EU-Pass – Bewerbungsunterlagen

Alles wichtige zum EU-Pass/Bewerbungsunterlagen 

Die Europäische Union hat einige Veränderungen mit sich gebracht. So wurden nicht nur die Grenzkontrollen weitestgehend abgeschafft und mit dem Euro eine einheitliche Währung eingeführt, sondern jeder EU-Bürger hat prinzipiell die Möglichkeit, in einem EU-Land seiner Wahl zu arbeiten.

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Kleinere Schwierigkeiten können sich aber im Zuge der Bewerbungen ergeben, denn jedes Land hat letztlich eigene Kriterien für Bewerbungsunterlagen.

Zudem können ausländische Unternehmen nicht immer etwas mit Bezeichnungen für deutsche Abschlüsse anfangen oder das deutsche Notensystem richtig einordnen und nicht alle Abschlüsse werden in allen Ländern gleichermaßen anerkannt. 

Aus diesem Hintergrund heraus haben die Mitglieder der EU-Kommission, die für Bildung und Kultur zuständig ist, den EU-Pass entwickelt. Der Europass stellt Musterdokumente bereit, die als nationale und internationale Bewerbungsunterlagen eingesetzt werden können.

Für den Bewerber wird es dadurch leichter, seine Qualifikationen in ganz Europa aussagekräftig und nachvollziehbar zu präsentieren, für den Leser ergibt sich eine bessere Vergleichbarkeit von Abschlüssen und Kompetenzen. Dabei setzt sich der Europass aus fünf Dokumenten zusammen.

Zwei dieser Dokumente, den Europass-Lebenslauf und den Europass-Sprachenpass füllt der Bewerber selbst aus, die drei weiteren Dokumente Europass-Mobilität, -Diplomzusatz und -Zeugniserläuterung werden von den jeweils zuständigen Stellen ausgestellt.

•        Der EU-Pass Lebenslauf

Der EU-Pass Lebenslauf entspricht dem üblichen tabellarischen Lebenslauf und enthält Angaben zur Person, zu den beruflichen Erfahrungen und zum Bildungsweg. Dabei beginnen die Angaben immer mit den aktuellsten und wichtigsten Daten, an erster Stelle stehen somit die Tätigkeiten, die zuletzt oder aktuell ausgeübt werden, und die jeweils höchsten Abschlüsse.

Zudem werden im EU-Lebenslauf weitere Kompetenzen aufgezeigt, die nicht oder nur bedingt im Zusammenhang mit dem bisherigen Werdegang stehen.

Hierzu gehören technische, organisatorische, künstlerische und soziale Fähigkeiten. Welche Felder der Bewerber ausfüllt, bleibt ihm überlassen und nach Fertigstellung werden alle Felder ohne Angaben ausgeblendet.

•        Der EU-Pass Sprachenpass

Der EU-Pass Sprachenpass dokumentiert die Sprachkenntnisse des Bewerbers. Hierzu gibt es ein standardisiertes Raster mit europaweit anerkannten Kriterien, durch das der Bewerber seine Kenntnisse selbst einordnen kann.

Zudem können im Sprachenpass Zertifikate und Diplome sowie praktische sprachliche Erfahrungen aufgelistet werden.

•        Der EU-Pass Mobilität

Der EU-Pass Mobilität informiert über die Auslandserfahrungen des Bewerbers. Hierzu gehören Lernaufenthalte, Praktika sowie Auslandssemester und Abschnitte von Aus- oder Weiterbildungen, die im Ausland absolviert wurden.

•        Der EU-Pass Diplomzusatz

Der EU-Pass Diplomzusatz erläutert das Abschlusszeugnis der Hochschule. Dazu werden die Art, das Niveau, die Inhalte und der Status des jeweiligen Studienganges beschrieben, um damit Studienabschlüsse international nachvollziehbar, einschätzbar und vergleichbar zu machen. Das Dokument erläutert allerdings den Abschluss nur und ist kein Ersatz für ein Diplom oder ein Abschlusszeugnis.

Der EU-Pass Zeugniserläuterung erklärt das Abschlusszeugnis der Berufsschule.

Dabei werden der jeweilige Ausbildungsberuf beschrieben und die Ausbildung sowie die vermittelten Inhalte erläutert. Zudem enthält die Zeugniserläuterung Hinweise zu möglichen Branchen und Tätigkeitsfeldern, die infolge der Ausbildung in Frage kommen, und bewertet die Benotung.

Die Zeugniserläuterung, die auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung heruntergeladen werden kann, ersetzt das Abschlusszeugnis allerdings nicht.

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Thema: Alles Wichtige zum EU-Pass/Bewerbungsunterlagen 

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