Als Zahnarzthelferin in spe muss man ein Berichtsheft führen. Hier dokumentiert man den Ausbildungsverlauf genau. Das Berichtsheft wird als Ausbildungsdokument bei den Prüfern eventuell vor der Zwischenprüfung, auf jeden Fall aber vor der Abschlussprüfung bei den zuständigen Prüfern eingereicht. Dort wird es auf Vollständigkeit geprüft, außerdem können sich die Prüfer so vorab ein Bild von der Auszubildenden machen. Ein nicht vollständiges Berichtsheft Zahnarzthelferin führt zum Ausschluss von der jeweiligen Prüfung.
Um das zu vermeiden, sollte man sein Berichtsheft von Ausbildungsbeginn an, regelmäßig und ordentlich führen. Man kann sich hierbei zwischen dem täglichen und dem wöchentlichen Berichtsheft entscheiden. Je nachdem sollte sich der Auszubildende einen festen wöchentlichen oder täglichen Termin setzen, zu dem sie ihr Berichtsheft führt.
Die Zeit hierfür sollte ihr in der Regel von ihrem Ausbildungsbetrieb in der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden. Die Berichte sollten knapp und sachlich sein. Jeder Bericht muss von dem Ausbilder unterzeichnet werden. Erst so gilt er als vollständig. Als Zahnarzthelferin sollten Sie für ihre Patienten, über Krankenkassenzuzahlungen und Zahnzusatzverischerungen bescheid wissen.
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