5
Beruf und Ausbildung
Benutzerdefinierte Suche
Azubi Kommentare
Berichtsheft Vorlage...
Muster Wochenbericht...
Berichtsheft Anlagen...
Muster Wochenbericht...
Freeware und Softwar...
Bookmark Hompage
 
 
E-mail

Die Finanzierung der Ausbildung 

Die Ausbildung ist die wichtigste Grundlage für das spätere Berufsleben und allein schon deshalb von sehr großer Bedeutung. Im Regelfall erhält der Azubi zwar eine monatliche Vergütung von seinem Ausbildungsbetrieb, allerdings kommen auch immer Kosten auf ihn zu.

So entstehen beispielsweise Kosten für die Fahrten zu der Arbeitsstätte und wieder nach Hause oder Kosten für die Arbeitskleidung und deren Reinigung.

 

In einigen Fällen liegt der Ausbildungsbetrieb so weit entfernt, dass zudem ein Umzug und damit Miete, Kosten für die Einrichtung und für die Verpflegung anfallen. Um diese Ausbildungskosten zu finanzieren, gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn die Eltern den Azubi nicht finanziell unterstützen können oder diese Unterstützung inklusive Kindergeld nicht ausreicht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, finanzielle Hilfen des Staates zu beantragen. Wichtig dabei ist, diese Anträge frühzeitig zu stellen, denn eine nachträgliche Beantragung ist in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Die Ausbildungsbeihilfe 

Eine Möglichkeit von staatlicher Unterstützung ist die Ausbildungsbeihilfe. Diese richtet sich an die Azubis, die eine schulische oder betriebliche Ausbildung absolvieren, jedoch aufgrund der Entfernung zur Ausbildungsstätte aus dem Elternhaus ausziehen müssen.

Daneben kann die Ausbildungsbeihilfe auch dann beantragt werden, wenn der Azubi volljährig oder verheiratet ist und mindestens ein Kind hat. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist allerdings, dass es sich um eine Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf handelt und der Azubi oder seine Eltern die Kosten für die Wohnung und die Verpflegung nicht selbst aufbringen können.

Zuschuss für Fahrtkosten und Aufwendungen 

Die Höhe der Beihilfe errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten für den  Lebensunterhalt, Fahrten und anderen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausbildung abzüglich dem Einkommen des Azubis und dem Einkommen seines Ehepartners oder seiner Eltern bis zu einer bestimmten Höhe. BAföG kann beantragt werden, wenn der Azubi eine Ausbildung absolviert, für die er keine Vergütung erhält.

Im Gegensatz zur Ausbildungsbeihilfe muss BAföG jedoch zurückbezahlt werden. Ist der Azubi bei der Arbeitsagentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet, kann er zudem Zuschüsse für die Bewerbungskosten oder Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen erhalten.

Thema: Finanzierung Ausbildung

» 1 Comment
1"wann?"
at Thursday, 12 November 2009 09:17by Bernd
Ab wann kann man den Antrag auf Ausbildungsbeihilfe denn stellen? Und wo stellt man ihn, dort, wo man hinzieht oder hier vor Ort?
» Post Comment
Email (will not be published)
Name
Title
Comment
 remaining characters
Captcha Image Regenerate code when it's unreadable
 
Next >
Translation
Ausbildung PDF-Dateien

PDF Formulare zur Ausbildung

Ausbildung News
Online-Redaktion
Berichtshefte