| Die Bestatter |
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Berichtsheft Bestattungsfachkraft
Während seiner Ausbildung zur Bestattungsfachkraft soll man nicht nur den professionellen Umgang mit trauernden Menschen lernen, sondern auch über all seine Tätigkeiten und neuen Kenntnisse ein Berichtsheft führen.
Das Berichtsheft Bestattungsfachkraft soll zum Einen Aufschluss über die Entwicklung des Auszubildenden geben, zum Anderen aber auch zeigen, ob der Ausbildungsbetrieb sich an die Vorgaben der Handelskammer hält.
Der Bestatter oder die Bestatterin kümmern sich auch auf Wunsch der Famielienangehörigen, um die Todesanzeigen in der Tageszeitung.
Ausbildungsbeginn mit dem Berichtsheft
Um eine Echtheit des Dokumentes zu belegen, muss jeder Bericht des Berichtsheftes dementsprechend von dem Ausbilder gegengezeichnet werden. Wichtig ist es, sein Berichtsheft von Ausbildungsbeginn an regelmäßig zu führen und es ebenso regelmäßig auch von seinem Ausbilder unterschreiben zu lassen. So vermeidet man eigenen und unnötigen Stress am Ausbildungsende.
Denn es ist Vorschrift, dass das Berichtsheft vor der Abschlussprüfung – in manchen Bundesländern auch schon zur Zwischenprüfung – den Prüfern vorgelegt wird. Liegt es nicht vollständig oder gar nicht vor, so kann man von der anstehenden Prüfung ausgeschlossen werden.
Zu einem normgerechten Berichtsheft gehören: Das Nutzen einer richtigen Vorlage, die vom Ausbildungsbetrieb ausgehändigt wird, Chronologisch sortierte und vollständige Berichte und in den Berichten eine knappe und sachliche Darstellung.
Weiterführende Tipps, Vorlagen und Ratgeber zur Berufsausbildung: Bewerbungsvorlagen für einen Ausbildungsplatz, wie die Musterbewerbung für die Bestattungsfachkraft, finden Sie hier.
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